RS OGH 2009/3/4 40R259/09y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.03.2009
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Norm

ZPO §54 Abs1a
AußStrG §78 Abs4
MRG §37 Abs3 Z17

Rechtssatz

§ 54 Abs 1a ZPO gilt nicht im außerstreitigen Verfahren nach dem MRG.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Einwendungen gegen die verzeichneten Kosten; Austausch der Kostennoten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00003:2009:RWZ0000151

Im RIS seit

06.09.2010

Zuletzt aktualisiert am

07.09.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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