Begründung: Die Klägerin begehrt als Eigentümerin einer Wohnung deren Räumung durch die Beklagte. Sie habe die Wohnung seinerzeit ihrem Sohn prekaristisch überlassen. Die Beklagte habe sie als dessen Ehefrau mitbewohnt. Nach dem Auszug des Prekaristen sei sie in der Wohnung verblieben, die sie nun titellos benütze. Die Beklagte beantragte die Klage abzuweisen. Ihr geschiedener Ehemann habe ihr und der gemeinsamen ehelichen Tochter nach Rücksprache mit der Klägerin ein unentgel... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag der Klägerin wurde gegen die Beklagte eine einstweilige Verfügung erlassen, mit der der Beklagten (ua) verboten wurde, "a) für die nicht zugelassene Arzneispezialität Viagra Werbung zu betreiben...". Mit der
Begründung: , dass sich infolge Zulassung der Arzneispezialität Viagra am 14. 9. 1998 die wesentlichen faktischen Umstände geändert hätten, beantragte die Beklagte, die einstweilige Verfügung zu Punkt a) gemäß § 399 Abs 1 Z 2 EO aufzuheben. In der Tagsa... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte mit ihrer Unterhaltsklage von ihrem geschiedenen Ehegatten ursprünglich S 25.000 an rückständigem Unterhalt für die 10 Monate vor Klagseinbringung von Juni 1997 bis März 1998 sowie ab 1. 4. 1999 einen monatlichen Unterhaltsbetrag von S 6.500. Sie änderte ihr Begehren hinsichtlich des Unterhaltsrückstandes in der letzten Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung am 20. 4. 1999 dahin ab, dass sie an rückständigem Unterhalt für die Zeit von Juni ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt unter anderem zu 7 Cg 38/95s von der Beklagten Herta P***** die Zahlung von S 205.847,20 sA als Honorar für seine Tätigkeit als Notar. Diese Sache wurde mit der vom Kläger gegen den Beklagten Franz P***** anhängig gemachten Sache 7 Cg 37/95v und später auch mit der zu 7 Cg 12/96v eingebrachten Widerklage verbunden. Das Erstgericht gab den beiden Klagebegehren statt und wies die Widerklage ab. Das Berufungsgericht gab in seinem nach dem 31. 12.... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der an das Berufungsgericht gerichtete Antrag der Beklagten, den Ausspruch über die Unzulässigkeit der Revision gemäß § 508 Abs 3 ZPO in eine Zulassung der ordentlichen Revision abzuändern, ist verfehlt, weil § 508 ZPO idF WGN 1997 in Arbeits- und Sozialrechtssachen, wenn das Datum der Entscheidung im Allgemeinen nach dem 31. 12. 1997 liegt, nicht anzuwenden ist (§ 44 Abs 1 ASGG idF WGN 1997; Stohanzl ZPO8 (MTA), Anm zu... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Vater wurde zuletzt zu monatlichen Unterhaltszahlungen für den mj Alexander von S 4.500 und für die mj Katrin von S 3.800 verpflichtet. Am 17. 9. 1996 stellte die Mutter den Antrag, den Unterhalt für Alexander auf monatlich S 5.000 während der Zeit seiner Heimunterbringung und auf monatlich S 9.000 während der jeweiligen Ferienzeiten ab 1. 6. 1996 und für Katrin auf monatlich S 9.000 zu erhöhen (ON 22). Nachdem sich... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Immobilienmakler; die Beklagten sind Hälfteeigentümer einer Liegenschaft in K*****. Im Februar 1995 suchten sie einen Mieter für ihr Haus. Im Zusammenhang damit kamen sie mit dem Kläger in Kontakt. Der Kläger begehrt 63.360 S an Vermittlungsprovision. Die Beklagten beantragen, das Klagebegehren abzuweisen. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, daß die ordentliche Revision nicht z... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete die dritt- und viertbeklagte Partei einen dem Urteil angeschlossenen, einen integrierenden Bestandteil der Entscheidung bildenden Kaufvertrag über eine Liegenschaft in Kaiserebersdorf beglaubigt und verbücherungsfähig zu unterfertigen. Das allein von der drittbeklagten Partei angerufene Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung in der Hauptsache und sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 52.000,--, nicht aber S 2... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Mieterin eines Geschäftslokals in Wien-Ottakring, der Beklagte ist Vermieter. Die Klägerin begehrt die Kosten der Erneuerung einer Heizungstherme. Der Beklagte steht auf dem Standpunkt, daß diese Kosten nicht unter die Erhaltungspflicht des Vermieters fielen und stellte einen (negativen) Zwischen-Feststellungsantrag hinsichtlich des Geschäftslokals in Wien-Ottakring sowie hinsichtlich zweier weiterer, von der Klage nicht betroffener Mietobjekte. Es m... