Norm: ZPO §467
Rechtssatz: Eine Aktenwidrigkeit liegt nur dann vor, wenn Feststellungen auf aktenwidriger Grundlage getroffen wurden. Eine unrichtige Feststellung oder eine unvollständige Feststellung kann nie den Berufungsgrund der Aktenwidrigkeit begründen. Entscheidungstexte 30 R 6/20b Entscheidungstext OLG Wien 31.01.2020 30 R 6/20b ... mehr lesen...
Norm: ZPO §467 Z2 CZPO §503 AZPO §503 Z1 B1ZPO §503 Z2 C1aZPO §503 Z4 E1
Rechtssatz: Die unrichtige Anwendung von Prozessgesetzen ist mit den Revisionsgründen der Mangelhaftigkeit oder der Nichtigkeit geltend zu machen, nicht aber mit einer Rechtsrüge. Diese bezieht sich nur auf die Sache, das meritum. Entscheidungstexte 10 ObS 46/13g Entscheidungstext OGH 16.04.2013 10 ObS 46/13g ... mehr lesen...
Norm: ZPO §467 Z2 CZPO §503 AZPO §503 Z1 B1ZPO §503 Z2 C1aZPO §503 Z4 E1
Rechtssatz: Die unrichtige Anwendung von Prozessgesetzen ist mit den Revisionsgründen der Mangelhaftigkeit oder der Nichtigkeit geltend zu machen, nicht aber mit einer Rechtsrüge. Diese bezieht sich nur auf die Sache, das meritum. Entscheidungstexte 10 ObS 46/13g Entscheidungstext OGH 16.04.2013 10 ObS 46/13g ... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Revisionsverfahrens ist die Aufrechnung bzw Einbehaltung ausländischer Rentennachzahlungen zur Abdeckung einer österreichischen Ausgleichszulagenüberzahlung. Mit Urteil des Landesgerichts Eisenstadt als Arbeits- und Sozialgericht vom 13. 2. 2003 wurde dem Kläger die Berufsunfähigkeitspension im gesetzlichen Ausmaß ab 1. 8. 2002 zuerkannt. Mit Schreiben vom 25. 8. 2003 teilte die beklagte Partei dem Kläger mit, dass er bis zur endgültigen Erledigung seines ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war als Polizeibeamter am 22. Februar 2009 um 3:15 Uhr morgens im Zuge eines Sektorstreifendienstes mit seinem Streifenwagen unterwegs. Er wollte den vom Erstbeklagten gelenkten PKW infolge dessen auffälligen Fahrverhaltens mittels Anhaltestab, Blaulicht, Lichthupe und Folgetonhorn anhalten. Als ein Beamter zum Zwecke der Vornahme der Lenker- und Fahrzeugkontrolle die Fahrertüre des vom Erstbeklagten gelenkten PKWs öffnen wollte, lenkte der Erstbeklagte zwecks... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen hoben die von den Klägerinnen aus den Kündigungsgründen des § 30 Abs 2 Z 2 und 3 erster und zweiter Fall MRG erhobene Aufkündigung des Wohnungsmietvertrags mit dem Beklagten auf. Der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 2 MRG sei schon deshalb nicht verwirklicht, weil der Beklagte gegenüber den Klägerinnen keine Dienstleistungen zu erfüllen gehabt habe. Er habe auch kein unleidliches Verhalten gesetzt oder vom Bestandobjekt nachteiligen Gebrauch gemacht. Aus... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Hradil als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Dr. Schramm und die Hofrätin Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Franz Hitzenberger ua Rechtsanwälte in Vöcklabruck, gegen die beklagte Partei K***** GmbH, *****, vertreten durch huber ebmer partner Rechtsanwälte GmbH in Linz, wegen 290.000 EUR sA, über di... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Anwaltsgesellschaft gewährte im November 2008 im Auftrag und mit Mitteln eines Dritten zwei Personen im Umfeld einer insolvenzgefährdeten Gesellschaft ein Darlehen von 1,4 Mio EUR. Punkt 1.2. des Darlehensvertrags lautete: „Die Zuzählung des Darlehens erfolgt durch Anweisung des Darlehensnehmers den Darlehensbetrag auf das Anderkonto der [Beklagten] bei der [Bank], Bankleitzahl […], KtoNr […], lautend auf [die Beklagte] zur Überweisung zu bringen.“ Auf diese... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte den Beklagten schuldig, der klagenden Mobilfunkbetreiberin die Hauptforderung von 2.558,78 EUR sA zu bezahlen; die als Nebenforderung (iSd § 54 Abs 2 JN) geltend gemachten Inkassogebühren (vgl dazu Danzl in KBB³ § 1333 ABGB Rz 5) von 544,02 EUR wies es ab. Die gegen den klagestattgebenden Teil erhobene Berufung des Beklagten wies das Berufungsgericht zurück. Das Rechtsmittel habe keinen zulässigen Inhalt. Der Beklagte stelle nur die Richtigkeit k... mehr lesen...
