zurückgewiesen, weil gegen einen Aufhebungsbeschluß der II. Instanz Rechtliche Beurteilung ohne Rechtskraftvorbehalt ein Rechtsmittel nicht zulässig ist. § 519 Abs 1 Z 2 ZPO findet auf Beschlüsse, mit denen die Nichtigkeit des erstinstanzlichen Verfahrens ausgesprochen wurde, ohne daß die Klage zurückgewiesen worden wäre, nicht Anwendung (SZ 49/25 uva). Anmerkung E06214 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat in seinen Punkten 1. und 2. über ein Klagebegehren und ein Eventualbegehren entschieden und im Punkt 3. die Beklagte schuldig erkannt, der Klägerin eine Grundfläche und Urkunden zu übergeben. Das Berufungsgericht hat die Punkte 1. und 2. der Entscheidung des Erstgerichtes mit Teilurteil bestätigt und bezüglich der Entscheidung zu Punkt 3. das Berufungsverfahren bis zur Entscheidung über eine beim Verwaltungsgerichtshof anhängige Säumnisbeschwerde unte... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei lehnte in der mündlichen Berufungsverhandlung vom 25.4.1985 den beisitzenden Richter des Oberlandesgerichtes Dr. Erich D mit der
Begründung: ab, dieser habe in vorangegangenen, zwischen den Streitteilen anhängigen Rechtsstreitigkeiten als Referent an Entscheidungen mitgewirkt, in denen die entscheidende Rechtsfrage, ob die von der klagenden Partei im Oppositionsprozeß eingewendete Gegenforderung für sie selbst oder für deren persönlich haftende Gesells... mehr lesen...
Begründung: Zu I: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Berufungsgericht den Rekurs der zweit- bis sechstbeklagten Parteien gegen den unter Rechtskraftvorbehalt erfolgten Aufhebungsbeschluß ON 54 als verspätet zurück. Der Aufhebungsbeschluß war der Beklagtenvertreterin am 6.2.1985 zugestellt und das an das Berufungsgericht adressierte Rechtsmittel am 6.3.1985 zur Post gegeben worden. Es langte am 7.3.1985 beim Berufungsgericht ein und wurde von diesem sofort an das Erstgericht wei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 13. 7. 1979 gegen 15 Uhr wurde der Kläger beim Baden im Millstättersee von einem Motorboot des Zweitbeklagten, das vom Erstbeklagten geführt wurde, überfahren und schwer verletzt. Wegen dieses Unfalles wurde der Erstbeklagte mit rechtskräftiger Strafverfügung des BG Spittal an der Drau vom 27. 9. 1979, U 1095/79-5, des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 und Abs. 4 StGB schuldig erkannt; es wurde ihm zur Last gelegt, daß er der Beoba... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 16. November 1984 beim Erstgericht eingebrachten Klage begehrte die Klägerin vom Beklagten (nach Klagsausdehnung) die Bezahlung von 14.148,31 S samt Anhang. Sie habe im Auftrag des Beklagten Reparaturen durchgeführt. Durch Aufrechnung gegenüber einer Lohnforderung des Beklagten ergäbe sich letztlich der begehrte Betrag. Der Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Nach Erstattung gegenseitigen ergänzenden Vorbringens, das unter anderem von ... mehr lesen...
Begründung: Der seinerzeitige Beklagtenvertreter, Rechtsanwalt Mag.Rudolf RIEGER, und der Geschäftsführer der beklagten Partei, Gerhard B, erschienen nicht zu der für 29.Oktober 1984 anberaumten Berufungsverhandlung, zu der sie mit ZP-Form 138 (Ladung zur Berufungsverhandlung) geladen worden waren. Am 2.November 1984 beantragte die beklagte Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsverhandlung und der Parteienvernehmung sowie die Wiedereröffnung ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß Art. XVII § 2 Abs. 6 der Zivilverfahrens-Novelle 1983, BGBl. 1983/135, ist der § 30 Abs. 2 ZPO nur auf Verfahren anzuwenden, in denen die Klage bzw. der Antrag auf Einleitung des Verfahrens nach dem 30. April 1983 bei Gericht eingelangt ist. Obwohl in der vorliegenden Rechtssache die Klage bereits am 27. Jänner 1981 eingebracht wurde, beriefen sich die neu herangezogenen Beklagtenvertreter in der von ihnen verfaßten Re... mehr lesen...
