Begründung: Die Antragstellerin entstammt der 1994 geschiedenen Ehe des Antragsgegners mit der Mutter der Antragstellerin, in deren Haushalt sie nach wie vor lebt. Der Antragsgegner war zuletzt aufgrund eines am 20. Oktober 1998 geschlossenen Vergleichs zu Unterhaltsleistungen von monatlich 436,04 EUR verpflichtet, leistete in der Folge jedoch unstrittig freiwillig 581 EUR monatlich, seit Mai 2007 aufgrund einer einstweiligen Verfügung 750 EUR monatlich. Die Antragstellerin - zunäch... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Vermieterin des vom Beklagten gemieteten Gastlokals. Sie begehrt mit der vorliegenden Klage, soweit im Revisionsverfahren noch aktuell, vom Beklagten die Unterlassung von Veränderungen am Mietobjekt und die Wiederherstellung des früheren Zustands der Fassade durch Entfernung von Lampen sowie des Fassaden- und Fensterrahmenanstrichs. Das Erstgericht gab diesem Begehren statt. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Beklagten nicht Folge, sprach aus, das... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erließ die beantragte einstweilige Verfügung zur Sicherung des auf § 51 MSchG gestützten Unterlassungsanspruchs. Das Rekursgericht änderte diese Entscheidung mit seiner nach dem 30. 6. 2009 gefassten Entscheidung (Art 16 Abs 4 Budgetbegleitgesetz 2009, BGBl I Nr 52/2009) dahin ab, dass es den Sicherungsantrag abwies. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 5.000 EUR, nicht aber 30.000 EUR übersteige und der Revisionsrekurs nicht zulässig... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das (inhaltlich als Oppositionsklage aufzufassende) Begehren, die mit Beschluss des Erstgerichts vom 13. Mai 2009 bewilligte Fahrnis- und Gehaltsexekution zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstands von 3.125 EUR sowie des laufenden Unterhalts von 625 EUR monatlich werde für unzulässig erklärt, ab. Das Berufungsgericht gab der dagegen vom Kläger erhobenen Berufung nicht Folge und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Die ge... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Bezirksgerichts Oberwart vom 20. 7. 2010, GZ 4 S 20/10p-5, wurde über das Vermögen des Schuldners das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet. Das Erstgericht beließ dem Schuldner die Eigenverwaltung und sprach aus, dass das Insolvenzverfahren als geringfügig anzusehen sei. In der Gläubigerliste (ON 3) scheint die S***** O***** mit einer Forderung von 1.150 EUR auf. Mit Schreiben vom 28. 7. 2010 (ON 9) meldete sie an Rückstand für Kommunalsteuer 2009 den... mehr lesen...
Begründung: Die am 26. 6. 1992 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Neulengbach vom 14. 5. 2008 zu 1 C 41/07b aus dem alleinigen Verschulden des Antragsgegners geschieden; das Urteil erwuchs am 17. 6. 2008 in Rechtskraft. Mit Antrag vom 14. 5. 2009 begehrte die Antragstellerin die Zuerkennung einer Ausgleichszahlung von 68.214,01 EUR. Mit Gegenantrag vom 2. 7. 2009 begehrte der Antragsgegner, die Antragstellerin zur Leistung einer Ausgleichszahlung v... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden und durch den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner, sowie die Hofräte Mag. Ziegelbauer und Dr. Brenn als weitere Richter in der Insolvenzsache des D***** K*****, vertreten durch Ochsenhofer & Heindl Rechtsanwälte OG in Oberwart, über den Rekurs und den außerordentlichen Revisionsrekurs der S*****, vertreten durch Rechtsanwälte Stefflitsch OG in Oberwart, gege... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht sprach aus, dass der Anspruch des Beklagten aus einem näher bezeichneten Unterhaltsvergleich bis einschließlich März 2009 im Ausmaß von 8.070 EUR erloschen sei und wies das Mehrbegehren der Klägerin, der Anspruch des Beklagten möge auch für die Monate April 2009 bis November 2009 im Ausmaß von 1.830 EUR für erloschen erklärt werden, ab. Das Berufungsgericht gab der nur von der Klägerin erhobenen Berufung, die das Ersturteil nur hinsichtlich der rückständi... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Zugunsten der Klägerin ist ob einer Liegenschaft die Dienstbarkeit der Wohnung einverleibt. Dieser gehen im Rang Pfandrechte der beklagten Bank vor, und zwar zu C-LNR 11 eines über 4 Mio S sA und infolge einer Vorrangeinräumungserklärung das Pfandrecht C-LNR 14a im Höchstbetrag von 6.300.000 S. 1989 war im Erbweg der Sohn der Klägerin (der Nebenintervenient) Eigentümer dieser Liegenschaft geworden. Die beklagte Partei erwirkte gegen den Genannten am 10. Septemb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei veranlasste die Einmeldung der Daten des Klägers in die Warnliste der österreichischen Kreditinstitute. Nachdem der Kläger Ende August 2005 vollständig Zahlung geleistet hatte, veranlasste die Beklagte die Einmeldung des Vermerks „vollständige Tilgung per 13. 9. 