Norm: ZPO §467ZPO §506 Abs1 Z2
Rechtssatz: Ist aus der Anfechtungserklärung und den Ausführungen der Revision zweifelsfrei zu entnehmen ist, wie weit das Berufungsurteil angefochten wurde, schadet auch ein verfehlter Rechtsmittelantrag nicht. Entscheidungstexte 2 Ob 180/97b Entscheidungstext OGH 04.12.1997 2 Ob 180/97b 6 Ob 256/03w En... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war von 2. 5. 1975 bis 30. 9. 1995 bei der Beklagten beschäftigt; das Arbeitsverhältnis endete (wegen Betriebsschließung) durch Arbeitgeberkündigung. Die Klägerin bezog zuletzt ein Gehalt von S 19.688 brutto monatlich (15 mal jährlich). Ihr wurden die Sonderzahlungen für das gesamte Jahr 1995 ausgezahlt. Ferner erhielt sie eine Urlaubsentschädigung für 21 Urlaubstage von S 16.456,86 brutto, bei deren Berechnung die a... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1.) Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor. Das Berufungsgericht ist im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung (5 Ob 636/79 uva; zuletzt 8 Ob 116/97k) davon ausgegangen, daß der Revisionswerber die Beweisrüge in der Berufung nicht ordnungsgemäß ausgeführt hat; es genügt nicht die "ersatzlose" Streichung einer Feststellung anzustreben; der Rechtsmittelwerber muß vielmehr auch angeben, w... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine Verwerfung der Berufung mangels getrennter Ausführung der Berufungsgründe kommt nach ständiger Rechtsprechung nur dann in Betracht, wenn die Berufungsausführungen nicht mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, welcher Berufungsgrund dargestellt werden soll (RIS-Justiz RS0041768). Das Berufungsgericht hat das Rechtsmittel daher insoweit zu Recht behandelt, als die darin enthaltenen Argumente den angeführten Be... mehr lesen...
Begründung: Robert D***** war Alleineigentümer der Liegenschaft in EZ 45 KG B*****, bestehend ua aus dem Haus Z***** Nr.33, bei dem es sich um ein etwa 200 Jahre altes, in Blockhausweise errichtetes "Vorarlberger Walserhaus" handelt. Bis März 1985 bewohnte Robert D***** dieses Haus und betrieb dort eine kleine Landwirtschaft. Die Kläger sind deutsche Staatsangehörige und sind in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaft; sie verbrachten seit 1968 zumindest einmal jährlich ihren... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 20.6.1989 bis zum 26.2.1993 beim Beklagten als Tischler beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch Entlassung. Mit der Behauptung, er sei unberechtigt entlassen worden, begehrte der Kläger in erster Instanz letztlich S 77.044,96 sA an Kündigungsentschädigung (S 11.112,-), Lohnrest für zwei Wochen (S 4.162,-), Abfertigung (S 48.114,96), Urlaubsentschädigung (S 5.556,-) und Spesenersatz für einen Arbeitseinsatz auf einer ungarischen Baustelle (... mehr lesen...
Norm: ZPO §467 ÜbsZPO §467 Info
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 467 ZPO A Allgemeines B § 467 Z 1 und 2 ZPO C § 467 Z 3 a) Berufungsgründe b) Berufungsantrag 1) Vollständiges Fehlen 2) Verbesserungsfähigkeit (vgl ferner § 84 I ZPO) 3) Erkennbarkeit, Bestimmtheit 4) Abänderung - Aufhebung 5) Arbeitsgerichtliches Verfahren c) Berufungserklärung D § 467 Z 4 und 5 ZPO Informationen zu § 467 ZPO Verweisungen: Vgl auch die Entscheidu... mehr lesen...
Norm: ZPO §467 Z3 CaZPO §477 Abs1 Z9 D9
Rechtssatz: Eine unvollständige mangelhafte oder sogar fehlerhafte Beweiswürdigung bildet keine Nichtigkeit im Sinn des § 477 Abs 1 Z 9 ZPO, sondern kann nur mit dem Berufungsgrund der unrichtigen Beweiswürdigung angefochten werden. Entscheidungstexte 4 Ob 2134/96v Entscheidungstext OGH 17.09.1996 4 Ob 2134/96v ... mehr lesen...
Norm: ZPO §467 Z3 CaZPO §477 Abs1 Z9 D9
Rechtssatz: Eine unvollständige mangelhafte oder sogar fehlerhafte Beweiswürdigung bildet keine Nichtigkeit im Sinn des § 477 Abs 1 Z 9 ZPO, sondern kann nur mit dem Berufungsgrund der unrichtigen Beweiswürdigung angefochten werden. Entscheidungstexte 4 Ob 2134/96v Entscheidungstext OGH 17.09.1996 4 Ob 2134/96v ... mehr lesen...
