Begründung: Die Impugnationsklage richtet sich gegen eine Exekutionsbewilligung nach § 355 EO, die auf drei Verstöße der nunmehr klagenden Partei gegen den Exekutionstitel gegründet war und gegen einen Strafbeschluss, dem ein behaupteter Verstoß gegen den Exekutionstitel zugrunde lag. Die verhängten Geldstrafen betragen 15.000 bzw 20.000 EUR. Das Berufungsgericht bestätigte das klageabweisende Urteil erster Instanz und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 30.000 EU... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss bestätigte das Rekursgericht einen Beschluss des Erstgerichts, mit dem dieses einen Antrag auf Einleitung des Aufforderungsverfahrens nach § 4 Abs 1 LiegTeilG abwies. Das Rekursgericht sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands insgesamt 30.000 EUR nicht übersteigt, und erklärte den ordentlichen Revisionsrekurs für nicht zulässig. Gegen den Beschluss des Rekursgerichts erhob die Antragstellerin „außerordentlichen Revisionsreku... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin entwickelt und vertreibt die Notariatssoftware *****t, die Erstbeklagte entwickelt und vertreibt die Notariatssoftware *****e. Die Zweitbeklagte erbringt für die Erstbeklagte Programmierleistungen. Zur Sicherung ihres Unterlassungsbegehrens beantragt die Klägerin, ab sofort 1. beide Beklagte zu verpflichten, es im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs zu unterlassen, die rechtswidrig erlangten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Klägerin, insb... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Pflegschaftssache der minderjährigen Kinder D***** P*****, und S***** P*****, beide vertreten durch den Magistrat der Stadt Wien, im Verfahren über den Revisionsrekurs des Vaters G***** Z*****, vertreten durch Mag. Franz Paul, Rechtsanwalt in Wien, als Verfahrenshelfer, gegen den Beschluss de... mehr lesen...
Begründung: In zwei am 4. 6. 2007 vor dem Jugendwohlfahrtsträger abgeschlossenen Unterhaltsvereinbarungen hat sich der Vater verpflichtet, für seinen am 27. 2. 1992 geborenen Sohn Matthias einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 200 EUR ab 1. 5. 2007 und für seine am 27. 3. 1994 geborene Tochter Christina einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 250 EUR ab 1. 5. 2007 zu leisten (AS I/15-17). Den Unterhaltsvereinbarungen ist eine mit den Eltern aufgenommene Niederschrift vom 4. 6. 200... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind geschiedene Ehegatten. Zugleich mit der Scheidung hatte ein slowenisches Gericht den Beklagten zur Zahlung eines monatlichen Unterhalts von 2.000 S ab 14. April 1992 an die Klägerin verurteilt. Mit vor dem Erstgericht am 7. Juni 1994 geschlossenen Vergleich hatte sich der Mann in Abänderung dieses Urteils zur Zahlung eines Unterhaltsbetrags von 3.000 S ab 1. Juni 1994 verpflichtet. Die Klägerin begehrte nach einer Klagseinschränkung und mehreren Klag... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Der Kindesvater war aufgrund des Scheidungsvergleichs vom 21. 12. 2006 zu einer Unterhaltsleistung für die mj J***** und A***** von je 170 EUR und für die mj B***** und J***** von je 150 EUR verpflichtet. Am 27. 1. 2009 beantragte der Kindesvater, die Unterhaltsbeträge für alle Kinder auf je 82 EUR monatlich herabzusetzen. Das Erstgericht setzte die Unterhaltsverpflichtung für die mj J***** und A***** auf je 120 EUR und für die mj B***** und J***** auf je 130 E... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt mit der vorliegenden Klage von der Beklagten die Bezahlung von Mietzinsen und Leibrenten von insgesamt 28.500 EUR sA. Das Erstgericht stellte in seinem Urteil fest, dass die Klageforderung mit 1.800 EUR und die Gegenforderung der Beklagten bis zur Höhe der Klageforderung zu Recht bestehen und wies das Klagebegehren von 28.500 EUR sA (nach Berichtigung) ab. Das Berufungsgericht gab der gegen den Nichtzuspruch von 26.700 EUR sA erhobenen Berufung des Klä... mehr lesen...
Begründung: In ihrer Anfechtungsklage brachten die Antragsteller vor, das Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz habe mit einstweiliger Verfügung vom 14. März 2002 den vom Vater zu leistenden monatlichen Unterhalt ab 5. Februar 2002 für den mj Dominik mit 130,90 EUR und für den mittlerweile verstorbenen mj Benedict mit 136,50 EUR festgesetzt. Diese Entscheidung sei rechtskräftig. Mangels Vermögens des Unterhaltsschuldners in Österreich seien die Unterhaltsforderungen nicht durchs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit dem ihm am 31. Oktober 2001 zugestellten Bescheid einer Bezirkshauptmannschaft vom 3. Oktober 2001 wurde der Beklagte [gemäß § 117 WRG] verpflichtet, der nunmehr klagenden Republik Österreich 4.782.290,70 S zu zahlen. In der Folge brachte jener einen Antrag auf Feststellung des Nichtbestehens der Kostenersatzpflicht gemäß § 31 Abs 3 WRG beim Erstgericht ein. Dieses verpflichtete ihn mit Beschluss vom 7. Jänner 2008 zum Kostenersatz nach dem WRG von 43.572,79 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: : Mit Beschluss vom 27. Jänner 2006 eröffnete das Erstgericht über das Vermögen der Gemeinschuldnerin das Konkursverfahren und bestellte den Kläger zum Masseverwalter. In diesem Verfahren meldeten die Gläubiger bisher Konkursforderungen im Ausmaß von 7.369.352,45 EUR an, wovon der Kläger Forderungen von 4.509.201,61 EUR anerkannte. In der Konkursmasse befindet sich ein Guthaben von 1.921.641 EUR. Die Gemeinschuldnerin, eine GmbH, wurde am 3. Oktober 2002 ins Firm... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Veith, Dr. E. Solé, Dr. Schwarzenbacher und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Helga F*****, vertreten durch Dr. Ulrike Bauer, Mag. Michael Rebasso, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei Mag. Sabine S*****, vertreten durch Dr. Manfred Müllauer, Rechtsanwalt in Wien, sowie der Nebenintervenientin auf Seiten der beklagte... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei P***** S*****, vertreten durch Dr. Karl Claus & Mag. Dieter Berthold Rechtsanwaltspartnerschaft KEG in Mistelbach, gegen die beklagten Parteien 1.W***** S*****, und 2. R*****S*****, beide vertreten durch Mag. M... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger macht gegen den Beklagten einen auf § 78 UrhG gestützten Anspruch auf Unterlassung, Beseitigung und Urteilsveröffentlichung geltend. Die Vorinstanzen gaben dem Unterlassungs- und dem Beseitigungsbegehren statt und wiesen das Veröffentlichungsbegehren ab. Das Berufungsgericht sprach aus, dass der Wert seines Entscheidungsgegenstands zwar 5.000 EUR, nicht aber 30.000 EUR übersteige, und ließ die Revision nicht zu. In seiner gegen die Teilabweisung gerichteten Re... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Die am 24. 3. 1978 geschlossene Ehe der Streitteile, der zwei Kinder (geboren 1978 und 1980) entstammen, wurde mit Urteil vom 20. 11. 2006 gemäß § 55 EheG geschieden. Die eheliche Lebensgemeinschaft wurde Anfang 1994 aufgehoben. Ehewohnung war ein Einfamilienhaus in Niederösterreich, das jeweils zur Hälfte den Streitteilen gehört. Zugunsten der geschiedenen Ehegatten ist ein wechselseitiges Veräußerungs- und Belastungsverbot eingetragen. Das Erstgericht übertru... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon.-Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei G***** B***** und W***** „*****“ reg. GenmbH, *****, vertreten durch Beck & Dörnhofer, Rechtsanwälte in Eisenstadt, gegen die beklagte Partei Alfred T*****, vertreten durch Dr. Josef Lagler, Rechtsanwalt in Frauenkirchen, wegen Räumung, über die ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erließ die beantragte einstweilige Verfügung zur Sicherung des auf § 51 MSchG gestützten Unterlassungsanspruchs. Das Rekursgericht änderte diese Entscheidung mit seiner nach dem 30. 6. 2009 gefassten Entscheidung (Art 16 Abs 4 Budgetbegleitgesetz 2009, BGBl I Nr 52/2009) dahin ab, dass es den Sicherungsantrag abwies. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 5.000 EUR, nicht aber 30.000 EUR übersteige und der Revisionsrekurs nicht zulässig... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht teilte mit Beschluss vom 25. 6. 2009 das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse der Streitteile auf; unter anderem übertrug es das Wohnrecht an der Ehewohnung allein auf die Antragstellerin, der es eine Ausgleichszahlung von 35.000 EUR auftrug. Gegen diese Entscheidung erhoben beide Streitteile Rekurs. Das Rekursgericht gab mit Beschluss vom 6. 10. 2009 unter Spruchpunkt 1. dem Rekurs der Antragstellerin nicht Folge und sprach aus, dass ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren Schadenersatz in Höhe von 9.887,67 EUR sA und 5.550 EUR sA wegen Verletzungen, die sie jeweils bei Benutzung eines Spielgeräts in einem von der beklagten Stadtgemeinde betriebenen Tierpark erlitten haben. Das Erstgericht wies die Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht gab den Berufungen beider Kläger mit seinem nach dem 30. 6. 2009 gefassten Urteil (Art 16 Abs 4 Budgetbegleitgesetz 2009, BGBl I Nr 52/2009) nicht Folge; es sprach aus, dass die ordentli... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte, die geschiedene Ehefrau des Klägers, betreibt aus einem Scheidungsvergleich gegen diesen exekutiv einen Unterhaltsrückstand von 11.990,88 EUR sA sowie laufenden Unterhalt von monatlich 363,36 EUR. Das Erstgericht gab auch im zweiten Rechtsgang dem den gesamten betriebenen Anspruch umfassenden Oppositionsklagebegehren zur Gänze statt. Das Berufungsgericht gab der Berufung der Beklagten gegen dieses Urteil nicht Folge und sprach aus, dass die ordentliche Re... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen haben das mit 21.000 EUR bewertete Feststellungsbegehren der Klägerin abgewiesen. Das Berufungsgericht hat außerdem ausgesprochen, dass der Wert seines Entscheidungsgegenstands zwar 5.000 EUR, nicht jedoch 30.000 EUR übersteige und dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Nunmehr legte das Erstgericht die gegen diese Entscheidung erhobene „außerordentliche" Revision unmittelbar dem Obersten Gerichtshof vor. Rechtliche Beurteilu... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Feststellung der Haftung der beklagten Parteien - jene der zweitbeklagten Partei beschränkt auf die Haftungssumme eines bestimmten Haftpflichtversicherungsvertrags - für alle (zukünftigen) Folgen des Verkehrsunfalls vom 15. 8. 2006 an der Kreuzung Mariazellerstraße - Redfeldgasse in Kapfenberg im Ausmaß von 50 %. Er bewertete sein rechtliches Interesse mit 7.500 EUR. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht änderte diese... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete antragsgemäß die Erstantragsgegnerin (Mutter) zu einer vorläufigen monatlichen Unterhaltsleistung gemäß § 382 Abs 1 Z 8 lit a EO von 250 EUR und den Zweitantragsgegner (Vater) zu einer solchen von 550 EUR monatlich. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekus an den Obersten Gerichtshof nicht zulässig sei. Der Zweitantragsgegner erhob dagegen ein als„außerordentlicher Revisionsrekurs“ b... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährige beantragte, den vom Vater zu leistenden Unterhaltsbeitrag von 124 EUR monatlich auf 228 EUR zu erhöhen. Das Erstgericht setzte den ab 1. 2. 2008 zu leistenden monatlichen Unterhalt auf 213 EUR hinauf und wies das darüber hinausgehende Erhöhungsbegehren von 15 EUR monatlich (unbekämpft) ab. Das Rekursgericht änderte diese Entscheidung dahin ab, dass der ab 1. 2. 2008 zu leistende Unterhaltsbetrag mit 180 EUR festgesetzt und das Mehrbegehren von 48 EUR ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin bewertete ihr auf Herausgabe eines Pferdes gerichtete Begehren mit 15.000 EUR. Die Beklagte bestritt ihre Herausgabeverpflichtung; hilfsweise wandte sie ein, dass sie gegebenenfalls zur Herausgabe des Pferdes nur Zug um Zug gegen den Ersatz ihrer Aufwendungen in Höhe von 69.627 EUR verpflichtet sei. Das Erstgericht stellte in einer als „Teilurteil" bezeichneten Entscheidung fest, dass die Klägerin Eigentümerin des Pferdes sei. Das Berufungsgericht bestätigte... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Familienrechtssache der Antragstellerin C***** E*****, geboren am 31. Juli 1990, *****, vertreten durch Dr. Katja Matt, Rechtsanwältin in Bregenz, gegen den Antragsgegner Mag. K***** S*****, vertreten durch Dr. Michael Augustin und andere Rechtsan... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt mit ihrer mit 2.000 EUR bewerteten Klage als Eigentümerin „eines Reihenhauses" die Aufhebung eines bücherlich einverleibten Wohnungsgebrauchsrechts des Beklagten aus wichtigem Grund, die Räumung des Hauses und die Einwilligung in die Einverleibung der Löschung des Rechts durch den Beklagten. Das Gericht zweiter Instanz gab der Berufung des Beklagten gegen das stattgebende Ersturteil nicht Folge. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenst... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verurteilte die Beklagten, ein als Superädifikat errichtetes Holzwohnhaus samt Geräteschuppen und näher bezeichneten Grundflächen zu räumen. Die Erstbeklagte habe als Mieterin die Auflösungsgründe des erheblich nachteiligen Gebrauchs und des unleidlichen Verhaltens zu verantworten. Die Zweitbeklagte benütze die Liegenschaft im Verhältnis zum Kläger titellos. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass die ordentliche Revision... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Vater D***** S*****, für seine Tochter A***** S*****, angefangen vom 1. 4. 2008 bis auf weiteres, längstens jedoch bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes, einen Unterhaltsbetrag von monatlich 20 EUR zu bezahlen. Das Rekursgericht gab dem dagegen erhobenen Rekurs des Vaters nicht Folge. Dem Rekurs der Mutter M***** S***** wurde hingegen Folge gegeben und der Beschluss des Erstgerichts dahin abgeändert, dass der Vater zur Bezahlung... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung sprach das Erstgericht der klagenden und gefährdeten Partei bis zur rechtskräftigen Entscheidung im streitigen Verfahren einen monatlichen Unterhalt in Höhe von 762,30 EUR zu. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und ließ den ordentlichen Revisionsrekurs nicht zu. Dagegen erhob der Beklagte und Gegner der gefährdeten Partei ein als „außerordentlicher Revisionsrekurs" bezeichnetes Rechtsmittel, das das Erstgericht unmittelbar dem O... mehr lesen...