Norm
ZPO §467 Z3 Cb3Rechtssatz
Der Berufung muß eindeutig zu entnehmen sein, inwieweit nach dem Antrag der Beklagten das Klagebegehren bei entsprechender Vervollständigung der Tatsachenfeststellungen abzuweisen sein werde (ziffernmäßiger Betrag). Zur Vornahme einer komplizierten Berechnung ist das Berufungsgericht nicht verpflichtet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0042156Dokumentnummer
JJR_19660628_OGH0002_0080OB00185_6600000_001