RS Vwgh 1986/10/23 86/08/0158

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Veröffentlicht am 23.10.1986
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §25 Abs1;

Rechtssatz

Bei dem vom AlVG anzuwendenden Sorgfaltsmaßstab muss die Ungebührlichkeit des Arbeitslosengeldes erkannt werden, wenn dieses bei einem Kalendermonat mit 30 Tagen nur um S 13.-- geringer war als der letzte Monatsnettolohn und das Arbeitslosengeld bei einem Kalendermonat mit 31 Tagen den Nettolohn sogar überstiegen hätte (Hinweis E 3.2.1983, 81/08/0151).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986080158.X01

Im RIS seit

17.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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