Norm
ZPO §500 Abs2 Z2 IICRechtssatz
Hat das Erstgericht die eingeklagte Forderung nur zum Teil zugesprochen, haben Kläger und Beklagter Berufung erhoben, und hat das Berufungsgericht das Ersturteil bestätigt, so müssen für die Beurteilung der Frage, ob der von der Bestätigung betroffene Teil S 60.000,-- übersteigt, beide bestätigenden Teile des Urteils des Berufungsgerichtes, obwohl sie zugunsten verschiedener Parteien ergingen, zusammengerechnet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0042478Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.08.2017