Norm
ZPO §54 Abs1aRechtssatz
Ohne konkrete Einwendungen sind nur offenbare Unrichtigkeiten (Anmerkung: einschließlich Gesetzwidrigkeiten) sowie Schreib- und Rechenfehler wahrzunehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0459:2013:RL0000133Im RIS seit
17.07.2013Zuletzt aktualisiert am
17.07.2013