Norm
ZPO §54 Abs1aRechtssatz
Unabhängig davon, ob für Einwendungen gegen das Kostenverzeichnis die „Einmaligkeit des Rechtsmittels“ gilt, sind Ergänzungen, die nach dem Ende der 14-tägigen Frist eingebracht werden, verspätet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2023:RW0001029Im RIS seit
24.03.2023Zuletzt aktualisiert am
24.03.2023