Begründung: Der Kläger ist niedergelassener Arzt und Eigentümer eines Wohnhauses, in dem sich auch seine Ordinationsräume befinden. Die beklagte Partei betreibt ein Wärmeversorgungsunternehmen. Im Herbst 2007 übergab die Repräsentantin der beklagten Partei dem Kläger einen Mustervertrag eines Wärmelieferungsübereinkommens. Der Vertrag wurde auf Wunsch des Klägers dahin abgeändert, dass die Vertragsdauer von 15 auf 10 Jahre reduziert wurde. Im August 2008 kam es zum Vertragsabschluss... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer der im Wohngebiet eines Vorortes von Klagenfurt gelegenen Liegenschaft EZ ***** H***** samt Wohnhaus, die unmittelbar an die im Alleineigentum des Beklagten stehende Liegenschaft samt Wohnhaus EZ ***** derselben Katastralgemeinde angrenzt. Der Beklagte ließ im November 2006 im westlichen Bereich seines Hauses in etwa 5 m bis 6 m Entfernung vom Haus der Kläger eine Luft/Wasser-Wärmepumpe aufstellen. Seither fühlen sich die Kläger d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 9. 3. 2001 geborene Kläger bezieht seit März 2007 Pflegegeld der Stufe 2. Mit Bescheid der beklagten Partei vom 16. 12. 2009 wurde sein Antrag vom 20. 7. 2009 auf Gewährung des Pflegegelds der Stufe 3 abgelehnt. Das Erstgericht wies die gegen diesen Bescheid erhobene Klage ab. Nach den Feststellungen des Erstgerichts leidet der Kläger an einer schweren Intelligenzminderung mit mäßiggradigem psychomotorischen Entwicklungsrückstand. Er ist nur sehr eingesch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. 2. 1992 bis 18. 4. 2007 bei der Gemeinschuldnerin K***** Inc beschäftigt, die mit Metall- und Börsenhandel befasst war. Er wurde von seiner Dienstgeberin nicht zur Sozialversicherung angemeldet. Die von ihm erbrachten Leistungen wurden auf Honorarbasis abgerechnet, wobei vom Kläger jeweils Honorarnoten ausgestellt wurden. Vom 1. 1. 1998 bis 31. 1. 2007 war er nach dem GSVG versichert. Ein schriftlicher Dienstvertrag wurde nicht abgeschlosse... mehr lesen...
Begründung: Von der Mutter wird in der Zulassungsbeschwerde vor allem geltend gemacht, das gesamte bisherige Obsorgeverfahren sei nichtig, weil alle daran beteiligten Richter, insbesondere die Mitglieder des Rekurssenats, amts- und rechtsmissbräuchlich agiert hätten. Diese Ausführungen hat der Oberste Gerichtshof als (neuerlichen) Ablehnungsantrag angesehen und das Revisionsrekursverfahren bis zur Rechtskraft der Entscheidung darüber unterbrochen. Im daraufhin durchgeführten Verfah... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Präsidentin Hon.-Prof. Dr. Griss als Vorsitzende und die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. T***** Company, *****, 2. s***** GmbH, *****, beide vertreten durch Gassauer-Fleissner Rechtsanwälte GmbH in Wien, unter Mitwirkung von DI Dr. Elisabeth Schober, Patentanwältin in Wien, gegen die beklagte Partei S***** m.b.H., *****, vertreten durch M... mehr lesen...
Begründung: I. Die ordentliche Revision wurde vom Berufungsgericht mit der
Begründung: zugelassen, dass es an einer Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs über den Umfang des § 70 Abs 1 ElWOG fehle. Die Beklagte hat in ihrer Revisionsbeantwortung darauf hingewiesen, dass es ausgehend von den konkreten vertraglichen Vereinbarungen gar nicht erforderlich ist, auf die Auslegung des § 70 Abs 1 ElWOG einzugehen und hat die Zurückweisung der Revision mangels Vorliegens einer erheblichen ... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht ließ die ordentliche Revision mit der
Begründung: zu, dass zur Frage, ob bei einem Sozialvergleich auch Arbeitnehmer einbezogen werden können, die zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht mehr im Betrieb beschäftigt seien, keine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs vorliege. Dieser
Begründung: des Zulassungsausspruchs schloss sich die Revisionswerberin an. Die Revisionsgegnerin bestritt demgegenüber ausdrücklich das Vorliegen einer erheb... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei B***** AG, *****, vertreten durch Schopf Zens Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei Mag. E***** M*****, vertreten durch Dr. Andreas Natterer, Rechts... mehr lesen...
