Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Absatz 3, l... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin vom 12. 6. 1984 bis zum 28. 2. 1993 und vom 11. 3. 1993 bis zum 30. 9. 1999 als Angestellte beschäftigt. Das erste Arbeitsverhältnis (bis 28. 2. 1993) endete durch Arbeitnehmerkündigung. Das zweite Arbeitsverhältnis wurde durch Arbeitgeberkündigung beendet. Der Klägerin wurde eine Abfertigung in der Höhe von drei Monatsentgelten ausgezahlt. Zwischen den Parteien ist strittig, ob der Klägerin weitere d... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei erteilte der beklagten Partei am 2. 6. 1998 im Rahmen einer schon fünfjährigen ständigen Geschäftsbeziehung fernmündlich den Speditionsauftrag, unter anderem den Transport einer bestimmten Schärfmaschine von Vorarlberg in die Schweiz zu veranlassen. In der schriftlichen Auftragsbestätigung gab ein Mitarbeiter der klagenden Partei das Maschinengewicht mit 500 bis 800 kg an. Tatsächlich war die Maschine 1.600 kg schwer. Die klagende Partei hatte ein... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Umstand, dass es sich bei dem in Rede stehenden Fahrtkostenzuschuss um Aufwandsersatz handelt, steht einer Vereinbarung der Parteien, diesen Zuschuss auch für Urlaubszeiten auszuzahlen, nicht entgegen. Dass das Berufungsgericht von einer solchen Vereinbarung ausging, steht daher mit den die Rechtsnatur des Zuschusses betreffenden Ausführungen des Obersten Gerichtshofs in der in diesem Verfahren ergangenen Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Welche Sicherungsmaßnahmen einem Gastwirt zumutbar und erforderlich sind, hängt immer von den Umständen des Einzelfalles ab. Derartige Einzelfallentscheidungen sind für den Obersten Gerichtshof nur dann überprüfbar, wenn im Interesse der Rechtssicherheit ein grober Fehler bei der Auslegung der anzuwendenden Rechtsnorm, konkret bei der Auslegung des unbestimmten Gesetzes Begriffes der Unzumutbarkeit korrigiert werden müss... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat der Frage der Auslegung des Vergleiches dahin, dass der Beklagte das Abschichtungsguthaben entsprechend den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und der dieser ergänzenden Vereinbarung 1991 zu ermitteln gehabt hätte, entgegen der Meinung der Revisionswerber ohnehin Bedeutung beigemessen. Es brachte lediglich zum Ausdruck, dass eine Auseinandersetzung mit der Aussage der den Vergleich formulier... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit vollstreckbarem Schiedsspruch wurde der verpflichteten Partei u. a. aufgetragen, der betreibenden Partei die Summe von USD 250,-- pro Tag vom 1. März 1991 bis zu jenem Tag zu bezahlen, an welchem die verpflichtete Partei die Verwendung des Namens "M*****" und der Marke ÖM Nr. *****, AM *****, unterlässt. Der betreibenden Partei wurde die Exekution zur Hereinbringung der bis zum Tag des Exekutionsantrags fälligen Fo... mehr lesen...
Begründung: Vorauszuschicken ist, dass das Berufungsgericht entgegen § 500 Abs 2 Z 1 lit b ZPO nicht ausgesprochen hat, ob der (hier nicht ausschließlich in einem Geldbetrag bestehende) Entscheidungsgegenstand bei Übersteigen von S 52.000,-- auch S 260.000,-- übersteigt oder nicht. Da jedoch (gemäß § 500 Abs 2 Z 3 ZPO) weiters ausgesprochen wurde, dass die ordentliche Revision zulässig sei, ist die Entscheidungsbefugnis des Obersten Gerichtshofes ungeachtet des unvollständig ge... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist aufgrund des Kaufvertrags vom 1. 9. 1997 Eigentümer einer Liegenschaft in Vorarlberg, zu der unter anderem das Grundstück 2659/4 gehört, das ursprünglich ein Teil des Grundstücks 2659/1 war. Im Gutbestandsblatt der Grundbuchseinlage ist zugunsten des Grundstücks 2659/4 die unbefristete Grunddienstbarkeit des Verbots der Bebauung und Bepflanzung des Grundstücks 2556/1, das zu einer anderen Liegenschaft gehört, ersichtlich gemacht (Stand 1943). Dessen Ei... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies die Wiederaufnahmsklage der klagenden Partei zurück, weil die in dieser behauptete Tatsache, ab dem Jahre 1988 seien von der (späteren) Gemeinschuldnerin Bilanzen verfälscht worden, abstrakt nicht geeignet sei, als taugliche Tatsache dafür zu dienen, dass bei ihrem Vorbringen im früheren Verfahren ein für die klagende Partei günstigeres Urteil herbeigeführt worden wäre. Das Rekursgericht hob die Entscheidung des Gerichts erster Instanz auf und ... mehr lesen...
