Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Manfred Engelmann (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Johann Holper (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Heinrich C*****, ohne Beschäftigung, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der beklagten Partei amtswegig von "Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter" auf "Pensionsversicherungsanstalt" zu berichtigen war, weil mit 1. 1. 2003 alle Rechte und Verbindlichkeiten der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter auf die neu errichtete Pensionsversicherungsanstalt als Gesamtrechtsnachfolger übergingen (§ 538a ASVG idF 59. ASVG-Nov BGBl I Nr 1/2002). Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 24. 1. 2001 gewährte die beklagte Partei der Klägerin Pflegegeld der Stufe 3 ab 1. 12. 2000. Das Erstgericht wies das dagegen erhobene Klagebegehren, der Klägerin ab 1. 12. 2000 ein Pflegegeld der Stufe 4 im gesetzlichen Ausmaß zu bezahlen, ab. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil mit der Maßgabe, dass es die beklagte Partei zur Bezahlung der bescheidmäßig zuerkannten Leistung verpflichtete. Ein gesonderter Betreuungsaufwand für die Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Unter dem Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung der Sache macht der Kläger geltend, er habe den Anscheinsbeweis eines Kausalzusammenhangs erbracht. Das Erstgericht habe nicht festgestellt, es sei zumindest gleich wahrscheinlich, dass eine andere Ursache als der festgestellte Sturz des Klägers am 17. 12. 1998 die Bandscheibenvorfälle im selben Ausmaß und etwa zur selben Zeit herbeigeführt hätte und e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 2. 8. 1955 geborene Klägerin erlitt am 28. 6. 1979 als Hausarbeiterin in einer Allgemeinen öffentlichen Krankenanstalt einen Arbeitsunfall. Sie stürzte im Operationssaal, wobei sie sich keine über eine Prellung der Lendenwirbelsäule und eine fragliche Prellung des Lumbalmarks hinausgehenden Verletzungen zuzog. Bei der Klägerin liegt eine MRT-gesicherte Multiple Sklerose (Enzephalomyelitis disseminata) vor, die 1999 diagnostiziert wurde; seitdem steht die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im zweiten Rechtsgang ist allein noch strittig das Begehren des Klägers auf Feststellung von 96 weiteren Versicherungsmonaten als Ersatzzeiten für Zeiten der Kindererziehung zum Stichtag 1. 7. 1993. Das Berufungsgericht wies dieses Begehren des Klägers mit Teilurteil im Umfang der Anerkennung von 24 Versicherungsmonaten ab und hob das Ersturteil im übrigen Umfang (betreffend weitere 72 Versicherungsmonate im Zeitraum Februar und März 1970 sowie von Dezember 1970... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 26. 4. 1933 geborene Kläger weist in Österreich 48 Versicherungsmonate aus dem Zeitraum von 1967 bis August 1973 und 1 neutralen Monat auf. Seit 1973 war der Kläger als "Kurier" in Jugoslawien tätig. In Jugoslawien hat er 203 Versicherungsmonate erworben, sodass insgesamt 251 Versicherungsmonate vorliegen. Von 1. 9. 1982 bis 21. 8. 1990 war der Kläger als Bote-Hilfsarbeiter in der Gemeinde Negotin, Sekretariat für Kommunal- und Wohnungsangelegenheiten, Ur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Nach dem letzten Finalspiel der Eishockey-Bundesligameisterschaft 1995/96 zwischen dem K***** und der V***** am 24. März 1996 wurde vom Vorstand des K***** ad hoc ein Abschlussessen im "W***** Pub" in K***** organisiert. Den Spielern des K***** wurde nach Abschluss des Spieles in der Kabine mitgeteilt, dass sich alle Spieler zu dem vom Vorstand organisierten Abschlussessen einzufinden hätten. Nach dem Essen im "W***** Pub" ging der gesamte Spielerkader des K... mehr lesen...
Begründung: Der am 19. 2. 1942 geborene Kläger ist Leiter des (zentralen) Kundenbüros und der Kfz-Zulassung in der Landesdirektion Wien der W***** Versicherung. Er ist Führungskraft und Vorgesetzter von 10 Mitarbeitern; außerdem obliegen ihm die Verwaltungsagenden für diesen Bereich. Weiters hat der Kläger diejenigen Kunden zu betreuen, die besonders schwierige Anliegen haben, die die übrigen Mitarbeiter nicht erledigen können. Diese Tätigkeit (Leitung des Kundenbüros) übt der... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 502 Abs 1 ZPO ist eine außerordentliche Revision nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder uneinheitlich ist. Nach Paragraph 502, Absatz eins,... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob ein wichtiger Grund iSd § 75 Abs 4 AktG für die Abberufung eines Vorstandsmitgliedes gegeben ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (SZ 71/77). Allgemeine Grundsätze, ob ein solcher wichtiger Grund anzunehmen ist, lassen sich kaum aufstellen (Meyer-Landrut in Großkomm AktG3 § 84 Anm 32 mwN). Ob ein wichtiger Grund iSd Paragraph 75, Absatz 4, AktG für die Abberufung eines Vorstandsmitgliedes gegeben ist,... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Absatz 3, l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor. Obgleich diese Beurteilung nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: bedürfte, ist den Revisionsausführungen kurz zu erwidern, dass die Feststellung oder Nichtfeststellung bestimmter Tatsachen aufgrund der aufgenommenen Beweise aus der freien Beweiswürdigung der Vorinstanzen resultiert, die vom Obersten Gerichtshof nicht überprüft w... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage, ob es sich bei einem konkreten Verhalten um ein unleidliches Verhalten im Sinne des § 30 Abs 2 Z 3 MRG handelt, ist regelmäßig nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen und stellt daher eine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung nicht dar, sofern nicht der Ermessensspielraum überschritten wurde und keine auffallende und im Interesse der Rechtssicherheit zu korrigierende Fehlbeurteilung der Zumutbarkei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die gerügten Mängel des Berufungsverfahrens liegen nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 ZPO keiner näheren