Begründung: ferner Prinzessin Francoise verehel. B und Prinz Sixtus von A. Prinz Xavier von A, der am 7. Mai 1977 verstorben ist und umfangreiche Landgüter in Puchheim und Ebenzweier (am Traunsee) besaß, schenkte mit Notariatsakt vom 16. Dezember 1969 seinen Kindern - also auch den Beklagten - zahlreiche Liegenschaften in den Katastralgemeinden Unterregau, Rutzenmoos, Oberkriech, Attnang-Puchheim, Wagrain, Gmundnerberg, Ebenzweier, Eben und Ort-Altmünster, behielt sich jedoch auf Le... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Jahre 1928 wurde von der D E in dem zwischen den Grundstücken 1713/1 und 1713/2 der EZ 3660 Katastralgemeinde Klosterneuburg einerseits und den Grundstücken 1711/1 der EZ 3971 Katastralgemeinde Klosterneuburg und 1712/1 der EZ 3215 Katastralgemeinde Klosterneuburg andererseits gelegenen, im Eigentum der D E gestanden Grundstück 3220 der EZ 4859 Katastralgemeinde Klosterneuburg, das als öffentlicher Weg gewidmet war, eine Wasserleitung verlegt. Auf dem Grundst... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte erlitt im Zuge eines Langstreckenfluges von Wien über Amsterdam nach Tokio am 20.11.1978 im Flugzeug einen Herzinfarkt. Bei der nächsten Zwischenlandung in Anchorage, Alaska, USA, wurde er ins Krankenhaus der klagenden Partei eingeliefert. Er wurde dort zunächst in der Intensivstation behandelt und einige Tage danach in ein anderes Zimmer verlegt. Am 9.12.1978 wurde er aus dem Krankenhaus entlassen. Der behandelnde Arzt, Dr.George S.D, hatte dem Beklagten ei... mehr lesen...
aufzufordern sein, Rechtliche Beurteilung eine vor Erlöschen der erstbeklagten Partei (9.8.1980) ausgestellte, (allenfalls durch den Liquidator gefertigte) Vollmacht vorzulegen. Anmerkung E05425 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1985:0010OB01509.85.0417.000 Dokumentnummer JJT_19850417_OGH0002_0010OB01509_8500000_000 mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist und war bereits zur Einbringung der vorliegenden Klage (9.Februar 1983) Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 11, KG Kurort Semmering, die aus mehreren Grundstücken, darunter auch das Grundstück Nr. 70, Baufläche samt Haus Nr. 6, besteht. Die eine Hälfte dieser Liegenschaft erwarb der Kläger mit Notariatsakt vom 16. November 1982 von Willibald C, die zweite Hälfte von der 'GRUND und BAU' Aufschließung und Errichtung Gesellschaft m.b.H. (in der Folg... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Neunkirchen vom 14.10.1981 gemäß § 55 a Abs1 EheG rechtskräftig geschieden. Der von den Parteien gemäß § 55 a Abs2 EheG am selben Tag abgeschlossene Vergleich über die Scheidungsfolgen hat nachstehenden Wortlaut: '1.) Die Ehegatten Johann und Erna A verzichten wechselseitig auf Unterhalt, und zwar auch für den Fall der Not, geänderter Verhältnisse und geänderter Gesetzeslage. 2.) Die Ehewohnung in Pottschach... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Wien dem von Dr.Wolfgang C als Subsidiarankläger hinsichtlich sämtlicher Mitglieder der Ratskammer des Landesgerichtes für Strafsachen Wien einschließlich des Präsidenten des genannten Gerichtes gestellten Ablehnungsantrag nicht Folge gegeben. Rechtliche Beurteilung Seine dagegen erhobene, als 'Rekurs' bezeichnete Beschwerde war zurückzuweisen, weil gegen Beschlüsse gemäß § 74 StPO - wie bereits... mehr lesen...
Begründung: Mit der Behauptung, daß die im Firmenwortlaut der Beklagten aufscheinende Bezeichnug 'Fabrik' wahrheitswidrig und daher zur Täuschung des Publikums geeignet sei (§ 2 UWG), beantragt die Klägerin die Verurteilung der Beklagten, die Verwendung dieser Angabe in ihrem Firmenwortlaut zu unterlassen, sowie die Ermächtigung zur Urteilsveröffentlichung auf Kosten der Beklagten in drei namentlich genannten Tageszeitungen. Sie bewertet das Unterlassungsbegehren mit S 280.000 und d... mehr lesen...
