Entscheidungen zu § artikel2zu25 Abs. 1 AlVG

Verwaltungsgerichtshof

518 Dokumente

Entscheidungen 511-518 von 518

RS Vwgh 1987/5/8 86/08/0069

Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §20 Abs2;AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §50;
Rechtssatz: Der Arbeitslose, der über seine Meldepflicht belehrt wurde, hat eine Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse der zuschlagsberechtigten Personen auch dann zu melden, wenn sie seiner Auffassung nach den Anspruch auf eine Leistung der Arbeit... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.05.1987

RS Vwgh 1987/5/8 86/08/0069

Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §20 Abs2;AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §50;
Rechtssatz: Bezieht ein zuschlagsberechtigtes Stiefkind Unterhalt, so kommt es für die Tatbestandsmäßigkeit des § 20 Abs 2 zweiter Satz AlVG nicht darauf an, ob es darauf einen Rechtsanspruch hat oder ob der Unterhaltsverpflichtete teilweise Mehrleistun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.05.1987

RS Vwgh 1987/3/26 85/08/0010

Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1;
Rechtssatz: Dem Empfänger ist zuzubilligen, dass der von ihm erzielte Vermögensvorteil (Verzicht auf eine Leibrente für laufende Betreuung) nach landläufigen Vorstellungen nicht als Einkommen angesehen wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1985080010.X04 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.03.1987

RS Vwgh 1987/2/19 85/08/0186

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1;AVG §13 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Wer die jeweiligen Angaben (somit dem Hinweis auf die Rechtsfolgen der Verschweigung maßgeblicher Tatsachen) im Antragsformular auf Arbeitslosengeld bzw Notstandshilfe durch seine Unterschrift bekräftigt, kann sich nicht damit en... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.02.1987

RS Vwgh 1986/10/23 86/08/0158

Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1;
Rechtssatz: Bei dem vom AlVG anzuwendenden Sorgfaltsmaßstab muss die Ungebührlichkeit des Arbeitslosengeldes erkannt werden, wenn dieses bei einem Kalendermonat mit 30 Tagen nur um S 13.-- geringer war als der letzte Monatsnettolohn und das Arbeitslosengeld bei einem Kalendermonat mit 31 Tagen den Nettolohn sogar über... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.10.1986

RS Vwgh 1986/10/23 86/08/0158

Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §25 Abs2;
Rechtssatz: Wenn einer der Tatbestände des § 25 Abs 1 AlVG verwirklicht ist, ist die Anwendung des Abs 1 ("Ist" die Verpflichtung zum Ersatz des unberechtigt empfangenen auszusprechen) durch § 25 Abs 2 AlVG (wonach diese Verpflichtung gegenüber den dort genannten Personen von der Behörde ausgesproch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.10.1986

RS Vwgh 1986/7/3 85/08/0021

Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/08/0151 E 3. Februar 1983 VwSlg 10968 A/1983 RS 1 Stammrechtssatz Der dritte Rückforderungstatbestand ("wenn er erkennen musste, dass ...") ist nur dann erfüllt, wenn dem Leistungsempfänger bei einer ihm nach den Umständen des Einzelfalles zumutbaren Aufmerksamkeit auffallen musste,... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.07.1986

RS Vwgh 1986/7/3 85/08/0021

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ABGB §1432;AlVG 1977 §25 Abs1;
Rechtssatz: Die Auffassung, - trotz einer Verständigung des Arbeitsamtes - von diesem weiter geleistete Zahlungen im Hinblick auf § 1432 ABGB nicht zurückzahlen zu müssen, ist mangels Geltung dieser privatrechtlichen
Norm: im Arbeitslosenversicherungsrecht rech... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.07.1986

Entscheidungen 511-518 von 518

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten