- 7 Ob 701/86
- 7 Ob 1524/87
Entscheidungstext OGH 30.07.1987 7 Ob 1524/87
- 7 Ob 30/87
- 8 Ob 88/87
Beisatz: Die Zulässigkeit der Revision hat zur Voraussetzung, dass im Einzelfall dargetan wird, aus welchen Gründen der Entscheidung über den Einzelfall hinaus allgemeine Bedeutung zukommt. (T1)
- 6 Ob 528/88
Entscheidungstext OGH 11.02.1988 6 Ob 528/88
- 7 Ob 13/88
Auch; Veröff: VersRdSch 1989,60
- 2 Ob 53/89
Auch; Beis wie T1
- 7 Ob 558/89
Auch
- 7 Ob 693/89
Ähnlich; Beisatz: Hier: Besondere Umstände des Einzelfalls als eine von vielen möglichen Fallgestaltungen. (T2)
- 3 Ob 601/90
Auch; Veröff: ecolex 1991,394
- 2 Ob 521/92
Beis wie T1
- 8 Ob 1647/92
Entscheidungstext OGH 08.10.1992 8 Ob 1647/92
Auch; Beisatz: Hier: Schiunfall (T3)
- 8 Ob 607/93
Auch; Beisatz: Hier: Die Verschuldensteilung bei Raufhändeln ist immer eine Frage des Einzelfalles. (T4)
- 5 Ob 520/93
Vgl auch; Beisatz: Hier: Für die Beurteilung der Konkludenz eines Verhaltens sind immer die Umstände des Einzelfalls maßgeblich; einer derartigen Entscheidung kommt daher nur dann eine über den Anlassfall hinausgehende Bedeutung zu, wenn ihr Ergebnis den Grundsätzen des Gesetzes und der Logik widerspricht, ihre Unanfechtbarkeit daher mit der Rechtssicherheit nicht zu vereinbaren wäre. (T5)
- 2 Ob 575/93
- 3 Ob 171/94
- 9 Ob 1520/95
Entscheidungstext OGH 22.02.1995 9 Ob 1520/95
- 9 Ob 1583/95
Entscheidungstext OGH 31.01.1996 9 Ob 1583/95
Auch; Beisatz: Hier: Frage, inwieweit der Servitutsbelastete berechtigt ist, den über sein Grundstück führenden Weg auch ohne Zustimmung des Berechtigten auf eine andere Stelle zu verlegen. (T6)
- 7 Ob 249/98p
Beisatz: Hier: Einstweilige Verfügung in Verbindung mit ungemessener Dienstbarkeit der Gestattung der Räumung eines Mühlbaches unter Vornahme der notwendigen Hantierungen. (T7)
- 2 Ob 9/00p
Vgl auch; Beis wie T1; Beisatz: Hier: Zuerkennung einer abstrakten Rente. (T8)
- 1 Ob 134/01i
Beis wie T1
- 8 Ob 66/03v
Beisatz: Es liegt nicht schon deshalb eine erhebliche Rechtsfrage vor, weil gleiche oder ähnliche Auslegungsfragen in mehreren Verfahren zu lösen sind, zumal in allen hier in Betracht kommenden 18 Fällen Revision erhoben wurde. (T9)
- 2 Ob 167/03b
- 7 Ob 283/03y
Vgl auch; Beis wie T5
- 7 Ob 39/04t
Vgl auch; Beis wie T5
- 6 Ob 94/05z
Vgl auch; Beisatz: Die Besonderheiten der Fallgestaltung schließen eine für zukünftig zu beurteilende Sachverhalte richtungsweisende Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zur angemessenen Höhe der hier begehrten Ansprüche aus. (T10)
- 7 Ob 52/06g
Auch
- 8 ObA 79/06k
Auch; Beisatz: Es liegt nicht schon deshalb eine erhebliche Rechtsfrage vor, weil gleiche oder ähnliche Auslegungsfragen in mehreren Verfahren zu lösen sind. Das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage ist jedenfalls zu verneinen, wenn ein Streitfall trotz neuer Sachverhaltselemente bereits mit Hilfe vorhandener Leitlinien höchstgerichtlicher Rechtsprechung gelöst werden kann. (T11)
- 8 ObS 20/06h
Auch; Beisatz: Der bloße Umstand, dass mehrere ähnlich gelagerte Sachverhalte zu beurteilen sind, begründet noch keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung. (T12)
- 8 ObA 27/07i
Vgl auch; Beis wie T11 nur: Das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage ist jedenfalls zu verneinen, wenn ein Streitfall trotz neuer Sachverhaltselemente bereits mit Hilfe vorhandener Leitlinien höchstgerichtlicher Rechtsprechung gelöst werden kann. (T13)
Beisatz: Dies gilt insbesondere für die Auslegung von vertraglichen Vereinbarungen. (T14)
- 6 Ob 245/08k
Vgl; Beis wie T12; Beisatz: Dass zwischen den Streitteilen bzw zum selben Themenkomplex mehrere ähnliche Verfahren anhängig sind, begründet nicht das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des
§ 502 Abs 1 ZPO. (T15)
- 6 Ob 246/08g
Vgl; Beis wie T12; Beis wie T15
- 6 Ob 69/08b
Beis wie T12; Beis wie T14; Beis wie T15
- 6 Ob 74/10s
Vgl; Beis wie T15
- 5 Ob 114/10s
Vgl auch; Beis wie T5
- 5 Ob 5/13s
Entscheidungstext OGH 14.02.2013 5 Ob 5/13s
Auch; Auch Beis wie T12
- 8 ObA 50/15h
Entscheidungstext OGH 30.07.2015 8 ObA 50/15h
Auch
- 1 Ob 39/17t
Entscheidungstext OGH 26.04.2017 1 Ob 39/17t
Vgl; Beis wie T13
- 1 Ob 98/17v
Entscheidungstext OGH 28.06.2017 1 Ob 98/17v
Beis wie T13
- 9 ObA 92/18x
Entscheidungstext OGH 27.09.2018 9 ObA 92/18x
Auch
- 5 Ob 57/18w
Beis wie T13
- 8 ObA 13/19y
Auch; Beis wie T9
- 5 Ob 70/20k
Vgl; Beis wie T11; Beis wie T12; Beis wie T15
- 8 ObS 10/20h
Vgl; Beis wie T11
- 3 Ob 181/20v
Beis wie T13
- 1 Ob 29/21b
Entscheidungstext OGH 02.03.2021 1 Ob 29/21b
Beis wie T11; Beis wie T13
- 6 Ob 108/22h
Entscheidungstext OGH 22.06.2022 6 Ob 108/22h
Beis nur wie T13