Norm: AußStrG §235 aFJN §40aJN §44JN §46ZPO §475 Abs2ZPO §477 Abs1 Z6 D6ZPO §478 Abs1ZPO §519 Z2 CZPO §519 Abs1 Z1 G
Rechtssatz: Die Regelung nach § 40a JN macht allgemein deutlich, dass in der Überweisung einer Rechtssache vom streitigen in das außerstreitige Verfahren, wie das in § 235 AußStrG speziell festgelegt ist, ein zweiaktiger Vorgang liegt. Der erste Akt der Entscheidung beendet das spezifische Prozessrechtsverhältnis nach der ZPO und... mehr lesen...
Begründung: Die am 29.12.1962 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit dem Urteil vom 6.Oktober 1982 geschieden. Die Urteilsausfertigungen wurden den Prozeßvertretern der Streitteile nach einem protokollierten Rechtsmittelverzicht am 24.November 1982 zugestellt. Die Streitteile hatten mit dem übergabsvertrag vom 18.Jänner 1963 eine Liegenschaft übernommen; aufgrund dieses Vertrages ist an je einem Hälfteanteil das Eigentum des Mannes und der Frau einverleibt. Zum Gutsbestand der g... mehr lesen...
Norm: AußStrG §235 aFJN §40aJN §44JN §46ZPO §475 Abs2ZPO §477 Abs1 Z6 D6ZPO §478 Abs1ZPO §519 Z2 CZPO §519 Abs1 Z1 G
Rechtssatz: Die Regelung nach § 40a JN macht allgemein deutlich, dass in der Überweisung einer Rechtssache vom streitigen in das außerstreitige Verfahren, wie das in § 235 AußStrG speziell festgelegt ist, ein zweiaktiger Vorgang liegt. Der erste Akt der Entscheidung beendet das spezifische Prozessrechtsverhältnis nach der ZPO und... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs4 Z2 HIV2ZPO §519 CZPO §528 J
Rechtssatz: Im Fall eines Beschlusses des Berufungsgerichtes nach § 519 Abs 1 Z 2 ZPO bedarf es nicht eines Ausspruches über den Wert des Streitgegenstandes im Sinne des § 502 Abs 4 Z 2 ZPO und über die Zulässigkeit eines Rekurses gemäß § 502 Abs 4 Z 1 ZPO, wohl eines Ausspruches darüber, ob der Wert des Beschwerdegegenstandes S 15000,-- übersteigt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die KLägerin ist Eigentümerin des Hauses Wien 12., Bonygasse 55. Der Beklagte ist Mieter des Einzelraumes top.Nr. 29 a in diesem Haus. Im Jahre 1979 wurde in Ansehung des Hauses bei der Schlichtungsstelle ein Antrag nach §§ 7, 28 Abs 1 MG gestellt; das Verfahren über den Antrag nach §§ 7, 28 Abs 2 MG ist noch anhängig. Mit der am 20.Dezember 1983 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin die Verurteilung des Beklagten, ihr oder ihrem Vertreter den Zutritt... mehr lesen...
Begründung: Die dem Beklagtenvertreter am 24.9.1984 zugestellte, durch Ablichtung der Urschrift hergestellte Ausfertigung des erstgerichtlichen Urteils vom 28.8.1984 war lückenhaft, weil die 7. Seite, die die gesamte Beweiswürdigung und einen Teil der rechtlichen Beurteilung enthielt, vollständig fehlte. Diese Seite langte erst am 15.10.1984 beim Beklagtenvertreter ein. Am 22.10.1984 gab der Beklagtenvertreter eine Berufung zur Post, die jedoch nicht an das Erstgericht, sondern di... mehr lesen...
