Entscheidungen zu § 464 Abs. 3 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

195 Dokumente

Entscheidungen 181-195 von 195

RS OGH 1969/5/13 8Ob88/69, 1Ob644/90, 8Ob561/91 (8Ob1574/91 -8Ob1576/91), 1Ob513/96, 1Ob2130/96h, 1O

Norm: ZPO §464 Abs3 IIZPO §521 Abs3AußStrG §14 Abs2 B6AußStrG 2005 §62 B2dJN §24 Abs2
Rechtssatz: Der Rechtsmittelzug richtet sich im Ablehnungsverfahren auch in Außerstreitsachen nach § 24 Abs 2 JN, ergänzt durch die Rekursvorschriften der ZPO. Demnach ist § 464 Abs 3 ZPO im Rekursverfahren gegen bezirksgerichtliche Beschlüsse gemäß § 521 Abs 3 ZPO nicht anwendbar. Entscheidungstexte 8 Ob 88... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.05.1969

TE OGH 1969/5/13 8Ob88/69

Der Vorsteher des Bezirksgerichtes Döbling hat in der Entmündigungssache des Dr. W. dessen Antrag auf Ablehnung des Richters OLGR. Dr. P. als unbegrundet zurückgewiesen. Diese Entscheidung wurde dem Antragsteller am 2. November 1968 zugestellt. Am 15. November 1968 langte beim Erstgericht gegen diesen Beschluß ein schriftlicher Rekurs des Dr. W. ein, der nicht mit der Unterschrift eines Rechtsanwaltes versehen war. Das Erstgericht stellte mit Beschluß vom 10. Dezember 1968 dem Rechtsm... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.05.1969

RS OGH 1966/9/28 6Ob291/66

Norm: ZPO §66ZPO §467 Z3ZPO §464 Abs3 Cb
Rechtssatz: Faßt das Gericht eine mit Fehlern nach § 467 Z 3 ZPO behaftete Rechtsmittelschrift einer armen Partei als Antrag auf Bestellung eines Rechtsanwaltes zur Verfassung der Berufungsschrift auf und geht nach § 66 ZPO vor, dann liegt für die Berechnung der Berufungsfrist ein Fall des § 464 Abs 3 ZPO vor. Entscheidungstexte 6 Ob 291/66 En... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.09.1966

TE OGH 1966/9/28 6Ob291/66

Mit Urteil des Erstgerichtes vom 12. April 1966 wurde der Beklagte als der Vater des klagenden Kindes festgestellt und zur Bezahlung der Prozeßkosten verurteilt. Dieses Urteil wurde dem im Genuß des Armenrechtes stehenden Beklagten in der Männerstrafanstalt Garsten, wo er sich in Haft befindet, am 18. April 1966 zugestellt. Am 21. April 1966 langte beim Erstgericht ein mit 19. April 1966 datierter, als "Nichtigkeitsbeschwerde" bezeichneter und nicht von einem Rechtsanwalt unterfertigt... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.09.1966

RS OGH 1963/5/15 7Ob133/63, 6Ob161/64, 6Ob190/67, 8Ob182/70, 8Ob14/71, 1Ob194/71 (1Ob195/71, 1Ob196/

Norm: ZPO §64 Abs1 Z3ZPO §464 Abs3 IIZPO §505 Abs2
Rechtssatz: Da die Armenvertretung auch im Rechtsmittelverfahren andauert, bedarf es nicht der neuerlichen Bestellung eines Armenvertreters zur Erhebung der Revision. Durch einen solchen Antrag wird die Revisionsfrist nicht verlängert. Entscheidungstexte 7 Ob 133/63 Entscheidungstext OGH 15.05.1963 7 Ob 133/63 Veröff: EvBl 1963/364 S... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.05.1963

RS OGH 1962/11/27 8Ob343/62, 4Ob549/64, 6Ob220/68

Norm: ZPO idF ZPNov 1955 §464 Abs3 II
Rechtssatz: Die Frist zur Ausführung der Berufungsschrift beginnt für den Armenanwalt vom Zeitpunkt der Zustellung des Beschlusses über seine Bestellung, nicht aber etwa von dem Tag der Akteneinsicht durch den Armenanwalt. Eine mehrfache Ausfertigung des Urteils, nämlich an die Partei und ihren Vertreter ist im Gesetze nicht vorgesehen. (Überholt durch VerfHG). Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.11.1962

RS OGH 1961/11/3 6Ob347/61, 7Ob88/62

Norm: ZPO §64 Abs1 Z3ZPO §464 Abs3
Rechtssatz: Bei einem Ansuchen um Bewilligung des Armenrechtes und Beistellung eines Armenanwaltes ist ähnlich wie nach § 2 Z 10 AußStrG nicht so streng auf die Einhaltung der Formvorschriften zu achten wie im Prozeßverfahren selbst, sondern es ist im Interesse der Bewahrung rechtsunkundiger Parteien vor Rechtsnachteilen unter Umständen auch von Amts wegen (§ 72 Abs 1 ZPO) vorzugehen (Überreichung einer als Be... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.11.1961

