Norm: ArbGerG §26ZPO §504 Abs2
Rechtssatz: Auch im arbeitsgerichtlichen Revisionsverfahren besteht Neuerungsverbot; eine Ausdehnung des Klagebegehrens ist ausgeschlossen. Entscheidungstexte 4 Ob 121/62 Entscheidungstext OGH 23.10.1962 4 Ob 121/62 Veröff: Arb 7702 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0043... mehr lesen...
Norm: ZPO §504 Abs2
Rechtssatz: Neuerungsverbot auch im Revisionsverfahren bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Entscheidungstexte 4 Ob 161/61 Entscheidungstext OGH 09.01.1962 4 Ob 161/61 Veröff: Arb 7497 4 Ob 13/67 Entscheidungstext OGH 28.02.1967 4 Ob 13/67 4 Ob 60/74 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ZPO §482 B2ZPO §504 Abs2
Rechtssatz: Ebenso wie neues Tatsachenvorbringen können auch neue Einreden rechtlicher Natur in der Revisionsinstanz nicht mehr vorgebracht werden, wenn die sie begründenden Tatsachen im Verfahren vor dem Erstgericht nicht erörtert wurden. Entscheidungstexte 2 Ob 375/60 Entscheidungstext OGH 11.11.1960 2 Ob 375/60 Veröff: ZVR 1961/136 S 105 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B1ZPO §482 Abs1 AZPO §504 Abs2
Rechtssatz: Der Gegenstand der Teilungsklage kann im Rechtsmittelverfahren nicht mehr geändert werden. Entscheidungstexte 5 Ob 555/59 Entscheidungstext OGH 20.01.1960 5 Ob 555/59 Veröff: EvBl 1960/160 S 296 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0015571 ... mehr lesen...
Die Parteien sind je zur Hälfte Miteigentümer von vier Liegenschaften. Das Haus Wien 16., F.-Gasse 46, ist ein dreistöckiges Mittelwohnhaus mit Hofwohntrakt, Garage und Stallgebäude, das Haus Wien 19., H.-Straße 32, ein ebenerdiger Ziegelbau mit drei Kleinwohnungen, Vorgarten und Garten, und das Haus Baden, M.-Gasse 15, ein ebenerdiges Mittelwohnhaus mit zwei Hofanbauten, Vorzimmeranbau, Veranda, Holzschuppen, Gartenhaus und Garten. Nach der letzten Fassung des Klagebegehrens verlangt... mehr lesen...
Norm: ABGB §879EO idF der EO-Novelle 1995 §84ZPO §482ZPO §504 Abs2
Rechtssatz: Eine Änderung der rechtlichen Argumentation einer Partei beziehungsweise die Geltendmachung eines neuen Gesichtspunktes bei der rechtlichen Beurteilung ist auch im Rechtsmittelverfahren zulässig, sofern die hiezu erforderlichen Tatsachen bereits im Verfahren erster Instanz behauptet oder festgestellt wurden und nicht etwa - wie bei der Verjährung (§ 1501 ABGB) - eine... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 AZPO §482 B2ZPO §504 Abs2
Rechtssatz: Wer als Beklagter nicht bereits in erster Instanz das Mitverschulden des Klägers eingewendet hat, kann dies nicht im Rechtsmittelstadium nachholen (auch wenn seine Streitgenossen die Einwendung des Mitverschuldens rechtzeitig erhoben haben und nunmehr nur er allein das Rechtsmittel ergreift). Entscheidungstexte 1 Ob 611/57 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ZPO §504 Abs2
Rechtssatz: Die gesetzliche Einschränkung des Neuerungsverbotes bezieht sich nur auf die Anfechtungsgründe der Nichtigkeit oder Mangelhaftigkeit des Verfahrens, nicht aber auf sonstige Anfechtungsgründe, insbesondere nicht auf die Tatbestandsseite. Entscheidungstexte 2 Ob 364/57 Entscheidungstext OGH 02.10.1957 2 Ob 364/57 Veröff: JBl 1957,648 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CIIbABGB §1447ZPO §482ZPO §504 Abs2
Rechtssatz: Die erst im Revisionsverfahren erhobene Einwendung, daß die Lieferung unmöglich sei, da eine Exportgenehmigung nicht vorliege, ist nur soweit zu berücksichtigen, als sich bei der nach allen in Betracht kommenden Gesichtspunkten vorzunehmenden rechtlichen Beurteilung Bedenken wegen einer vom Amts wegen wahrzunehmenden Verletzung zwingender Rechtsvorschriften ergeben könnten. Solche ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1501ZPO §482 BaZPO §504 Abs2
Rechtssatz: Die Einrede der Verjährung kann nur bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung erster Instanz erhoben und nur im erstrichterlichen Urteil erstmalig berücksichtigt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 109/57 Entscheidungstext OGH 17.04.1957 1 Ob 109/57 7 Ob 18/58 Entscheidungstext OGH 29.01.1... mehr lesen...