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt als Liegenschaftseigentümerin mit der Behauptung, daß die Beklagten ohne Anspruchsgrundlage die Räumung verschiedener Räumlichkeiten im Haus der Klägerin und die Entfernung verschiedener um das Haus abgestellter Geräte verweigern, die Räumung und Entfernung. Die Beklagten beantragten die Abweisung des Klagebegehrens und wendeten Ersitzung des Eigentumsrechtes an den Räumen durch den Erstbeklagten sowie Einräumung einer Benutzungs- und Abstellbe... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das wegen titelloser und widerrechtlicher Abstellung von Gegenständen in den Kellerräumlichkeiten des Hauses *****gasse 3, ***** gerichtete Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht gab der Berufung der Klägerin Folge und änderte das Ersturteil dahingehend ab, daß es dem Räumungsbegehren stattgab. Das Berufungsgericht sprach aus, daß die Revision nach § 502 Abs 1 ZPO unzulässig sei. Das Berufungsgericht gab der Berufung der Klägerin Folge und änd... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 31. 10. 1996 eingebrachten Klage begehrte die Klägerin von ihrem Ehemann zunächst monatliche Unterhaltsbeiträge von S 4.700,-- sowohl für die Vergangenheit ab 1. 11. 1993 bis einschließlich Oktober 1996 als auch als laufenden Unterhalt ab 1. 11. 1996. Sie änderte dieses Unterhaltsbegehren am 8. 9. 1997 dahin, daß sie nunmehr für die Monate November und Dezember 1993 S 3.600,-- monatlich, für das Jahr 1994 S 6.000,-- monatlich, für das Jahr 1995 S 5.600,-- ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der an das Rekursgericht gerichtete Antrag, dieses möge seinen Ausspruch, der ordentliche Revisionsrekurs sei nicht zulässig, dahin abändern, daß der ordentliche Revisionsrekurs für zulässig erklärt werde, ist verfehlt. In vollstreckbaren Angelegenheiten nach § 502 Abs 5 ZPO einschließlich (unter anderem) einstweiliger Verfügungen nach § 382b EO kann, wenn das Rekursgericht ausgesprochen hat, daß der ordentliche Revisio... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin wurde am 19. 3. 1995 vom Hund der Beklagten gebissen. Sie begehrt ein Schmerzengeld von 111.000 S, 500 S "Spesenersatz" und die Feststellung der Haftung der Beklagten für künftige Schäden aus dem Vorfall. Die Vorinstanzen wiesen das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht sprach in seiner am 19. 11. 1997 ergangenen Berufungsentscheidung aus, daß die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Die Klägerin stellte innerhalb der vierwöchigen Revisionsfris... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem auf vertragliche Ansprüche gestützen Klagebegehren mit 28.000 S s.A. Folge und wies das Mehrbegehren von 112.825,60 S ab. Das Berufungsgericht gab in seinem nach dem 31. Dezember 1997 gefaßten Urteil (Art XXXII Z 14 iVm Art VII Z 34 der Erweiterten Wertgrenzen-Novelle 1997, BGBl I 1997/140 - WGN 1997) der Berufung der Klägerin teilweise Folge, indem es das Klagebegehren mit 55.732 S s.A. für zu Recht bestehend erkannte und das Mehrbegehren ab... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Beklagten im Sinne des Klagebegehrens zur Zahlung von S 100.000,- s. A., weil er die Pflicht zur Verwahrung eines PKWs grob fahrlässig verletzt habe. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung in der Hauptsache, wies ein Zinsenbegehren ab und sprach aus, daß die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Das als außerordentliche Revision bezeichnete Rechtsmittel des Klägers gegen dieses Urteil legte das Erstgericht dem Ober... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte S 83.799,- s.A. für die Lieferung und Errichtung einer Absauganlage. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, daß die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Das als außerordentliche Revision bezeichnete Rechtsmittel des Klägers gegen dieses Urteil legte das Erstgericht dem Obersten Gerichtshof unmittelbar zur Entscheidung vor. Diese Vorgangsweise widerspricht der seit I... mehr lesen...