Begründung: Am 6. September 2004 wurde der damals 53-jährige Kläger bei Ausübung seines Berufs als Zimmerer bei Schalungsarbeiten durch einen Nagel am linken Auge getroffen. Er erlitt eine perforierende Hornhautverletzung, die zu einer Erblindung des linken Auges führte. Es bestehen Narben nach Hornhautnähten, unfallbedingt ist das Auge chronische entzündet und daher sensibler gegenüber Staub, starker Hitze und extremer Kälte. Bei Arbeiten unter großer Hitze und extremer Kälte zeigt... mehr lesen...
Begründung: In einem vor dem Bezirksgericht K***** anhängigen Zwangsversteigerungsverfahren lehnte die dort Verpflichtete und nunmehrige Antragstellerin mit Schreiben vom 13. 6. 2010 die Exekutionsrichterin als befangen ab (6 E 1422/07k-141). Der Vorsteher des Bezirksgerichts „verwarf“ den Ablehnungsantrag als unberechtigt (30 Nc 11/10m-3). Das Rekursgericht wies den von der Antragstellerin selbst verfassten, nicht mit einer Anwaltsunterschrift versehenen Rekurs als formfehlerhaft z... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 18. 9. 2009 bewilligte das Bezirksgericht Bruck/Mur dem nunmehrigen Ablehnungswerber die Verfahrenshilfe einschließlich der Beigebung eines Rechtsanwalts für eine gegen das Land Steiermark beabsichtigte Klageführung. Der dem Rechtsmittelwerber beigegebene Verfahrenshilfeanwalt ersuchte das Bezirksgericht Bruck/Mur unter Vorlage eines Klageentwurfs um Erteilung einer „Weisung, ob trotz der negativen Prozessaussichten eine Amtshaftungsklage im Rahmen der ... mehr lesen...
Begründung: Bei der Klägerin handelt es sich um die vormalige B***** AG (in der Folge kurz: B***** alt). Mit Spaltungs- und Übernahmsvertrag vom 1. 8. 2005 wurde mit Wirkung zum 1. 1. 2005 unter Fortbestand der übertragenden Gesellschaft der gesamte Bankbetrieb der B***** alt abgespalten, gemeinsam mit den Anteilen der P***** einer 100%igen Tochteraktiengesellschaft der Klägerin übertragen und mit dieser (kurz B***** P*****) verschmolzen. Die Eintragung der Spaltung im Firmenbuch er... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist seit 1989 Mieterin einer Wohnung und seit 1996 auch einer Ordination in der im Wohnungseigentum der Antragsgegner stehenden Liegenschaft *****. Bei den vom Vermieter vor Vermietung an die Antragstellerin hergestellten Elektroinstallationen fehlt in der Wohnung ein Zusatzschutz, konkret ein Fehlerstromschutzschalter mit einem Auslösestrom von 30 mA. Aufgrund dieses fehlenden Schutzes besteht erhebliche Gesundheitsgefährdung der Mieterin wegen Ge... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist seit ca 30 Jahren Mieterin einer Wohnung in der im Wohnungseigentum der Antragsgegner stehenden Liegenschaft *****. Im Bad der Wohnung ist im Bereich der Badewanne eine Wandleuchte montiert. Es fehlt ein Zusatzschutz, konkret ein Fehlerstromschutzschalter mit einem Auslösestrom von 30 mA. Aufgrund dieses fehlenden Schutzes besteht erhebliche Gesundheitsgefährdung der Mieterin wegen Gefahr eines Stromschlags. Mit dem verfahrenseinleitenden Antrag b... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind seit 1977 Mieter einer Wohnung in der im Wohnungseigentum der Antragsgegner stehenden Liegenschaft *****. Weil bei Abschluss des Mietvertrags die in der Wohnung befindlichen Elektroinstallationen nicht vorhanden bzw gänzlich veraltet waren, beauftragten die Antragsteller Professionisten mit der Durchführung der Elektroinstallationen. Bei den vorhandenen Elektroinstallationen fehlt ein Zusatzschutz, konkret ein Fehlerstromschutzschalter mit einem Au... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der Grundbuchsache des Antragstellers Alfons G*****, vertreten durch Dr. Nikolaus Ender, öffentlicher Notar in Bregenz, wegen Eintragungen in EZ 777 GB ***** ua, über den Revisionsrekurs des Antragstellers gegen den Beschluss des Landesgerichts Feldkirch als Rekursgeric... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Wohnbauvereinigung erwarb die Liegenschaft EZ 621 GB ***** zu Bauzwecken. Sie erhielt mit Bescheid vom 17. 7. 1998 die Baubewilligung für die Errichtung der Wohnanlage „K*****“ auf dem Grundstück Nr 188 dieser Liegenschaft. Dort errichtete die Beklagte in der Folge die „Reihenhausanlage K*****“ (Liegenschaftsadresse *****). Es handelt sich dabei um 2 reihenhausartige Gebäudegruppen zu je 3 Wohneinheiten. Jede Wohneinheit weist eine Wohnnutzfläche von rund 88... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin einer Liegenschaft, die durch einen Hausbrunnen mit Trinkwasser versorgt wurde. Auf einer benachbarten Liegenschaft befindet sich eine Tankstelle. Im November 1996 wurde der Hausbrunnen der Klägerin durch ausgetretenes Benzin verunreinigt. Die Klägerin machte zuletzt folgende Forderungen geltend: 1. Kosten für Mineralwasser 1.348,08 EUR/18.550 ATS 2. Kosten für Privatgutachten 6.001,27 EUR/82.579,25 ATS 3. Rechtsanwaltskosten 17.441,48 EUR/2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluss vom 27. Jänner 2006 eröffnete das Erstgericht über das Vermögen der Gemeinschuldnerin das Konkursverfahren und bestellte den Kläger zum Masseverwalter. In diesem Verfahren meldeten die Gläubiger bisher Konkursforderungen im Ausmaß von insgesamt 7.369.352,45 EUR an, wovon der Kläger solche im Ausmaß von 4.509.201,61 EUR anerkannte. In der Konkursmasse befindet sich ein Guthaben von 1.921.641 EUR. Die Gemeinschuldnerin, eine GmbH, wurde am 3. Oktober ... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Die Vorinstanzen wiesen den auf die Unterlassung patentverletzender Handlungen gerichteten Sicherungsantrag der Klägerinnen mit der Begründung: ab, dass die Beklagten die mangelnde Rechtsbeständigkeit des Klagspatents bescheinigt hätten. Die Klägerinnen machen als erhebliche Rechtsfrage im Wesentlichen das Fehlen von Rechtsprechung zu den Grenzen des Provisorialverfahrens geltend. Das Gericht dürfe angesichts divergierender Privatgutachten nicht einfach eine Prä... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Zu I. Der Beschluss des Berufungsgerichts ON 12 wurde dem Kläger am 2. 5. 2007 (!) zugestellt. Sein dagegen am 7. 12. 2009 (!) zur Post gegebener „außerordentlicher Revisionsrekurs“, der am 9. 12. 2009 beim Erstgericht einlangte, ist verspätet. Darüber hinaus hat das Berufungsgericht nicht gemäß § 527 Abs 2 ZPO ausgesprochen, dass der Rekurs an den Obersten Gerichtshof zulässig sei, weshalb der „außerordentlicher Revisionsrekurs“ auch jedenfalls unzulässig ge... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei Dr. Peter J*****, vertreten durch Dr. Walter Sarg, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagte Partei und Gegner der gefährdeten Partei MMag. Thomas P*****, vertreten durch Dr. Christian Prader und Mag. Ulrich Ortne... