Norm: ZPO §54 Abs1a ZPO § 54 heute ZPO § 54 gültig ab 22.11.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2011 ZPO § 54 gültig von 01.05.2011 bis 21.11.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ZPO § 54 gültig von 01.01.2011 bis 30.04.2011 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §54 Abs1a ZPO § 54 heute ZPO § 54 gültig ab 22.11.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2011 ZPO § 54 gültig von 01.05.2011 bis 21.11.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ZPO § 54 gültig von 01.01.2011 bis 30.04.2011 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §54 Abs1a ZPO ZPO § 54 heute ZPO § 54 gültig ab 22.11.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2011 ZPO § 54 gültig von 01.05.2011 bis 21.11.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ZPO § 54 gültig von 01.01.2011 bis 30.04.2011... mehr lesen...
Norm: ZPO §54 Abs1a ZPO § 54 heute ZPO § 54 gültig ab 22.11.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2011 ZPO § 54 gültig von 01.05.2011 bis 21.11.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ZPO § 54 gültig von 01.01.2011 bis 30.04.2011 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §54 Abs1a
Rechtssatz: Einwendungen gegen das Kostenverzeichnis nach § 54 Abs 1a ZPO müssen derart inhaltlich individuell aktenbezogen, rechnerisch alternativ durchkalkuliert und soweit inhaltlich substanziiert und schlüssig sein, dass sie – unter Berücksichtigung der Gesamtumstände der Kostenentscheidung – als
Begründung: für eine (teil-)abweisliche Kostenentscheidung herangezogen werden könnten. Erfüllen die Einwendungen gegen das Kos... mehr lesen...
Norm: ZPO §54 Abs1aASGG §40 Abs1 Z3ASGG §40 Abs1 Z5
Rechtssatz: § 54 Abs 1a ZPO gilt nicht nur für Rechtsanwälte, sondern auch für Sozialversicherungsträger und ihre qualifizierten Vertreter. Entscheidungstexte 6 Rs 42/17v Entscheidungstext OLG Graz 14.09.2017 6 Rs 42/17v European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0639:2017:RG... mehr lesen...
Norm: ZPO §41 Abs1ZPO §54 Abs1a
Rechtssatz: Die Anordnung in § 54 Abs 1a ZPO, ein unbeeinspruchtes Kostenverzeichnis der Kostenentscheidung „zu Grunde zu legen“, steht zwar im Widerspruch zu § 41 Abs 1 ZPO, wonach das Gericht den Kostenersatzbetrag nach sorgfältiger Würdigung aller Umstände zu bestimmen hat. § 54 Abs 1a ZPO ist als lex posterior aber derogativ und setzt ein Regel-Ausnahme-Verhältnis fest, aus dem sich ergibt, dass die Prüfkompe... mehr lesen...
Norm: ZPO §54 Abs1a
Rechtssatz: Ohne konkrete Einwendungen sind nur offenbare Unrichtigkeiten (Anmerkung: einschließlich Gesetzwidrigkeiten) sowie Schreib- und Rechenfehler wahrzunehmen. Entscheidungstexte 3 R 80/13z Entscheidungstext OLG Linz 16.05.2013 3 R 80/13z European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0459:2013:RL0000133 ... mehr lesen...
Begründung: Mit seinem ausschließlich im Kostenpunkt angefochtenen Urteil sprach das Erstgericht aus, dass die Alterspension (gemeint des Klägers) monatlich ab 01.02.2009 EUR 959,39 und ab 01.01.2010 EUR 973,78 beträgt. Zugleich verpflichtete es die beklagte Partei, dem Kläger die mit EUR 2.446,87 (darin enthalten EUR 63,-- an Barauslagen und EUR 397,31 an USt) bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen, wobei es die Kostenentscheidung auf § 41 ZPO ... mehr lesen...
Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien binnen 14 Tagen zu Handen des Beklagtenvertreters die mit EUR 3.337,19 (darin enthalten EUR 556,20 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens zu ersetzen. Der Wert des Entscheidungsgegenstands, über den das Berufungsgericht erkannte, übersteigt EUR 30.000,--. Die (ordentliche) Revision ist n i c h t zulässig. Entscheidungsgründe: Am 22.2.2003 verschuldete die Erstbeklagte mit dem von der Zweitbeklagten gehalte... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Der Kläger war bei der Beklagten in deren Lokal ab 13.7.2009 mit einem Lohn von € 969,35 brutto monatlich teilzeitbeschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis ist der Kollektivvertrag für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe anzuwenden. Die Beklagte betreibt eine Pizzeria, in welcher Zigarettenautomaten aufgestellt sind und Zigaretten verkauft werden. Zwischen den Streitteilen war eine 30-Stunden-Woche bei kollektivvertraglicher Bezahlung vereinbart... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 12.5.2006 verkaufte die A***** ihre Liegenschaften mit der Anschrift Wildon, Herrandstraße 2 und 2a an die Alleingesellschafterin der Klägerin, die der „Gewerkschaft öffentlicher Dienst“ daran das Baurecht einräumte; von dieser Baurechtsnehmerin nahm die Klägerin die Liegenschaften (zu einem nicht festgestellten Zeitpunkt) in Bestand. Die spätere Gemeinschuldnerin D***** betrieb bis 30.5.2006 auf diesen Liegenschaften aufgrund eines mit der A***** GmbH gesc... mehr lesen...