Begründung: Der nunmehrige Gemeinschuldner führte im Auftrag des Klägers Vollwärmeschutz- und Verputzarbeiten an dessen Wohnhaus durch und begehrte den nach Zahlung eines Teilbetrags von 150.000 S noch offenen Restbetrag von 234.860,76 S. Der Beklagte wendete mangelnde Fälligkeit infolge erheblicher, bislang unverbesserter Mängel sowie des Fehlens ausdrücklich bedungener Eigenschaften ein. Hilfsweise machte er einen Preisminderungsanspruch in Höhe der Klageforderung geltend. ... mehr lesen...
Begründung: Mit seinem Schreiben vom 19. 10. 1995 nahm der Beklagte und Widerkläger (im Folgenden Beklagter) ein detailliertes Anbot mit Leistungsverzeichnis der klagenden und widerbeklagten Baufirma (im Folgenden Klägerin) für den Anbau eines Abstellraumes zu seinem bereits bestehenden Haus an. Er hielt dabei zur Ausführung auch fest, dass der Anbau isoliert und für sich zu stehen habe und nur mit einer flexiblen "Isolationsfuge" von 3 bis 5 cm an das bestehende Objekt "angeleh... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei und die K***** B***** GmbH haben dieselbe Geschäftsanschrift und sind insoweit personell eng miteinander verflochten, als Günther K***** jeweils Alleingesellschafter und Geschäftsführer ist. Die beklagte Partei hat daneben noch vier weitere Geschäftsführer, darunter Karl L*****, die alle selbständig vertretungsbefugt sind. Zwei dieser Geschäftsführer, nicht aber Karl L*****, vertreten auch die K***** B***** GmbH als selbständig vertretungsbefugte ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist zur Hälfte, der Kläger ebenso wie seine Brüder Rudolf und Franz S***** zu einem Sechstel Eigentümer einer bebauten Liegenschaft in K*****. Ein Teil der Räumlichkeiten wird vom Kläger mit seiner Familie bewohnt, die übrigen Räume, insbesondere die sogenannte "Sch*****-Wohnung" sind bzw waren vermietet. Die Rechtsvorgänger der Streitteile haben am 1. 11. 1978 eine mit 31. 12. 1993 befristete Benützungsregelung getroffen, in deren Rahmen der Miteigentümergr... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Bestandgeber kann die frühere Aufhebung des Vertrages fordern, wenn der Bestandnehmer der Sache einen erheblich nachteiligen Gebrauch davon macht (§ 1118 erster Fall ABGB). Einen derartigen erheblich nachteiligen Gebrauch erblickt die Revisionswerberin im "vertragswidrigen Verhalten" der Beklagten. Worin dieses liegen soll, wird in der Zulassungsbeschwerde nicht näher ausgeführt. Nach ihrem bisherigen Prozessstandpu... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war bei der Beklagten in deren Buchhandlung beschäftigt. Zwischen Parteien ist strittig, ob die von der Klägerin in der Zeit vom 15. 10. 1982 bis zum 31. 10. 1997 zurückgelegte Vordienstzeit bei der Versicherungsanstalt der öffentlich Bediensteten (BVA) nach dem auf das Arbeitsverhältnis anzuwendenden Kollektivvertrag für die Handelsangestellten Österreichs (in der Folge: KV) für die Einstufung der Klägerin als Berufsjahre anzurechnen ist. Die Kläger... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger verpflichtete sich mit Scheidungsvergleich vom 24. 4. 1980 (Punkt 7.), der Beklagten einen monatlichen (wertgesicherten) Unterhaltsbetrag von S 10.000 zu leisten. Dieser Unterhaltsbetrag gilt auf Lebenszeit der Beklagten vereinbart und erlischt nur im Falle der Wiederverehelichung, jedoch auch dann erst frühestens 10 Jahre nach Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses. Die Beklagte führt aufgrund dieses Scheidungsvergleiches gegen den Kläger Forderungsexeku... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht unterließ zunächst einen Ausspruch über die Zulässigkeit der Revision. Der Oberste Gerichtshof stellte daraufhin die Akten samt Revision des Klägers dem Berufungsgericht zur amtswegigen Berichtigung der Berufungsentscheidung durch Beisetzen des Ausspruches, ob die Revision nach § 46 Abs 1 ASGG zulässig ist, zurück. Mit Beschluss vom 21. 6. 2000 ergänzte das Berufungsgericht die Berufungsentscheidung... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte beauftragte die K***** & Partner KEG im Juni 1997 mit der Errichtung eines Hauses, die wiederum ihrerseits im August 1997 beim Kläger im eigenen Namen die Herstellung und Lieferung von Fenstern für das Bauvorhaben der Beklagten bestellte. Nachdem der Kläger die Fenster geliefert und auftragsgemäß Rechnung vom 30. 9. 1997 über S 91.463,96 an die K***** & Partner KEG gelegt hatte, ersuchte Letztere den Kläger, Rechnung direkt an die Beklagte zu leg... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist Pächter und Betreiber eines am Talschluss des K*****tales neben dem J*****see in 1096 m Seehöhe liegenden Gasthofes. Am 4. 2. 