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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §25 Abs1;Rechtssatz
Bei dem vom AlVG anzuwendenden Sorgfaltsmaßstab muss die Ungebührlichkeit des Arbeitslosengeldes erkannt werden, wenn dieses bei einem Kalendermonat mit 30 Tagen nur um S 13.-- geringer war als der letzte Monatsnettolohn und das Arbeitslosengeld bei einem Kalendermonat mit 31 Tagen den Nettolohn sogar überstiegen hätte (Hinweis E 3.2.1983, 81/08/0151).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986080158.X01Im RIS seit
17.05.2006