Begründung: Mit dem ausschließlich im Kostenpunkt angefochtenen Urteil (richtig: Endurteil - ein Teilbetrag von EUR 3.675,76 s.A. wurde bereits mit Urteil des Erstgerichtes vom 7.8.2006, 8 Cg 238/03f-35, rechtskräftig zugesprochen) sprach das Erstgericht der Klägerin gegenüber dem Beklagten weitere EUR 26.680,87 s.A. aus dem Titel des Schadenersatzes wegen einer nicht lege artis erfolgten Zahnbehandlung zu und wies das darüber hinausgehende Mehrbegehren von EUR 7.333,54 s.A. ab. G... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine selbständige Landesorganisation der Sozialdemokratischen Partei Österreichs mit eigener Rechtspersönlichkeit. Ihr Landesgeschäftsführer wurde beauftragt, alle Aufgaben im Zusammenhang mit dem Salzburger Landtagswahlkampf 2009 wahrzunehmen. Die Klägerin ist Auftraggeberin einer für sie im Vorfeld dieser Wahlen durchgeführten Werbekampagne, in der (als Plakat- und Internetwerbung) ua das nachstehend abgebildete Lichtbild (Beil./A) verwendet wurde. ... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Die Klägerin und ihr Lebensgefährte sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** mit dem darauf errichteten Gebäude ***** und ***** in St.Stefan im Lavanttal. Der Beklagte ist Inhaber einer Einzelfirma, die sich mit Schwimmbadtechnik befasst. Er lieferte und montierte Beckeneinbauteile für ein im Obergeschoss des Hauses Klagenfurter Straße 70 im August 2002 errichtetes Swimmingpool. Im Juni 2003 trat ein Wasserschaden auf, nachdem die Klägerin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zwischen den Parteien bestand seit 16. 4. 2007 ein Fahrzeug-Kaskoversicherungsvertrag für den PKW Mercedes CLK 320, Baujahr 2003, womit der Klägerin unter anderem der Verlust des Fahrzeugs durch Diebstahl gedeckt war. Die Klägerin verfügte über zwei Autoschlüssel mit Fernbedienung für ihr Fahrzeug. Das Funksignal der Fernbedienung reichte etwa 10 bis 15 m. Den einen Schlüssel hatte die Klägerin in Gewahrsam, den zweiten ihr Sohn, der das Fahrzeug etwa zweimal in... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g: Mit dem in der Hauptsache unbekämpft gebliebenen Urteil hat das Erstgericht dem Kläger EUR 17.310,50 samt Anhang zuerkannt, das Mehrbegehren von EUR 4.629,46 samt Anhang aber abgewiesen. Demgemäß hat es der klagenden Partei 58 % ihrer Vertretungskosten, die das Erstgericht dem Kostenverzeichnis folgend mit insgesamt EUR 6.943,02 inklusive Mehrwertsteuer als berechtigt ermittelt hat, und 79 % der Barauslagen (EUR 607,--) zuerkannt, also insgesamt Kosten von EUR 4.5... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 24.07.2009 beim Erstgericht eingebrachten Klage begehrte der Kläger die Rückerstattung der von ihm im Rahmen eines abgeschlossenen Partnervermittlungsvertrages geleisteten Zahlungen von € 1.900,--, weil die beklagte Partei die zugesicherten Leistungen nicht erbracht hätte. Die beklagte Partei wendete im Wesentlichen ein, dass sie die zugesicherten Leistungen erbracht, insbesondere dem Kläger auch entsprechende Partnervorschl... mehr lesen...
Begründung: Zum Sachverhalt: Mit dem in der Hauptsache in Rechtskraft erwachsenen, jedoch im Kostenpunkt angefochtenen Urteil verpflichtete das Erstgericht die beklagten Parteien zur ungeteilten Hand, der Klägerin (weitere) EUR 5.047,84 s.A. zu bezahlen sowie die mit EUR 4.654,13 brutto bestimmten Kosten des Verfahrens erster Instanz zu ersetzen. Seine Kostenentscheidung gründete das Erstgericht auf § 43 Abs 1 ZPO. Es ging dabei davon aus, dass die Klägerin im ersten Rechtsgang mit ... mehr lesen...
Mit dem – ausschließlich im Kostenpunkt – angefochtenen Urteil sprach das Erstgericht dem Kläger ab 1.1.2009 Pflegegeld der Stufe 2 im Ausmaß von EUR 284,30 monatlich zu und verpflichtete die beklagte Partei zum Kostenersatz, wobei es die zugesprochenen Kosten antragsgemäß mit EUR 751,45 (darin enthalten EUR 124,51 USt und EUR 4,40 Barauslagen) ausmittelte. Zur Begründung: der angefochtenen Kostenentscheidung wird im Ersturteil ausgeführt, dass sich diese auf § 77 Abs 1 Z 2 lit a ASGG ... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Mit dem angefochtenen Sachbeschluss wies das Erstgericht "den Antrag des Antragstellers" auf Feststellung, dass der ihm vorgeschriebene Hauptmietzins das gesetzlich zulässige Ausmaß nach § 16 MRG übersteige, ebenso ab, wie ein Rückzahlungsbegehren. Es verhielt den Antragsteller allen drei Antragsgegnern Kosten zu ersetzen. Das Erstgericht stellte den auf Seiten 4 und 5 der Sachbeschlussausfertigungen wiedergegebenen Sachverhalt fest. Rechtlich sei gem § 16 Abs ... mehr lesen...
Norm: ZPO §54 Abs1aAußStrG §78 Abs4MRG §37 Abs3 Z17
Rechtssatz: § 54 Abs 1a ZPO gilt nicht im außerstreitigen Verfahren nach dem MRG. Entscheidungstexte 40 R 259/09y Entscheidungstext LG für ZRS Wien 04.03.2009 40 R 259/09y Schlagworte Einwendungen gegen die verzeichneten Kosten; Austausch der Kostennoten European Case L... mehr lesen...