2005“ in die Warnliste. Mit Schreiben vom 9. 4. 2008 erhob der Kläger Widerspruch gemäß §§ 27, 28 DSG 2000. Die von der Beklagten eingemeldeten Daten wurden nach Ablauf der Tilgungsfr... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt als Bestandnehmerin von der Beklagten als Bestandgeberin das Aufsperren einer bestimmten Türe im Bestandobjekt und die Gewährung des Durchgangs durch diese Tür für sich selbst und sämtliche Personen, die ihr Betretungsrecht von der Klägerin ableiten. Die Vorinstanzen gaben dem Begehren übereinstimmend statt, das Berufungsgericht sprach darüber hinaus aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 5.000 EUR nicht übersteige und die Revision (daher) j... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Antragsgegner zur Zahlung von rückständigem Unterhalt an die Antragstellerin für den Zeitraum vom 1. 11. 2006 bis 30. 9. 2007 in Gesamthöhe von 5.115 EUR. Der Antragsgegner beantragte die Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung samt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen eines Zustellmangels. Das Erstgericht wies den Antrag ab; das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der Revisionsrekurs unzulässig se... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Die Klägerin nimmt die Beklagten auf Gewährung von Bucheinsicht in Anspruch. Das Erstgericht gab der Klage nur teilweise statt. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 5.000 EUR nicht übersteige. Die Bewertung orientiere sich am Zweifelsstreitwert des § 56 Abs 2 JN. Die Klägerin habe in der Klage nur eine Bewertung nach RATG vorgenommen sowie die Bemessungsgrundlage für die Gerichtsgebühren dar... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte von der Beklagten die Zahlung von 28.660,25 EUR sA. Dieser Betrag falle in die Verlassenschaft nach ihrem Vater die Beklagte als dessen ehemalige Lebensgefährtin sei nicht berechtigt gewesen, den Betrag von den Konten des Erblassers zu beheben. Die Beklagte wendete ein, es habe sich um gemeinsame Konten gehandelt. Sie machte ihrerseits eine Forderung von 22.862 EUR wegen unberechtigter Behebung durch die Klägerin mittels Widerklage geltend. Das Ers... mehr lesen...
Begründung: Zur Sicherung ihres inhaltsgleichen Unterlassungsbegehrens beantragte die Klägerin, der Beklagten mit einstweiliger Verfügung bestimmte die von ihr vertriebenen Produkte betreffende Behauptungen zu verbieten. Das Erstgericht gab dem Sicherungsbegehren - ohne Anhörung der Beklagten - zur Gänze statt. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Beklagten Folge, hob die vom Erstgericht erlassene einstweilige Verfügung auf und wies den Sicherungsantrag mangels internationaler Zustä... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren vom Beklagten die Unterlassung von vier unwahren, kreditschädigenden und ehrenbeleidigenden Äußerungen. Das Erstgericht verbot dem Beklagten zwei Äußerungen und wies den Sicherungsantrag im Übrigen ab. Das Rekursgericht bestätigte diese vom Erstkläger und vom Beklagten bekämpfte Entscheidung. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands insgesamt 30.000 EUR übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Der Erstkläger ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. E. Solé sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Parteien 1. Mag. C***** S*****, 2. Cl***** S*****, beide *****, vertreten durch Rechtsanwält... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der Verpflichteten, die Exekution durch zwangsweise Räumung einer Wohnung aufzuschieben, ab. Das Gericht zweiter Instanz änderte diese Entscheidung infolge Rekurses der verpflichteten Partei dahin ab, dass es dem Antrag stattgab. Es sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Über den gegen diesen Beschluss erhobenen Revisionsrekurs der betreibenden Partei kann der Oberste G... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss bestätigte das Rekursgericht die Zurückweisung eines auf § 73 Abs 1 Z 6 AußStrG gegründeten Abänderungsantrags des Antragstellers. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 10.000 EUR nicht übersteige und der Revisionsrekurs mangels Vorliegens einer Rechtsfrage erheblicher Bedeutung nicht zulässig sei. Gegenstand des bereits im Jahr 2006 rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens, das durch den Abänderungsantrag wieder aufgen... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht bestätigte den Beschluss des Erstgerichts, womit ein auf § 73 Abs 1 Z 6 AußStrG gestützter Abänderungsantrag des Antragstellers zurückgewiesen wurde. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 10.000 EUR nicht übersteige und der Revisionsrekurs nicht zulässig sei. In jenem Verfahren, das durch den Abänderungsantrag wieder aufgenommen werden soll, hatte das Rekursgericht allerdings zu AZ 40 R 80/07x (= 48 Msch 3/05g-46) ausgesprochen, dass... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte in diesem Verfahren letztlich monatlichen Unterhalt von 290,70 EUR ab 1. 1. 2009. Das Erstgericht wies das Begehren ab, das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und ließ die ordentliche Revision nicht zu. Die gegen diese Entscheidung erhobene „außerordentliche Revision“ der Klägerin wurde dem Obersten Gerichtshof direkt vorgelegt. Rechtliche Beurteilung Gemäß § 502 Abs 4 ZPO ist in den in § 49 Abs 2 Z 1 und 2 JN bez... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten zuletzt die Beklagten schuldig zu erkennen, es zu unterlassen, das Fahren der Kläger über ein Grundstück der Beklagten entlang der Fahrrillen mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen aller Art durch eine Absperrung oder andere Maßnahmen zu vereiteln. Sie bewerteten das Unterlassungsbegehren mit 5.000 EUR. Das Erstgericht gab diesem Begehren statt, das Berufungsgericht bestätigte die Entscheidung und bewertete den Entscheidungsgegenstand mit 5.000 EUR nich... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei gegen die verpflichteten Parteien die Exekution nach § 355 EO und verhängte über sie wegen drei Verstößen gegen den Exekutionstitel in den Ausgaben der von ihnen herausgegebenen Tageszeitung vom 11. Juni 2009, vom 6. September 2009 und vom 4. Oktober 2009 je eine Geldstrafe von insgesamt 6.000 EUR. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der verpflichteten Parteien gegen diesen Beschluss nicht Folge, erhöhte aber über Rekurs de... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte über Antrag der betreibenden Partei die Exekution nach § 355 EO und verhängte über die verpflichtete Partei eine Geldstrafe von insgesamt 5.000 EUR wegen mehrerer Verstöße gegen den Exekutionstitel in Ausgaben der von dieser herausgegebenen Tageszeitung. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der verpflichteten Partei gegen diesen Beschluss nicht Folge, erhöhte aber über Rekurs der betreibenden Partei die Geldstrafen auf 20.000 EUR; es sprach aus, da... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei beantragte den Zuspruch vorläufigen Unterhalts von zuletzt 696,64 EUR ab 29. 5. 2009. Das Erstgericht verpflichtete den Gegner der gefährdeten Partei mit einstweiliger Verfügung zur Leistung vorläufigen Unterhalts von 110 EUR für die Zeit vom 29. 5. 2009 bis 30 9. 2009 und von 174 EUR ab 1. 10. 2009. Das darüber hinausgehende Begehren wies es ab. Das Rekursgericht gab dem gegen die Abweisung des Mehrbegehrens erhobenen Rekurs der Klägerin keine Folg... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Erna R*****, geboren am *****, vertreten durch Mag. Sylvia Weiländer, Rechtsanwältin in Wien als Sachwalterin, gegen die beklagte Partei Ernst R*****, geboren am *****, vertreten durch Dr. Christiane Pirker, Rechtsanwältin in Wien, w... mehr lesen...
Begründung: Mit der gegenständlichen Klage begehrt die Klägerin festzustellen, dass sie im Erlebensfall aus einer Lebensversicherung des Beklagten bezugsberechtigt sei. Als Anspruchsgrund stützt sie sich auf die anlässlich der einvernehmlichen Scheidung nach § 55a EheG mit dem Beklagten abgeschlossene Vereinbarung. Beide Vorinstanzen wiesen das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei und - in den Entscheidungsgründen (vgl R... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten mit Mahnklage von den Beklagten zur ungeteilten Hand 16.367,95 EUR (sA). Wie aufgrund gerichtlicher Entscheidung rechtskräftig feststehe, hätten die Beklagten bei zur Vergabe stehenden Aufträgen über die Errichtung von Aufzügen gemeinsam mit anderen Unternehmen gegen das Kartellverbot des § 18 Abs 1 Z 1 KartG 1988 und Art 81 EGV verstoßende Absprachen getroffen. Sie hätten ihre Gebote so aufeinander abgestimmt, dass jeweils ein bestimmtes Unternehmen... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht gab der Berufung der Klägerin gegen das die Klage vollständig abweisende Ersturteil in der Hauptsache nicht Folge, der Berufung im Kostenpunkt jedoch schon, und sprach - ohne Bewertungsausspruch - aus, die ordentliche Revision sei nicht zulässig. Dagegen erhebt die Klägerin an das Berufungsgericht den Antrag auf Abänderung des Zulassungsausspruchs, verbunden mit einer „Revision“ an den Obersten Gerichtshof. Das Erstgericht legte den Akt dem Berufungs... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte als Mieterin eines Büro- und Geschäftshauses unter Berufung auf die vertragliche Verpflichtung der Beklagten zur Übernahme der Netzbereitstellungsentgelte 4.926,96 EUR sA. Zudem stellte sie ein Feststellungsbegehren in Bezug auf entsprechende künftige Zahlungsverpflichtungen. Die Beklagte sei nach dem Mietvertrag verpflichtet, für den Mietgegenstand eine Stromversorgungsleistung von 550 kW zur Verfügung zu stellen und dafür das Netzbereitstellungsen... mehr lesen...