Norm
ZPO §504 Abs2Rechtssatz
Die gesetzliche Einschränkung des Neuerungsverbotes bezieht sich nur auf die Anfechtungsgründe der Nichtigkeit oder Mangelhaftigkeit des Verfahrens, nicht aber auf sonstige Anfechtungsgründe, insbesondere nicht auf die Tatbestandsseite.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0043575Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.02.2013