Begründung: . Den Revisionsausführungen ist daher nur kurz entgegen zu halten, dass angebliche Mängel des Verfahrens erster Instanz, deren Vorliegen vom Berufungsgericht verneint wurde, nicht neuerlich mit Revision geltend gemacht werden können (SSV-NF 7/74 mwN ua). Die Feststellung oder Nich... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat infolge eines Antrages des Antragsgegners nach § 528 Abs 2a ZPO iVm § 37 Abs 3 Z 18a MRG seinen Zulässigkeitsausspruch dahin abgeändert, dass der Revisionsrekurs doch zulässig sei, weil die Frage des Umfanges einer Manuduktionspflicht gegenüber einem unvertretenen Antragsgegner, der der Rückforderung von Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträgen ausgesetzt sei, einer Klärung durch das Höchstgericht be... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Vorauszuschicken ist, dass der Oberste Gerichtshof trotz Zurückweisung des Abänderungsantrages gemäß § 508 Abs 1 ZPO samt damit verbundener ordentlicher Revision mit Beschluss des Berufungsgerichtes vom 12. 1. 2000 (ON 75) über die für diesen Fall zusätzlich (hilfsweise) erhobene außerordentliche Revision zulässigerweise deshalb zu entscheiden hat, weil das Berufungsgericht den Wert des Entscheidungsgegenstandes gemäß §... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei der Beklagten ab 18. 11. 1991 als Vertragsarbeiter bei der Müllabfuhr beschäftigt. Im Dienstvertrag wurde die Anwendung der Vertragsbedienstetenordnung der Stadt Linz (im Folgenden VBO) vereinbart. Mit Schreiben der Beklagten vom 16. 7. 1997, das vom Kläger am 25. 7. 1997 übernommen wurde, wurde er gemäß § 31 Abs 2 lit b und c VBO entlassen. Der Kläger war bei der Beklagten ab 18. 11. 1991 als Vertragsarbeiter bei der Müllabfuhr beschäftigt. Im Di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die gerügten Mängel des Berufungsverfahrens sind in Wahrheit vom Berufungsgericht verneinte und daher nicht mehr mit Revision geltend zu machende Verfahrensmängel erster Instanz (SSV-NF 7/12). Damit wird aufgezeigt, daß aufgrund der Ergebnisse des gerichtlichen Sachverständigengutachtens bzw durch die Unterlassung der Einholung eines neurologischen und berufskundlichen Gutachtens die Beschwerden des Klägers nich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor. Diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsausführungen ist daher nur folgendes entgegenzuhalten: Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO) liegt nicht vor. Diese Beurteilung bedarf nach Paragraph 510, Absatz 3, Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . De... mehr lesen...
Begründung: Mit dem bezeichneten Urteil gab das Erstgericht dem auf § 49 EheG gestützten Scheidungsbegehren der Klägerin statt und stellte fest, daß das Verschulden an der Ehescheidung die beklagte Partei treffe. Mit dem bezeichneten Urteil gab das Erstgericht dem auf Paragraph 49, EheG gestützten Scheidungsbegehren der Klägerin statt und stellte fest, daß das Verschulden an der Ehescheidung die beklagte Partei treffe. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Beklagten nich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor. Diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: . Ergänzend ist den Revisionsausführungen folgendes zu erwidern: Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO liegt nicht vor. Diese Beurteilung bedarf nach Paragraph 510, Absatz 3, dri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachten Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens und der Aktenwidrigkeit (§ 503 Z 2 und 3 ZPO) liegen nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: . Angebliche Mängel des Verfahrens erster Instanz, die bereits in der Berufung geltend gemacht, vom Berufungsgericht jedoch verneint wurden, können nach ständiger Rechtsprechung - auch im Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor. Diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: . Ergänzend ist den Revisionsausführungen folgendes zu erwidern: Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO liegt nicht vor. Diese Beurteilung bedarf nach Paragraph 510, Absatz 3, dri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsausführungen sei nur in Kürze folgendes entgegengehalten: Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach Paragraph 510, Absatz 3, dritter Satz ZPO keiner... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsausführungen sei nur in Kürze folgendes entgegengehalten: Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach Paragraph 510, Absatz 3, dritt... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gleiches gilt kraft Größenschlusses auch für die Zurückweisung eines von der zweiten Instanz wegen einer - in Wahrheit nicht vorliegenden - erheblichen Rechtsfrage zugelassenen Rekurses gegen einen Aufhebungsbesch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsausführungen sei nur in Kürze folgendes entgegengehalten: Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach Paragraph 510, Absatz 3, dritt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung können Verfahrensmängel erster Instanz, welche vom Berufungsgericht verneint worden sind, nicht mehr mit Erfolg in der Revision neuerlich geltend gemacht werden (SSV-NF 7/74, 11/15, 11/18 uva). Die Rechtsrüge geht nicht vom festgestellten, sondern einem Wunschsachverhalt aus. Die Vorinstanzen haben nämlich - in freier, vom Obersten Gerichtshof nicht mehr überprüfbarer Beweiswürdi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsausführungen sei nur in Kürze folgendes entgegengehalten: Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach Paragraph 510, Absatz 3, dritter Satz ZPO ... mehr lesen...