1997 näherte sich der Kläger, der in K***** den Urlaub verbrachte, gegen 17.25 Uhr bei Schneelage und Dämmerung dem Lokal in der Absicht, die Speisekarte für einen späteren abendlichen Besuch zu studieren. Bevor er das Lokal durch die Eingangstür betrat, begab er sich zunächst zum äußersten westlichen Fenster des Gasthauses, u... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Ausspruch, dass die Schuld eines Ehegatten überwiegt (§ 60 Abs 2 EheG), ist nach ständiger Rechtsprechung nur dann zulässig, wenn das Verschulden dieses Ehegatten erheblich schwerer wiegt als das des anderen. Das Verschulden des anderen muss fast völlig in den Hintergrund treten (EFSlg 46.261, 48.832, 51.658, 60.286 ua; RIS-Justiz RS0057821, RS0057858). Ob dies der Fall ist, hängt vom Gesamtverhalten der Ehegatten w... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 502 Abs 1 ZPO ist eine außerordentliche Revision nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder un... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zutreffend hat das Berufungsgericht erkannt, dass nach der jüngeren Rechtsprechung ein Ehebruch, der erst nach Eintritt der unheilbaren Zerrüttung der Ehe begangen wurde, bei der Verschuldensabwägung und insbesondere in der Frage der Zuweisung eines überwiegenden Verschuldens keine entscheidende Rolle spielt. Durch diese bereits gefestigte Rechtsprechung ist die frühere, gegenteilige Rechtsprechung als überholt zu betrac... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien schlossen am 1. 3. 1994 einen Agenturvertrag ab. Die Klägerin sollte für die Beklagte unter anderem Beratungsleistungen erbringen, Werbekonzeptionen für die Bewerbung der Marke der Beklagten in Österreich ausarbeiten und Dritte mit der Herstellung der von der Klägerin erarbeiteten Werbemittel beauftragen. Die Vertragslaufzeit betrug ein Jahr, beginnend mit dem 1. 3. 1994 und mit einem Vertragsende 28. 2. 1995. Der Vertrag verlängerte sich automatisch um ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 1 EKHG hängt die Anwendbarkeit dieses Gesetzes ua vom Betrieb eines Kraftfahrzeuges ab. Gemäß § 2 Abs 2 EKHG ist der Begriff des Kraftfahrzeuges im Sinne des KFG 1967 auszulegen. Die Kraftfahrzeugeigenschaft ist von den Gerichten seit der Aufhebung des § 1 Abs 4 KFG 1967 (BGBl 1992/452) selbständig zu beurteilen (Schwimann/Schauer, ABGB2 VIII, § 2 EKHG Rz 7). Gemäß § 2 Abs 1 Z 1 KFG 1967 ist ein Kraftfahrzeug ei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die angefochtene Entscheidung hält sich im Rahmen der von der Lehre gebilligten ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs, dass die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht nicht überspannt werden dürfen (JBl 1965, 474; RZ 1982/50; ZVR 1989/28; RZ 1992/77; ZVR 1996/112; RIS-Justiz RS0023487, RS0023893, RS0023950), soll sie keine in Wahrheit vom Verschulden unabhängige Haftung des Sicherungspflichtigen zur... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte den Beklagten schuldig, den Klägern 814.171,60 S sA an Konventionalstrafe zu zahlen und wies das Klagemehrbegehren von 814.171,60 S sA sowie ein Zinsenmehrbegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil und sprach aus, dass die ordentliche Revision zulässig sei. Es fehle an einer Stellungnahme des Obersten Gerichtshofs zur Kritik Kerschners (in Jabornegg, HGB Rz 12 zu § 348) an der Entscheidung 8 Ob 640/93 (= EvBl 1994/118 = WBl... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen waren auf Antrag des Mieters (des Antragstellers) mit der Überprüfung einer Mietzinsanhebung nach § 46 Abs 2 MRG befasst. Der Antragsteller ist am 15. 10. 1995 in die Mietrechte seiner Mutter eingetreten; die Antragsgegner (die Vermieter) haben daraufhin mit einem Schreiben vom 11. 9. 1997 per 1. 11. 1995 den Hauptmietzins angehoben. Die Vorinstanzen waren auf Antrag des Mieters (des Antragstellers) mit der Überprüfung einer Mietzinsanhebung nach Pa... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach der Rechtsprechung verliert der Werkunternehmer bei Misslingen des über konkrete Anweisungen des Werkbestellers (§ 1168a ABGB) errichteten Werkes seinen Entgeltanspruch dann nicht, wenn ihn keine Warnpflichtverletzung ( - auch die von der Revisionswerberin zitierte Literaturstelle, nämlich Reischauer in JBl 1990, 652, behandelt die Frage des Entgeltverlustes bei schuldhaftem Handeln des Unternehmers -) trifft (SZ 5... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Soweit sich die Beklagte darauf stützt, dass nicht der Straßenerhalter, sondern der Bauherr für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich sei, übersieht sie, dass die Anordnung, die hier maßgebliche breite Einfahrt in die Richtungsfahrbahn Innsbruck, auf der sich dann später in einer Entfernung von ca 500 m die aus dieser Richtung ungesicherte Baustelle befand, trotzdem offen zu bleiben hatte, von der Beklagten erfol... mehr lesen...