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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1432;Rechtssatz
Die Auffassung, - trotz einer Verständigung des Arbeitsamtes - von diesem weiter geleistete Zahlungen im Hinblick auf § 1432 ABGB nicht zurückzahlen zu müssen, ist mangels Geltung dieser privatrechtlichen Norm im Arbeitslosenversicherungsrecht rechtsirrig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985080021.X01Im RIS seit
27.09.2005