Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie durch den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Neumayr, die Hofrätin Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Jensik und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der betreibenden Partei Manfred M*****, vertreten durch die Kraft & Winternitz Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die verpflichtete Partei Wolfgang K*****, vertreten durch Dr. Erich Moser, Rechtsanwalt in Murau, wegen 19.131 EUR sA, über ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt vom Beklagten die Abtretung des Hälfteanteils am Nachlass von M*****. Sie bewertete ihr Klagebegehren gemäß § 56 Abs 2 JN mit 30.000 EUR. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte das Ersturteil und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 30.000 EUR nicht übersteige und die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Es führte dazu aus, dass der Bewertungsausspruch der nicht unplausiblen Interessenangabe d... mehr lesen...
Begründung: Am 14. 10. 2009 stellte das Kind den Antrag, den Vater ab 1. 8. 2009 zur Leistung eines erhöhten Unterhaltsbeitrags von monatlich 480 EUR zu verpflichten (ON 10). Nach Vorliegen des Sachverständigengutachtens, mit dem das Nettoeinkommen des Vaters in den Jahren 2006 bis 2008 ermittelt wurde (ON 16), stellte das Kind den Antrag auf Erhöhung des Unterhaltsbeitrags auf monatlich 632 EUR ab 1. 1. 2008 (ON 20). Mit Beschluss des Erstgerichts vom 9. 4. 2010 (ON 25), berichtigt... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten von der Beklagten nach Klagseinschränkung 5.976 EUR aus dem Titel der Preisminderung, weil das von der Beklagten für sie errichtete Einfamilienhaus noch Mängel aufweise. Das Erstgericht sprach den Klägern 300 EUR (rechtskräftig) zu und wies das Mehrbegehren von 5.676 EUR ab. Das Berufungsgericht änderte die erstinstanzliche Entscheidung dahin ab, dass es die Beklagte schuldig erkannte, den Klägern weitere 5.580 EUR zu bezahlen; das Mehrbegehren von ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt aus dem Titel des Schadenersatzes 21.890 EUR sA. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Klägers mit seinem nach dem 30. 6. 2009 gefassten Urteil (Art 16 Abs 4 Budgetbegleitgesetz 2009, BGBl I 2009/52) nicht Folge; es sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Die gegen dieses Urteil erhobene „außerordentliche Revision“ des Klägers an den Obersten Gerichtshof, enthält die Anträge, der Ober... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Antragsgegner zur Zahlung eines einstweiligen Unterhalts von 270 EUR monatlich und wies das Mehrbegehren von weiteren 480 EUR monatlich ab. Der Antragsgegner ließ im Rekursverfahren nur den Zuspruch eines monatlichen Unterhaltsbetrags von 200 EUR unbekämpft. Die Antragstellerin bekämpfte die Abweisung ihres Mehrbegehrens. Das Rekursgericht änderte die erstinstanzliche Entscheidung dahin ab, dass es den Antragsgegner einschließlich des re... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt 25.517,20 EUR sA als vereinbartes Nutzungsentgelt im Rahmen eines Leasingvertrags betreffend einen PKW. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht bestätigte mit seinem nach dem 30. 6. 2009 gefassten Urteil (Art 16 Abs 4 Budgetbegleitgesetz 2009, BGBl I Nr 52/2009) diese Entscheidung; es sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Die gegen dieses Urteil erhobene „außerordentliche Revision“ des Beklagten an de... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin als ehemalige Mieterin begehrt 30.000 EUR sA aufgrund einer mit dem Beklagten als Nachmieter getroffenen Ablösevereinbarung. Das Erstgericht wies die Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht gab der Berufung der Klägerin mit seinem nach dem 30. 6. 2009 gefassten Urteil (Art 16 Abs 4 Budgetbegleitgesetz 2009, BGBl I 52/2009) nicht Folge; es sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Die gegen dieses Urteil erhobene „außerordentliche Revision“... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte sich nach Einrede der fehlenden internationalen Zuständigkeit für unzuständig und wies die auf Zahlung von 7.840 EUR sA gerichtete Klage zurück. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluss und ließ den ordentlichen Revisionsrekurs nicht zu. Rechtliche Beurteilung Gegen diesen Beschluss erhob die klagende Partei einen „außerordentlichen Revisionsrekurs“, den das Erstgericht dem Obersten Gerichtshof zur Entscheidung vorleg... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Vermieterin des vom Beklagten gemieteten Gastlokals. Sie begehrt mit der vorliegenden Klage, soweit im Revisionsverfahren noch aktuell, vom Beklagten die Unterlassung von Veränderungen am Mietobjekt und die Wiederherstellung des früheren Zustands der Fassade durch Entfernung von Lampen sowie des Fassaden- und Fensterrahmenanstrichs. Das Erstgericht gab diesem Begehren statt. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Beklagten nicht Folge, sprach aus, das... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erließ die beantragte einstweilige Verfügung zur Sicherung des auf § 51 MSchG gestützten Unterlassungsanspruchs. Das Rekursgericht änderte diese Entscheidung mit seiner nach dem 30. 6. 2009 gefassten Entscheidung (Art 16 Abs 4 Budgetbegleitgesetz 2009, BGBl I Nr 52/2009) dahin ab, dass es den Sicherungsantrag abwies. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 5.000 EUR, nicht aber 30.000 EUR übersteige und der Revisionsrekurs nicht zulässig... mehr lesen...