Norm: Tir HöfeG §8ZPO §482 B1ZPO §504 Abs2
Rechtssatz: Das Vorbringen im Rechtsmittelverfahren, daß die Teilung einer Liegenschaft nicht begehrt werden könne, weil die Zustimmung der Höfebehörde nach § 8 Tir HöfeG fehle, ist keine unzulässige Neuerung. Entscheidungstexte 1 Ob 91/57 Entscheidungstext OGH 20.02.1957 1 Ob 91/57 Europe... mehr lesen...
Norm: ABGB §5StV 1955 allgZPO §482 Abs1 AZPO §504 Abs2
Rechtssatz: Eine allfällige Rechtsänderung, die nach Schluß der mündlichen Streitverhandlung duch den österreichischen Staatsvertrag herbeigeführt wurde, darf im Rechtsmittelverfahren nicht berücksichtigt werden. Entscheidungstexte 2 Ob 795/74 Entscheidungstext OGH 17.12.1956 2 Ob 795/74 Veröff: JBl 1957,130 = EvBl 1957/199... mehr lesen...
Norm: ABGB §156 EbABGB §163 EFamRAnglV §6ZPO §482 B3ZPO §504 Abs2
Rechtssatz: Ebenso wie im Eheverfahren sind auch im Abstammungsverfahren als Neuerungen nicht nur Umstände anzusehen, die bereits bei Schluß der mündlichen Verhandlung erster Instanz vorlagen, sondern auch solche, die erst nach diesem Zeitpunkt eingetreten sind. Erreichung des Mindestalters für die erbbiologische Untersuchung während des Rechtsmittelverfahrens. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §504 Abs2
Rechtssatz: Zulässigkeit von Neuerungen nach § 504 Abs2 ZPO. Entscheidungstexte 1 Ob 399/55 Entscheidungstext OGH 22.06.1955 1 Ob 399/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0043574 Dokumentnummer JJR_19550622_OGH0002_0010OB00399_5500000_001 mehr lesen...
Begründung: Die Kläger haben dem Beklagten die Wohnung im Hause V*****, bestehend aus zwei Zimmern, Kabinett, Küche und Nebenräumen gemäß § 19 Abs 1 MietG gekündigt. Das Haus sei durch Bombenschaden in Mitleidenschaft gezogen worden. Ein gewisser S*****, der bis 1949 die Wohnung des Beklagten benützt habe, habe sie instandgesetzt und wieder bewohnbar gemacht. S***** sei daher die Wohnung weiterhin um den Friedenszins von RM 56,- bzw S 56,- überlassen worden. Der Beklagte bezahle blo... mehr lesen...
Norm: ZPO §482 Abs2 B2ZPO §504 Abs2
Rechtssatz: Da die Nichtigkeit des Übergabsvertrages von der Klägerin aus einem angeblichen Willensmangel abgeleitet worden ist, und ihr die Klage begründendes Vorbringen nur diesen Mangel umfaßt hat, bleibt sie auch im Berufungsverfahren an dieses Vorbringen gebunden und darf nicht einen anderen Mangel geltend machen (Nichteinhaltung der Form des Notariatsaktes unter dem Gesichtspunkt einer Schenkung auf den... mehr lesen...
Die Klägerin hat nach dem Inhalte des Übergabsvertrages vom 10. Juli 1951 in ihrem Eigentum gestandene, im Grundbuch X eingetragene Liegenschaftsanteile, den Beklagten ins Eigentum übertragen und sich auf Lebensdauer das freie und uneingeschränkte Fruchtgenußrecht vorbehalten. In der am 29. Feber 1952 eingebrachten Klage begehrte die Klägerin die Feststellung der Nichtigkeit des Übergabsvertrages und die Wiederherstellung des früheren Grundbuchsstandes; sie begrundete ihr Begehren d... mehr lesen...
