Begründung: Das Erstgericht wies das auf Zahlung von S 74.851,-- sA gerichtete Klagebegehren bis auf einen Betrag von S 6.600,-- sA ab. Das Berufungsgericht änderte über Berufung des Klägers dieses Urteil dahin ab, daß auch dem restlichen Klagebegehren zur Gänze stattgegeben wurde. Es sprach aus, daß die ordentliche Revision nicht zulässig ist. Rechtliche Beurteilung Das als außerordentliche Revision bezeichnete Rechtsmittel der beklagten Partei gegen... mehr lesen...
Begründung: Beide Vorinstanzen wiesen das auf Zahlung von S 71.445,-- sA aus dem Titel der Prospekthaftung gegen die beklagte Partei gerichtete Schadenersatzbegehren ab. Das Berufungsgericht sprach aus, daß die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Das als außerordentliche Revision bezeichnete Rechtsmittel des Klägers gegen das Berufungsurteil legte das Erstgericht dem Obersten Gerichtshof unmittelbar zur Entscheidung vor. Di... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem mit 200.000 S bewerteten Klagebegehren auf Bestellung eines Verwalters - die Streitteile sind Miteigentümer von Liegenschaften - statt. Das Berufungsgericht gab in seiner nach dem 31. Dezember 1997 gefaßten Urteil (Art VII Z 34 der Erweiterten Wertgrenzen-Novelle 1997, BGBl I 1997/140 - WGN 1997) der Berufung des Beklagten in der Hauptsache nicht Folge und sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstands 52.000 S, aber nicht 260.000 S üb... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §69ZPO §84 Abs2 IZPO idF WGN 1997 §502 Abs5 Z1 LZPO §502 Abs5 Z4 IZPO idF WGN 1997 §505 Abs4ZPO idF WGN 1997 §508 Abs1ZPO idF WGN 1997 §508 Abs2EO §382 Abs1 Z8 litc IV D
Rechtssatz: Der an das Berufungsgericht gerichtete Antrag, die Revision "nach § 502 ZPO idF Art VII Z 36 WGN 1997" zuzulassen, ist verfehlt, weil in Streitigkeiten über die Scheidung (§ 49 Abs 2 Z 2b JN, § 502 Abs 5 Z 1 ZPO), wenn das Berufungsgericht ausgesp... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht schied die 1978 geschlossene Ehe der Streitteile wegen unheilbarer Zerrüttung aus dem alleinigen Verschulden des Beklagten. Das Berufungsgericht bestätigte das Ersturteil und ließ die ordentliche Revision nicht zu, weil der rechtlichen Beurteilung keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukomme. Rechtliche Beurteilung Der an das Berufungsgericht gerichtete Antrag, des Beklagten, die Revision "nach § 502 ZPO idF A... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das auf Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbetrags von S 5.000,- ab 1.3.1992 und eines Unterhaltsrückstandes von S 30.000,- gerichtete Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil des Erstgerichts und sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes insgesamt S 260.000,- nicht übersteige und die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Die gegen dieses Urteil erhobene "außerordentliche" Revision der Klägerin, worin der An... mehr lesen...
Begründung: Die Entscheidung des Berufungsgerichtes vom 23.1.1998 betrifft eine wechselrechtliche Streitigkeit mit einem Streitwert im Berufungsverfahren von S 137.504,71 sA. Mit ihr gab das Berufungsgericht der Berufung der Beklagten nicht Folge und sprach aus, daß die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene "außerordentliche Revision" der Beklagten, worin diese beantragt, die außerordentliche Revision zuzul... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 Abs3ZPO §474 Abs2ZPO idF WGN 1997 §500 Abs2 Z3ZPO idF WGN 1997 §502 Abs3ZPO idF WGN 1997 §508 Abs1ZPO idF WGN 1997 §508 Abs2ZPO §502 Abs4ZPO §528 Abs2aZPO §528 Abs3AußStrG idF WGN 1997 §14a
Rechtssatz: Hat der Rechtsmittelwerber das Rechtsmittel gegen das vom Berufungsgericht nach dem 31. Dezember 1997 gefasste Urteil rechtzeitig beim Erstgericht eingebracht und darin auch ausgeführt, warum er entgegen dem Ausspruch des Berufungsg... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Erstgericht wies mit Endurteil das auf Amtshaftung gestützte restliche Klagebegehren auf Zahlung von 140.000 S sA (Schmerzengeld) sowie Feststellung (Streitwert 10.000 S) ab. Das Berufungsgericht gab in seinem nach dem 31.Dezember 1997 gefaßten Urteil (Art XXXII Z 14 iVm Art VII Z 34 der Erweiterten Wertgrenzen-Novelle 1997, BGBl I 1997/140 - WGN 1997) der Berufung des Klägers nicht Folge und sprach aus, daß der Wer... mehr lesen...