Das Erstgericht wies die vorliegende Exszindierungsklage ab. Das Berufungsgericht hob das Urteil des Erstgerichtes ohne Rechtskraftvorbehalt auf. Gegen den Aufhebungsbeschluß erhob die Beklagte ein als Revisionsrekurs bezeichnetes Rechtsmittel, in dem der Standpunkt vertreten wird, es liege aus bestimmten Gründen kein echter Aufhebungsbeschluß vor. Der Beschluß des Berufungsgerichtes sei daher trotz fehlenden Rechtskraftvorbehaltes anfechtbar. Das Erstgericht legte diesen Rekurs i... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs4 Z1 HIV1ZPO §519 BZPO §528 J
Rechtssatz: Soweit Rekurse gegen Entscheidungen des Rekursgerichtes nicht schon nach § 528 Abs 1 Z 1 bis 6 ZPO unzulässig sind, müssen nach dem Recht der ZVN 1983 die Voraussetzungen der Zulässigkeit des Revisionsrekurses im Sinne des § 502 Abs 4 ZPO vorliegen (§ 528 Abs 2 ZPO). Dies hat anders als nach der nur für das Berufungsverfahren anzuwendenden Bestimmung des § 519 Abs 1 Z 1 ZPO, auch für r... mehr lesen...
Die klagende Partei war Mieterin von Kellerräumlichkeiten im Hause W, E-Straße 4, dessen Eigentümer der Beklagte ist. Die klagende Partei hatte in den gemieteten Räumen ua. Prospekte gelagert. In der Nähe der Lagerräume befindet sich ein zum Versickern von Oberflächenwasser angelegter Schacht, von dem aus ein Rohr in die öffentliche Kanalisation führte. Dieser Schacht war nicht in den für die Erbauung des Hauses im Jahr 1967 erstellten Einreichplänen enthalten. Der Anschluß des Schach... mehr lesen...
Norm: ZPO §519 A
Rechtssatz: Auch nach der ZVN 1983 ist der Aufhebungsbeschluß ohne Rechtskraftvorbehalt nicht und zwar auch nicht mit außerordentlichem Rekurs anfechtbar. Gegenteiliges kann auch nicht aus § 528 Abs 2 ZPO abgeleitet werden, weil diese Regelung nur Entscheidungen des Rekursgerichtes betrifft (Petrasch in EvBl 1983,203). Entscheidungstexte 6 Ob 794/83 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs4 Z1 HIIZPO §519 BZPO §528 J
Rechtssatz: Ein gegen die Zurückweisung einer Berufung wegen Verspätung erhobener Rekurs ist gemäß § 519 Abs 1 Z 1 ZPO ohne die Beschränkung auf wesentliche Rechtsfragen im Sinne des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO zulässig, weil die Beschränkung des § 528 Abs 2 ZPO schon nach ihrem Wortlaut nur für Rekurs gegen Entscheidungen eines Rekursgerichtes und § 519 Abs 2 nur für Aufhebungsbeschlüsse nach § 519 Abs 1 ... mehr lesen...
Der Zweitbeklagte war Eigentümer der Liegenschaft EZ 1350 KG D. Mit Kaufvertrag vom 2. 6. 1980 verkaufte er diese Liegenschaft um den Kaufpreis von 700 000 S an den Erstbeklagten. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes D vom 4. 6. 1980 wurde im Grundbuch die Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung dieser Liegenschaft mit Rechtswirksamkeit bis 3. 6. 1981 angemerkt. Der Rangordnungsbescheid wurde Notar Dr. S zugestellt, der den Kaufvertrag zwischen den beiden Beklagten errichtet hatte ... mehr lesen...
Die klagende Warenhandelsgesellschaft begehrt von der beklagten Bank die Zahlung eines Betrages von 1 200 886.58 S sA. Sie habe mit der Beklagten vereinbart, daß diese ihr für ihre Filiale in S einen Tresor zur Verfügung stelle, in welchem die Klägerin, welche bei der Beklagten ein Konto habe, die Tageseinnahmen aus dem Betrieb ihres Supermarktes nach Geschäftsschluß einwerfen könne. Die Parteien hätten in diesem Zusammenhang vereinbart, daß die Beklagte den Tresor täglich, insbesonde... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs1 A4ZPO §503 Z2 C3cZPO §519 Z3 D
Rechtssatz: Ergänzungsauftrag des Rekursgerichtes an Erstgericht stellt auch bei anzunehmender Dringlichkeit keinen Verfahrensverstoß dar. Entscheidungstexte 6 Ob 585/83 Entscheidungstext OGH 09.03.1983 6 Ob 585/83 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0... mehr lesen...