Begründung: Die Klage ist nach Einschränkung um das ursprünglich erhobene Räumungsbegehren auf Zahlung von S 30.000 sA gerichtet, wobei es sich um den restlichen Mietzins für die Monate März bis Juli 1993 betreffend ein vom Kläger den Beklagten vermietetes Geschäftslokal handelt. Die Beklagten wandten unter anderem einverständliche Auflösung des Mietvertrages und Räumung des Mietobjektes per 30. 3. 1993 ein. Dagegen behauptete der Kläger, die Übergabe sei erst im August 1993 erf... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab der Klage auf Unterfertigung eines Mietvertrags statt. Das Berufungsgericht änderte dieses Urteil infolge Berufung der beklagten Parteien im klagsabweisenden Sinn ab und sprach aus, der Wert des Entscheidungsgegenstandes übersteige S 52.000, nicht aber S 260.000; die ordentliche Revision sei nicht zulässig. Dagegen erhob die Klägerin "außerordentliche Revision" mit dem Antrag, der Oberste Gerichtshof als Revisionsgericht wolle die Revision als... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte die Aufhebung eines über einen PKW geschlossenen Kaufvertrags und Zug um Zug gegen Rückstellung des PKW die Zahlung von S 80.000 samt 4 % Zinsen seit 20. 11. 1996. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht änderte die Entscheidung des Erstgerichts dahin ab, daß es das Klagebegehren zur Gänze abwies; es sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstands S 260.000 nicht übersteige und die ordentliche Revision nicht z... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem Klagebegehren auf Zahlung von 71.300 S sA (Rückzahlung von Werklohn nach Wandlung) statt. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil mit seinem nach dem 31. Dezember 1997 gefällten Urteil (Art VII Z 34 der Erweiterten Wertgrenzen-Novelle 1997, BGBl I 1997/140 - WGN 1997) infolge Berufung des Beklagten und sprach aus, daß die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren auf Zahlung von 71.300 S sA (Rückzahl... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte die Beklagte zur Rückzahlung eines Betrages von S 100.000 an zu Unrecht erhaltener Provision schuldig. Das Berufungsgericht gab in seinem nach dem 31. Dezember 1997 gefällten Urteil (Art VII Z 34) der Erweiterten Wertgrenzen-Novelle 1997, BGBl I 1997/140 - WGN 1997) der Berufung der Beklagten nicht Folge und sprach aus, daß die Revision nicht zulässig sei. Das Erstgericht erkannte die Beklagte zur Rückzahlung eines Betrages von S 100.000 an zu... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das auf Zahlung von S 108.664,80 s.A. gerichtete Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht gab in seinem nach dem 31. 12. 1997 gefällten Urteil (Art VII Z 34 der erweiterten Wertgrenzennovelle 1997, BGBl I 1997/140-WGN 1997) der Berufung der Beklagten dagegen nicht Folge und sprach aus, daß die ordentliche Revision "nach § 502 Abs 1 ZPO" nicht zulässig sei. Das Erstgericht wies das auf Zahlung von S 108.664,80 s.A. gerichtete Klagebegehren ab. Das ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, in die Ausfolgung eines gerichtlich verwahrten Betrags von 179.328,78 S sA einzuwilligen, ab. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung mit Urteil vom 23. Juni 1998 (Art XXXII Z 14 iVm Art VII Z 34 der Erweiterten Wertgrenzen-Novelle 1997, BGBl I 1997/140 - WGN 1997) und sprach aus, daß die ordentliche Revision unzulässig sei. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung mit U... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 17. 12. 1997 hob das Erstgericht die Bestätigung der Rechtskraft und Vollstreckbarkeit des Zahlungsbefehles vom 10. 6. 1997 gemäß § 7 Abs 3 EO auf und ordnete die neuerliche Zustellung des Zahlungsbefehles an. Das Rekursgericht gab mit dem nach dem 31. Dezember 1997 gefaßten angefochtenen Beschluß dem Rekurs der Klägerin Folge und änderte die erstgerichtliche Entscheidung iS der Abweisung der Anträge der Beklagten auf Aufhebung der Bestätigung der V... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem mit insgesamt 100.000 S bewerteten Klagebegehren auf Anerkennung des Grenzverlaufs und Abgabe der zur Durchführung im Grenzkataster erforderlicher Erklärungen durch die Beklagte - die Streitteile sind Eigentümer benachbarter Liegenschaften - statt. Das Berufungsgericht gab in seinem nach dem 31.Dezember 1997 gefällten Urteil (Art VII Z 34 der Erweiterten Wertgrenzen-Novelle 1997, BGBl I 1997/140 - WGN 1997) der Brufung der Beklagten teilweise F... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte von der beklagten Partei die Zahlung von S 151.790,40 samt 12 % Zinsen seit 27.8.1996. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Die klagende Partei bekämpfte diese Entscheidung mit Berufung; das Gericht zweiter Instanz gab der Berufung nicht Folge und sprach aus, daß die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Dagegen erhob die klagende Partei "außerordentliche Revision" mit dem Antrag, das Urteil des Berufungsgerichts im Sinne e... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat in seinem nach dem 31.Dezember 1997 gefaßten Beschluß (Art XXXII Z 14 WGN 1997) den erstgerichtlichen Unterhaltsbeschluß teils bestätigt, teils abgeändert und ausgesprochen, daß der ordentliche Revisionsrekurs nach § 14 Abs 1 AußStrG nicht zulässig sei. Das Rekursgericht hat in seinem nach dem 31.Dezember 1997 gefaßten Beschluß (Art römisch XXXII Ziffer 14, WGN 1997) den erstgerichtlichen Unterhaltsbeschluß teils bestätigt, teils abgeändert und a... mehr lesen...
Begründung: Die 27jährige studierende Klägerin begehrt von ihrem ehelichen Vater einen monatlichen Unterhalt von S 5.000,-- ab 1.5.1997 bis 30.6.1998. Der beklagte Vater beantragte die Klagsabweisung und wendete ein, daß bei der Klägerin kein durchschnittlicher Lernerfolg vorliege und ein Studiumswechsel nach sechs Jahren nicht vertretbar sei. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren vollinhaltlich statt. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, daß ... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g: Das Erstgericht stellte mit Endurteil fest, daß das Grundstück Nr.161/1 inneliegend der EZ ***** Grundbuch G***** jeweils im Hälfteeigentum der Streitteile stehe und verpflichtete die Beklagte, ihre ausdrückliche Einwilligung zu erteilen, daß das Hälfteeigentum am genannten Grundstück zugunsten der Klägerin verbüchert werde. Das Berufungsgericht gab in seinem nach dem 31.Dezember 1997 gefaßten Urteil (Art XXXII Z 14 iVm Art VII Z 34 der Erweiterten Wertgrenze... mehr lesen...