Begründung: Der am 22. 8. 1951 geborene Kläger, der keinen Beruf erlernt hat, war vom 22. 7. 1971 bis 31. 3. 2004 in der Textilindustrie beschäftigt. Im Zeitraum ab 1. 9. 1993 (bis 31. 3. 2004) arbeitete er durchgehend in der so genannten Farbküche und in der Druckpastenansatzstation. Seine Aufgaben lagen vor allem im Ansetzen von Druckpasten, dem Erstellen von Streifenabschlägen und der Reinigung der Farbkübel. Der Kläger hatte täglich bis zu 50 kg schwere Säcke mit Chemikalien a... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Leopold B*****, gegen die beklagten Parteien 1.) Mustafa K*****, und 2.) Ayse K*****, beide *****, beide vertreten durch Mag. Johannes Marchtrenker, Rechtsanwalt in Zistersdorf, wegen 75.232,57 EUR (sA), Feststellun... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war zum Zeitpunkt der Klagseinbringung (3. 8. 2007) Medieninhaberin der periodischen Druckschrift „Österreich". Mit Einbringungsvertrag vom 21. 12. 2007 hat die Klägerin den Teilbetrieb ihres Unternehmens betreffend „Tageszeitung Österreich" zur Gänze in die Mediengruppe „Österreich" GmbH eingebracht, die spätestens seit 28. 2. 2008 Medieninhaberin der Tageszeitung „Österreich" ist. Die Erstbeklagte ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift „Kronen Z... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie die Hofräte und Hofrätinnen Hon.-Prof. Dr. Sailer, Dr. Lovrek, Dr. Jensik und Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Margit F*****, vertreten durch Dr. Christian Nurschinger, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Stadt Wien, Wien 1, Friedrich-Schmidt-Platz 3, vertreten durch Dr. Peter Rudeck und Dr. Gerhard Schlager, ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Georg L*****, vertreten durch Dr. Rainer Kornfeld, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Anna S*****, vertreten durch Dr. Sascha König, Rechtsanwalt in Wien, wegen 72.670 EU... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Christoph Kainz (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und KR Johann Holper (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Martin D*****, vertreten durch Dr. W... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist einer der Söhne des Klägers. Dieser übergab dem Beklagten mit Übergabsvertrag vom 11. 5. 1998 die Liegenschaft EZ 50, Grundbuch *****M*****. Nach der Übergabe verschlechterte sich das Verhältnis zwischen den Parteien und mündete in gegenseitige Provokationen und Anzeigen. Der Kläger begehrt die Feststellung, dass der Übergabsvertrag aufgehoben sei, die Einwilligung des Beklagten in die Löschung seines Eigentumsrechts im Grundbuch bei gleichzeiti... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Elisabeth H*****, vertreten durch Dr. Heinz Edelmann, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Dipl. Ing. Gerald W*****, vertreten durch Mag. Karlheinz Amann, Recht... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen gingen von folgenden Sachverhaltsfeststellungen aus: Die Klägerin ist aufgrund des Kaufvertrages vom 28. 5. 2004 Alleineigentümerin eines Hauses mit zwei Wohnungen in Bad Hofgastein. Die Beklagte ist Mieterin der im Obergeschoß gelegenen, 70 m2 großen Wohnung, die sie seit 1995 bewohnt. Die im Erdgeschoß gelegene, von der Klägerin benutzte Wohnung besteht aus Wohnraum (21 m2), Schlafzimmer (19 m2), Küche (7 m2), Bad, WC und Vorraum. Der Flur im Erdgescho... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Gitschthaler als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Peter W*****, vertreten durch Dr. Georg Grießer ua, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei S*****, vertreten durch Dr. Gustav Teicht, Dr. Josef Jöchl, Rechtsanwälte Ko... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Revisionswerber wiederholt in seinem Rechtsmittel das bereits in der Berufung erstattete Vorbringen, das erstinstanzliche Verfahren sei gemäß § 477 Abs 1 Z 4 ZPO nichtig, weil er sich zum Zeitpunkt der einzigen mündlichen Streitverhandlung in erster Instanz (30. 5. 2005) in Haft befunden und ihm das Erstgericht die Möglichkeit genommen habe, an dieser Verhandlung teilzunehmen. Weiters wiederholt er das ebenfalls bereits... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Honora Mie D*****, vertreten durch Dr. Ernst Gruber, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Roland A*****, vertreten durch Dr. Josef Wegrostek, Rechtsanwalt in Wien, wegen 25.798,86 E... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand der Entscheidungen der Vorinstanzen ist ein Schadenersatzanspruch der Klägerin, den sie aus einem Schiunfall (Zusammenstoß) mit dem Beklagten ableiten will. Dieser ereignete sich auf einer rot markierten, also mittelsteil einzustufenden, im Unfallbereich 50-70 m breiten, zur Unfallzeit präparierten und griffigen Piste. Vor der Kollisionsstelle fuhr die Klägerin ihrem Können entsprechend mit kurzen Parallelschwüngen und einer durchschnittlichen Fahrgeschwindi... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin machte Schadenersatzansprüche im Betrag von 726.730 EUR geltend. Sie habe die Beklagte mit der Ermittlung des Unternehmenswerts einer AG, an der sie sich beteiligen wollte, einschließlich deren Tochtergesellschaften, und der Durchführung einer Financial Due Diligence beauftragt. Die Beklagte sei dabei zu dem Ergebnis gelangt, dass der Unternehmenswert zum 29. September 2000 zwischen 23 und 28 Mio DM gelegen sei. Auf Grund dieser Unternehmensbewertung habe ... mehr lesen...
