Norm
Geo §545 Abs3Rechtssatz
Bei einem Abänderungsantrag, die Gegenforderung als zu Recht bestehend festzustellen und das Klagebegehren abzuweisen, ist nicht nur die Gegenforderung, sondern auch noch die Hauptforderung Gegenstand des Rechtsmittelsverfahrens.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0040680Dokumentnummer
JJR_19650616_OGH0002_0070OB00145_6500000_002