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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §20 Abs2;Rechtssatz
Bezieht ein zuschlagsberechtigtes Stiefkind Unterhalt, so kommt es für die Tatbestandsmäßigkeit des § 20 Abs 2 zweiter Satz AlVG nicht darauf an, ob es darauf einen Rechtsanspruch hat oder ob der Unterhaltsverpflichtete teilweise Mehrleistungen erbringt; entscheidend ist nur, ob das Kind daraus den angemessenen Lebensunterhalt bestreiten kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986080069.X01Im RIS seit
16.05.2006Zuletzt aktualisiert am
27.11.2012