Norm: ZPO §467 Z3 Cb3ZPO §467 Z3 Cb4ZPO §506 Cb4
Rechtssatz: Wurde statt eines Abänderungsantrages ein Aufhebungsantrag gestellt, so bedarf dies keiner Verbesserung, wenn nach dem Inhalt der Revision kein Zweifel darüber bestehen kann, welche Abänderung erfolgen soll. Entscheidungstexte 2 Ob 521/95 Entscheidungstext OGH 23.03.1995 2 Ob 521/95 Veröff: SZ 68/57 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §467 Z3 Cb3ZPO §467 Z3 Cb4ZPO §506 Cb4
Rechtssatz: Wurde statt eines Abänderungsantrages ein Aufhebungsantrag gestellt, so bedarf dies keiner Verbesserung, wenn nach dem Inhalt der Revision kein Zweifel darüber bestehen kann, welche Abänderung erfolgen soll. Entscheidungstexte 2 Ob 521/95 Entscheidungstext OGH 23.03.1995 2 Ob 521/95 Veröff: SZ 68/57 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §467 AZPO §506 A
Rechtssatz: Mit einem ausdrücklich als Mitteilung bezeichneten Antrag, mit welchem sich eine Prozeßpartei einem Rechtsmittelverfahren "anschließt", wird kein Rechtsmittel (hier: Revision) erhoben. Entscheidungstexte 1 Ob 533/94 Entscheidungstext OGH 11.03.1994 1 Ob 533/94 European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Norm: ZPO §467 Z3 Cb3
Rechtssatz: Der Berufungsantrag, das angefochtene Urteil aufzuheben und das Klagebegehren abzuweisen, bildet eine taugliche Grundlage für eine Abänderung der angefochtenen Entscheidung. Entscheidungstexte 10 ObS 184/93 Entscheidungstext OGH 23.11.1993 10 ObS 184/93 Veröff: SZ 66/154 European Case Law Identifi... mehr lesen...
Norm: ZPO §467 Z3 Cb3
Rechtssatz: Der Berufungsantrag, das angefochtene Urteil aufzuheben und das Klagebegehren abzuweisen, bildet eine taugliche Grundlage für eine Abänderung der angefochtenen Entscheidung. Entscheidungstexte 10 ObS 184/93 Entscheidungstext OGH 23.11.1993 10 ObS 184/93 Veröff: SZ 66/154 European Case Law Identifi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 2.1.1940 geborene Klägerin hat den Friseurberuf erlernt, war etwa sieben Jahre als Laborangestellte und zuletzt ein Jahr lang als Verkäuferin (an einem Zeitungsstand) beschäftigt. Seit 1982 ist sie nicht mehr berufstätig. Auf Grund verschiedener gesundheitsbedingter Einschränkungen ist sie nur mehr für leichte Arbeiten geeignet. Der rechte Arm kann derzeit nur bis knapp unter Schulterhöhe angehoben werden. Exponierte Stellen, Zeitdruck im Sinn von Akk... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 IZPO §467 Z3 Cb4ZPO §474 Abs2ZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Wurde in der Berufung eine eingehende und ausführlich begründete Rechtsrüge zu sämtlichen streitgegenständlichen Rechtsfragen erhoben, läßt sich aus dem Inhalt der Berufung sinngemäß und zwangslos auch ein Abänderungsantrag ableiten. Soweit das Berufungsgericht dennoch die Rechtsauffassung vertritt, es hätte eines ausdrücklichen Abänderungsantrages bedurft, damit es in die Pr... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war von 1.September 1981 bis 30.Juni 1988 bei der **********Druckerei AG als Betreuer der Kolporteure beschäftigt. Mit 1. Juli 1988 setzte er sein Arbeitsverhältnis bei der aus der AG ausgegliederten Beklagten zu den gleichen Bedingungen und unter Wahrung sämtlicher Ansprüche fort. Vereinbarungsgemäß sollte auf das fortgesetzte Arbeitsverhältnis weiterhin der Kollektivvertrag für die kaufmännischen Angestellten der österreichischen Tageszeitungen (kurz Kol... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 IZPO §467 Z3 Cb4ZPO §474 Abs2ZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Wurde in der Berufung eine eingehende und ausführlich begründete Rechtsrüge zu sämtlichen streitgegenständlichen Rechtsfragen erhoben, läßt sich aus dem Inhalt der Berufung sinngemäß und zwangslos auch ein Abänderungsantrag ableiten. Soweit das Berufungsgericht dennoch die Rechtsauffassung vertritt, es hätte eines ausdrücklichen Abänderungsantrages bedurft, damit es in die Pr... mehr lesen...