Begründung: Die am 26. 6. 1992 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Neulengbach vom 14. 5. 2008 zu 1 C 41/07b aus dem alleinigen Verschulden des Antragsgegners geschieden; das Urteil erwuchs am 17. 6. 2008 in Rechtskraft. Mit Antrag vom 14. 5. 2009 begehrte die Antragstellerin die Zuerkennung einer Ausgleichszahlung von 68.214,01 EUR. Mit Gegenantrag vom 2. 7. 2009 begehrte der Antragsgegner, die Antragstellerin zur Leistung einer Ausgleichszahlung v... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte in diesem Verfahren letztlich monatlichen Unterhalt von 290,70 EUR ab 1. 1. 2009. Das Erstgericht wies das Begehren ab, das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und ließ die ordentliche Revision nicht zu. Die gegen diese Entscheidung erhobene „außerordentliche Revision“ der Klägerin wurde dem Obersten Gerichtshof direkt vorgelegt. Rechtliche Beurteilung Gemäß § 502 Abs 4 ZPO ist in den in § 49 Abs 2 Z 1 und 2 JN bez... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei gegen die verpflichteten Parteien die Exekution nach § 355 EO und verhängte über sie wegen drei Verstößen gegen den Exekutionstitel in den Ausgaben der von ihnen herausgegebenen Tageszeitung vom 11. Juni 2009, vom 6. September 2009 und vom 4. Oktober 2009 je eine Geldstrafe von insgesamt 6.000 EUR. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der verpflichteten Parteien gegen diesen Beschluss nicht Folge, erhöhte aber über Rekurs de... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte über Antrag der betreibenden Partei die Exekution nach § 355 EO und verhängte über die verpflichtete Partei eine Geldstrafe von insgesamt 5.000 EUR wegen mehrerer Verstöße gegen den Exekutionstitel in Ausgaben der von dieser herausgegebenen Tageszeitung. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der verpflichteten Partei gegen diesen Beschluss nicht Folge, erhöhte aber über Rekurs der betreibenden Partei die Geldstrafen auf 20.000 EUR; es sprach aus, da... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt mit der vorliegenden Klage von der Beklagten die Bezahlung von Mietzinsen und Leibrenten von insgesamt 28.500 EUR sA. Das Erstgericht stellte in seinem Urteil fest, dass die Klageforderung mit 1.800 EUR und die Gegenforderung der Beklagten bis zur Höhe der Klageforderung zu Recht bestehen und wies das Klagebegehren von 28.500 EUR sA (nach Berichtigung) ab. Das Berufungsgericht gab der gegen den Nichtzuspruch von 26.700 EUR sA erhobenen Berufung des Klä... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erließ die beantragte einstweilige Verfügung zur Sicherung des auf § 51 MSchG gestützten Unterlassungsanspruchs. Das Rekursgericht änderte diese Entscheidung mit seiner nach dem 30. 6. 2009 gefassten Entscheidung (Art 16 Abs 4 Budgetbegleitgesetz 2009, BGBl I Nr 52/2009) dahin ab, dass es den Sicherungsantrag abwies. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 5.000 EUR, nicht aber 30.000 EUR übersteige und der Revisionsrekurs nicht zulässig... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren Schadenersatz in Höhe von 9.887,67 EUR sA und 5.550 EUR sA wegen Verletzungen, die sie jeweils bei Benutzung eines Spielgeräts in einem von der beklagten Stadtgemeinde betriebenen Tierpark erlitten haben. Das Erstgericht wies die Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht gab den Berufungen beider Kläger mit seinem nach dem 30. 6. 2009 gefassten Urteil (Art 16 Abs 4 Budgetbegleitgesetz 2009, BGBl I Nr 52/2009) nicht Folge; es sprach aus, dass die ordentli... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte, die geschiedene Ehefrau des Klägers, betreibt aus einem Scheidungsvergleich gegen diesen exekutiv einen Unterhaltsrückstand von 11.990,88 EUR sA sowie laufenden Unterhalt von monatlich 363,36 EUR. Das Erstgericht gab auch im zweiten Rechtsgang dem den gesamten betriebenen Anspruch umfassenden Oppositionsklagebegehren zur Gänze statt. Das Berufungsgericht gab der Berufung der Beklagten gegen dieses Urteil nicht Folge und sprach aus, dass die ordentliche Re... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen haben das mit 21.000 EUR bewertete Feststellungsbegehren der Klägerin abgewiesen. Das Berufungsgericht hat außerdem ausgesprochen, dass der Wert seines Entscheidungsgegenstands zwar 5.000 EUR, nicht jedoch 30.000 EUR übersteige und dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Nunmehr legte das Erstgericht die gegen diese Entscheidung erhobene „außerordentliche" Revision unmittelbar dem Obersten Gerichtshof vor. Rechtliche Beurteilu... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete antragsgemäß die Erstantragsgegnerin (Mutter) zu einer vorläufigen monatlichen Unterhaltsleistung gemäß § 382 Abs 1 Z 8 lit a EO von 250 EUR und den Zweitantragsgegner (Vater) zu einer solchen von 550 EUR monatlich. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekus an den Obersten Gerichtshof nicht zulässig sei. Der Zweitantragsgegner erhob dagegen ein als„außerordentlicher Revisionsrekurs“ b... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt mit ihrer mit 2.000 EUR bewerteten Klage als Eigentümerin „eines Reihenhauses" die Aufhebung eines bücherlich einverleibten Wohnungsgebrauchsrechts des Beklagten aus wichtigem Grund, die Räumung des Hauses und die Einwilligung in die Einverleibung der Löschung des Rechts durch den Beklagten. Das Gericht zweiter Instanz gab der Berufung des Beklagten gegen das stattgebende Ersturteil nicht Folge. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenst... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei B***** GmbH, *****, und der Nebenintervenientin H*****gesellschaft m.b.H., *****, beide vertreten durch Mag. Thomas Stenitzer und Mag. Kurt Schick, Rechtsanwälte in Laa an der Thaya, gegen die ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Erstgerichts vom 31. 1. 2008 geschieden. Es wurde ausgesprochen, dass beide Parteien ein gleichteiliges Verschulden daran trifft. Das Urteil ist in Rechtskraft erwachsen. Mit einstweiliger Verfügung vom 28. 8. 2008 hat das Erstgericht im zweiten Rechtsgang aufgrund des von der Frau während des Scheidungsverfahrens gestellten Sicherungsantrags dem Mann verboten, über den aus dem ehelichen Tresor entnommenen Geldbetrag von 12.50... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte, die geschiedene Ehefrau des Klägers, betreibt gegen diesen exekutiv Unterhalt aufgrund zweier, jeweils vor dem Bezirksgericht Hietzing abgeschlossener Unterhaltsvergleiche: Mit Beschluss des Bezirksgerichts Leopoldstadt vom 30. August 2005 wurde ihr zu AZ 18 E 4009/05x zur Hereinbringung rückständiger Unterhaltsbeträge sowie laufender Unterhaltsforderungen von monatlich 513 EUR ab 1. September 2005 die Exekution bewilligt; mit Beschluss desselben Gerichts v... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Spenling und Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Glawischnig und den Hofrat Mag. Ziegelbauer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Johann L*****, vertreten durch Mag. Thomas Deuschl, Rechtsanwalt in Linz, gegen die beklagte Partei Constantin P*****, vertreten durch Dr. Josef Leitner, Rechtsanwalt in Waidhofen an der Ybbs, wegen 6.000 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger als Eigentümer einer Liegenschaft und Verpächter begehrte in drei vom Erstgericht zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Verfahren von den Beklagten die Zahlung rückständiger Pachtzinse für die Zeit Februar bis August 2003 sowie die Kosten der Errichtung eines Pachtvertrags. Das Klagebegehren im als ersten anhängig gemachten Verfahren (AZ 4 C 898/03h des Erstgerichts) lautet auf Zahlung von insgesamt 2.663,58 EUR (Vertragserrichtungskosten ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Hon.-Prof. Dr. Kuras als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei Claudia K*****, vertreten durch Dr. Mario Noe-Nordberg, Rechtsanwalt in Waidhofen an der Thaya, gegen die beklagte und gefährdende Partei Franz K*****, vertreten durch Dr. Peter Ozlberger, R... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei, die geschiedene Ehefrau des Klägers, betreibt aus einem Scheidungsvergleich gegen diesen exekutiv einen Unterhaltsrückstand von 185,17 EUR sA sowie laufenden Unterhalt von monatlich 385,17 EUR. Das Erstgericht gab dem Oppositionsklagebegehren teilweise statt. Das Berufungsgericht gab den Berufungen beider Parteien gegen dieses Urteil nicht Folge und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Die gegen dieses Urteil erhobene „auße... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht setzte den einstweiligen Unterhalt für die drei antragstellenden Kinder mit monatlich je 200 EUR ab 1. 7. 2008 fest. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Kinder, die einen Leistungsbeginn ab 15. 1. 2008 anstrebten, nicht Folge. Der Rekurs des Vaters, der die Unterhaltsfestsetzung in Ansehung seines Sohnes Philipp mit 30 EUR, hinsichtlich seiner Tochter mit 40 EUR und für seinen Sohn Nicolas mit 50 EUR unbekämpft ließ, gab es hingegen Folge, indem es das... mehr lesen...