Begründung: Zu 1): Mit Beschluss vom 12. 10. 2004, AZ 1 Ob 213/04m, wurde die Revision der Beklagten zurückgewiesen, weil das Berufungsurteil bereits am 8. 4. 2004 zugestellt worden war, die Revision jedoch erst am 7. 5. 2004, also nach Ablauf der Rechtsmittelfrist, beim Erstgericht überreicht worden sei. Nunmehr haben die Beklagten durch Vorlage eines Postaufgabescheins sowie einer schriftlichen Auskunft des Postamts Feldbach nachgewiesen, dass die Revision bereits am 6. 5. zur Pos... mehr lesen...
Begründung: Der an das Berufungsgericht gerichtete Antrag des Klägers auf Abänderung des Unzulässigkeitsausspruches dahin, dass die ordentliche Revision doch für zulässig erklärt werde, war verfehlt, weil in Streitigkeiten in Arbeits- und Sozialrechtssachen (§ 502 Abs 5 Z 4 ZPO iVm ZVN 2002, BGBl I Nr 76/2002) gemäß § 505 Abs 4 ZPO eine außerordentliche Revision erhoben werden kann, wenn das Berufungsgericht im Berufungsurteil nach § 500 Abs 2 Z 3 ZPO ausgesprochen hat, dass die or... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Schramm sowie die fachkundigen Laienrichter Peter Ammer (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Gottfried Winkler (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Stanislav M*****, vertreten durch Dr. Ku... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Der geltend gemachte Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit betrifft nicht - wie in der Revision behauptet - Feststellungen des Berufungsgerichts, sondern Erwägungen des Berufungsgerichts im Zusammenhang mit der Behandlung der Beweisrüge der Berufung, somit die Beweiswürdigungsfrage. Eigene Feststellungen hat das Berufungsgericht nämlich nicht getroffen, sondern vielmehr die Feststell... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ohne auch nur eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zu zitieren, macht die Zulassungsbeschwerde der Klägerin geltend, das Berufungsgericht sei von der "stehenden" höchstgerichtlichen Rsp abgewichen, indem es das gegenständliche Vertragsverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer der Klägerin und dem beklagten Bauunternehmen nicht als Werkvertrag, sondern als Dienstverschaffungsvertrag mit Gerätemiete qualifiziert habe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war mit dem bei der beklagten Partei pensionsversicherten Notar Dr. Martin M***** verheiratet. Die Ehe wurde am 23. 7. 1996 einvernehmlich (§ 55a EheG) geschieden. Anlässlich der Scheidung vereinbarten die damaligen Ehegatten ua, dass sie wechselseitig auf Unterhalt, auch für den Fall geänderter Verhältnisse, geänderter Rechtslage und unverschuldeter Not, verzichten. Weiters verpflichtete sich der Ehemann, die Klägerin längstens bis zu ihrer neue... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der beklagten Partei amtswegig von "Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten" auf "Pensionsversicherungsanstalt" zu berichtigen war, weil mit 1. 1. 2003 alle Rechte und Verbindlichkeiten der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten auf die neu errichtete Pensionsversicherungsanstalt als Gesamtrechtsnachfolger übergingen (§ 538a ASVG idF 59. ASVG-Nov BGBl I Nr 1/2002). Eingangs ist festzuhalten, dass die ... mehr lesen...