RS Vwgh 1987/3/26 85/08/0010

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Veröffentlicht am 26.03.1987
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §25 Abs1;

Rechtssatz

Dem Empfänger ist zuzubilligen, dass der von ihm erzielte Vermögensvorteil (Verzicht auf eine Leibrente für laufende Betreuung) nach landläufigen Vorstellungen nicht als Einkommen angesehen wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985080010.X04

Im RIS seit

27.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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