Norm: ABGB §5ZPO §482 AZPO §503 E3ZPO §504 Abs2
Rechtssatz: Der OGH hat auf zwingende Rechtsbestimmungen, wenn sie auch dem angefochtenen Erkenntnis nachgefolgt sind, Bedacht zu nehmen (Aufhebung des § 48 Abs 2 TestG durch Punkt 3 der KM vom 3.10.1945, StGBl Nr 190). Entscheidungstexte 1 Ob 921/52 Entscheidungstext OGH 03.12.1952 1 Ob 921/52 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Infolge der Luftangriffe auf Berlin war die Klägerin anfangs August 1943 zu ihrem alleinstehenden Bruder, dem Oberregierungsrat i.R. Carl K***** nach Wien gekommen. Dieser wollte sie nicht für ständig in seine Wohnung aufnehmen. Die Klägerin brachte dann ihrem Bruder gegenüber in kränkender Weise zum Ausdruck, daß er unter dem Einfluß seiner Wirtschafterin (der Drittbeklagten) stehe. Nach einem heftigen Wortwechsel am 17.8.1943 spät nachts ließ sich K***** hinre... mehr lesen...
Die Untergerichte haben als erwiesen angenommen, daß die klagende Partei mit dem Generalrepräsentanten der beklagten südamerikanischen Firma für Österreich übereingekommen ist, daß die beklagte Partei der Klägerin insgesamt 11.800 Häute zur Veredelung durch Gerbung übergeben solle, wofür der Klägerin ein Betrag von 25.000 S zugesichert wurde. Zufolge dieses Übereinkommens sollte die Klägerin "nur die Veredelung veranlassen", wobei die Gerbung der Felle von Eugen G. durchgeführt werden... mehr lesen...
Norm: 1.DVEheG §76ZPO §482 B3ZPO §504 Abs2
Rechtssatz: Wenn beide Ehegatten mit Klage und Widerklage, gestützt auf § 49 EheG, die Scheidung angestrebt haben, das Prozeßgericht jedoch beide Klagebegehren abgewiesen hat, kann der Ehegatte, der das Urteil unangefochten belassen hat, die auf Grund der Berufung des anderen Teiles ergangene Entscheidung der zweiten Instanz, mit der die Ehe aus seinem Verschulden geschieden worden ist, sofern er nicht... mehr lesen...
Das Prozeßgericht hat sowohl das Begehren der Klägerin als auch das des Beklagten in seiner Widerklage auf Scheidung der Ehe gemäß § 49 EheG. abgewiesen. Das Berufungsgericht hat auf Grund der Berufung des Widerklägers - die Klägerin hat eine Berufung nicht eingebracht und im Berufungsverfahren auch keinen Mitverschuldensantrag gestellt - die Ehe aus dem alleinigen Verschulden der Klägerin für geschieden erklärt. Der Oberste Gerichtshof gab der Revision der Klägerin, die die Abänd... mehr lesen...
Norm: EheG §60 Abs3ZPO §504 Abs2
Rechtssatz: Begehrt der Kläger in seiner Berufungsschrift lediglich die Abänderung der erstgerichtlichen Entscheidung in der Verschuldensfrage dahin, daß bei Scheidung aus beiderseitigen Verschulden das Überwiegen des Verschuldens der Beklagten ausgesprochen werde, so hat der Kläger bereits grundsätzlich der Scheidung der Ehe aus beiderseitigem Verschulden zugestimmt. Ein Begehren in der Revision des Klägers, da... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß wurde der auf Grund der Erbregelungsverordnung vom 4. Oktober 1944 DRGBl. I, Seite 242, ergangene Beschluß des Erstgerichts, mit dem die Witwe des ohne letztwillige Verfügung verstorbenen Johann W***** als Alleinerbin zum ganzen Nachlaß ihres Ehegatten eingesetzt worden war, aufgehoben. Diese Entscheidung wurde damit begründet, daß die Erbregelungsverordnung zufolge der Kundmachung der provisorischen Staatsregierung vom 3. Oktober 1945, StG... mehr lesen...
Norm: ABGB §1501ZPO §504 Abs2
Rechtssatz: Wurde die Einrede der Verjährung in der Berufung nicht aufrechterhalten, so kann darauf im Rechtsmittelverfahren unter dem Gesichtspunkte der unrichtigen rechtlichen Beurteilung nicht Bedacht genommen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 711/37 Entscheidungstext OGH 29.09.1937 3 Ob 711/37 Veröff: SZ 19/262 ... mehr lesen...