Norm
ZPO §502 Abs4 Z1 HIIRechtssatz
Widersprüchliche Feststellungen, die eine abschließende rechtliche Beurteilung nicht ermöglichen, sind Feststellungsmängel, deren Vermeidung zur Wahrung der Rechtssicherheit erhebliche Bedeutung zukommt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0042744Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.02.2022