Norm
ZPO idF ZVN 1983 §500 Abs4 IVRechtssatz
Zurückweisung des Rekurses, weil der Bewertungsausspruch gemäß § 500 Abs 4 erster Satz ZPO überhaupt nicht und der Ausspruch der Unzulässigkeit der Revision nicht selbständig mit Rekurs, sondern nur im Rahmen der außerordentlichen Revision mit Zulassungsbeschwerde bekämpfbar ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0042394Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.07.2011