Norm
1.DVEheG §76Rechtssatz
Wenn beide Ehegatten mit Klage und Widerklage, gestützt auf § 49 EheG, die Scheidung angestrebt haben, das Prozeßgericht jedoch beide Klagebegehren abgewiesen hat, kann der Ehegatte, der das Urteil unangefochten belassen hat, die auf Grund der Berufung des anderen Teiles ergangene Entscheidung der zweiten Instanz, mit der die Ehe aus seinem Verschulden geschieden worden ist, sofern er nicht im Berufungsverfahren einen Mitverschuldensantrag gestellt hat, aus dem Revisionsgrund des § 503 Z 4 ZPO nur in der Richtung bekämpfen, daß er die Abweisung des gegnerischen Klagebegehrens beantragt. Im Revisionsverfahren kann ein Mitverschuldensantrag nicht mehr gestellt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0042030Dokumentnummer
JJR_19491026_OGH0002_0020OB00435_4900000_001