Norm
ZPO §54 Abs1a ZPORechtssatz
Bei Einwendungen gegen das Kostenverzeichnis muss kein "Alternativkostenverzeichnis" vorgelegt werden, sondern es ist ausreichend, wenn klargestellt wird, welche Position aus welchem Grund und in welcher Höhe beanstandet wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2024:RW0001106Im RIS seit
02.10.2024Zuletzt aktualisiert am
02.10.2024