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte aus dem Titel des Schadenersatzes und der Gewährleistung den Zuspruch von 60.000 EUR sA sowie die Feststellung der Haftung des Beklagten für alle Schäden, die aus der nicht ordnungsgemäßen Planung, Ausschreibung und Bauleitung eines Bauvorhabens betreffend Umbauarbeiten an einer Betriebshalle resultieren. Die Leistungen des Beklagten seien in weiten Bereichen mangelhaft und hätten erhebliche Schäden verursacht. Bei richtiger Planung der Dac... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile, die eine am 19. 11. 2002 geborene mj Tochter haben, sind aufrecht verheiratet. Das Scheidungsverfahren ist anhängig. Der Beklagte verließ am 22. 8. 2004 die eheliche Wohnung und kehrte in diese nicht mehr zurück. Die Klägerin bewohnt mit der Tochter die Ehewohnung. Der Beklagte bezog im Jahr 2005 ein unterhaltsrelevantes Einkommen von monatlich durchschnittlich 3.655,87 EUR, dies unter Berücksichtigung der Hälfte der Reisekostenvergütung und Diäten sowie... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat mit rechtskräftigem Einantwortungsbeschluss vom 8. Jänner 2008 die Verlassenschaft nach der am ***** verstorbenen Dr. Edith S***** den erblichen Kindern Brigitte K*****, Dagmar W*****-W***** und Univ.-Prof. Dr. Peter S*****, dem nunmehrigen Revisionsrekurswerber, die mit der Rechtswohltat des Inventars die bedingten Erbantrittserklärungen aufgrund des Gesetzes abgegeben haben, nach Maßgabe des Erbteilungsübereinkommens vom 19. Oktober 2007 zu je ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Wohnungsnachbarn in einem zweigeschoßigen Haus. In jedem Geschoß befinden sich zwei Wohneinheiten. Das Haus liegt in einer Wohngegend mit Einfamilienhäusern und Wohnblocks. Die für dieses Haus geltende Hausordnung enthält nachstehende Regelung: „ ... A. Die Rücksicht der Hausbewohner aufeinander verpflichtet diese unter anderem zu Folgendem: Vermeidung störender Geräusche, zB durch Benützung nicht abgedämpfter Maschinen, durch sta... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Rekursgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Hoch als weitere Richter (Senat nach § 11a Abs 3 ASGG) in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Walter K*****, vertreten durch Mag. Claudia Lecher-Tedeschi, Rechtsanwältin in Dornbirn, gegen die Sozialversicherungsanstalt der Bauern, Ghegastraße 1, 1031 Wien, wegen Betriebsrente, über den Reku... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte betreibt einen Wasserschilift. Die Klägerin benützte diesen, um Wakeboard zu fahren. Dabei zog sie sich eine schwere Verletzung im Bereich des linken Knies zu. Das Erstgericht wies die Schadenersatz- und Feststellungsklage ab. Das Berufungsgericht erkannte das Zahlungsbegehren dem Grunde nach als zu Recht bestehend und hob das Ersturteil im Übrigen auf. Es sprach aus, dass die ordentliche Revision gegen den abändernden Teil der Entscheidung nicht zulässig se... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist zu 40 % und die beklagte Partei zu 60 % am Stammkapital der A***** GmbH, in der Folge GmbH, beteiligt. Am 2. April 2004 schlossen die Streitteile eine mit „Syndikatsvertrag" überschriebene Vereinbarung, deren Wortlaut zwar von den Vorinstanzen nicht festgestellt wurde, der zwischen den Parteien aber nicht strittig ist. Diese Vereinbarung enthält unter anderem folgende Bestimmungen: „§ 3 Zweck des Syndikats Dieser Syndikats- und Stimmbindungsvertrag bez... mehr lesen...