TE OGH 1961/5/17 1Ob232/61

Der Wechselzahlungsauftrag vom 24. Oktober 1960 wurde der Beklagten am 27. Oktober 1960 zugestellt. Am 31. Oktober 1960, dem letzten Tag der Frist zur Erhebung von Einwendungen, stellte die Beklagte vor dem Erstgericht den Antrag auf Erteilung des Armenrechtes und Bestellung eines Armenanwaltes, weil sie beabsichtige, gegen den Wechselzahlungsauftrag Einwendungen zu erheben. Da auf dem gleichzeitig vorgelegten Armenrechtszeugnis die Unterschriften des Bürgermeisters und der Bezirkshau... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.05.1961

RS OGH 1960/6/22 3Ob243/60 (3Ob244/60)

Norm: ZPO §64 Abs2ZPO §464 Abs3
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 464 Abs 3 ZPO ist nur anwendbar, wenn die Partei, die Berufung ergreifen will, nicht nur den Antrag auf Bestellung des Armenvertreters, sondern auch das Armenrechtszeugnis bis zum Ablauf der Berufungsfrist dem Gericht vorgelegt hat. Entscheidungstexte 3 Ob 243/60 Entscheidungstext OGH 22.06.1960 3 Ob 243/60 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.06.1960

RS OGH 1959/10/21 6Ob310/59, 6Ob11/67, 7Ob132/75, 8Ob48/97k, 4Ob99/10b, 6Ob69/14m, 7Ob2/15t, 5Ob203/

Norm: ZPO idF ZPNov 1955 §464 Abs3 II
Rechtssatz: Es handelt sich hier nicht - wie gelegentlich gesagt wurde - um eine Verlängerung, sondern um eine Verlegung der Berufungsfrist auf die Zeit ab Zustellung des Bestellungsbeschlusses an den Armenanwalt. Fehlt es am Antrag auf Bestellung eines Armenanwaltes innerhalb der durch Zustellung des Urteiles in Gang gesetzten vierzehntägigen Frist, tritt die Verlegung der Berufungsfrist auf die Zeit ab Zu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.10.1959

TE OGH 1959/1/21 1Ob10/59

Am 13. Mai 1958 war Versäumungsurteil nach dem Antrag der klagenden Partei gefällt und dieses dem Beklagten am 21. Mai 1958 zugestellt worden. Am 3. Juni 1958 gab der Beklagte zu Gerichtsprotokoll, daß er beabsichtige, gegen das Versäumungsurteil Berufung zu ergreifen; gleichzeitig ersuche er das Gericht, ihm das Armenrecht zu bewilligen, ein Armenrechtszeugnis werde er in den nächsten Tagen beibringen,; außerdem bitte er um Bestellung eines Armenvertreters. Im Akt erliegt ohne Ei... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.01.1959

RS OGH 1959/1/21 1Ob10/59, 3Ob244/60, 7Ob9/69 (7Ob11/69), 4Ob103/69, 7Ob70/70 (7Ob71/70), 5Ob6/72, 5

Norm: ZPO §65 Abs2ZPO idF ZPNov 1955 und des VerfHG BGBl 1973/569 §464 Abs3 II
Rechtssatz: Wird der Armenrechtsantrag erst während der Berufungsfrist gestellt, so muß auch innerhalb derselben Frist das Armenrechtszeugnis vorgelegt werden. Geschieht dies nicht, so wird die Berufungsfrist nicht verlängert. Entscheidungstexte 1 Ob 10/59 Entscheidungstext OGH 21.01.1959 1 Ob 10/5... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.01.1959

RS OGH 1957/8/7 3Ob388/57, 1Ob744/78, 7Ob38/93, 7Ob571/94

Norm: ZPO idF ZPNov 1955 §464 Abs3 II
Rechtssatz: § 464 Abs 3 ZPO gilt nur für den bestellten Armenvertreter, nicht aber für einen von der armen Partei frei gewählten Prozeßbevollmächtigten. Entscheidungstexte 3 Ob 388/57 Entscheidungstext OGH 07.08.1957 3 Ob 388/57 Veröff: RZ 1958,14 1 Ob 744/78 Entscheidungstext OGH 10.01.1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.08.1957

RS OGH 1957/3/6 1Ob135/57, 6Ob115/65, 3Ob88/71, 3Ob33/81, 3Ob513/84, 8Ob509/84, 1Ob508/85 (1Ob509/85

Norm: ZPO idF ZPNov 1955 §464 Abs3 II
Rechtssatz: Infolge eines während der Berufungsfrist durch den Ausschuss der Rechtsanwaltskammer vorgenommenen Wechsel in der Person des Armenvertreters beginnt die Berufungsfrist vom Tage der Zustellung der Bestellung an den neuen Armenvertreter zu laufen. Entscheidungstexte 1 Ob 135/57 Entscheidungstext OGH 06.03.1957 1 Ob 135/57 Veröff: AnwBl ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.03.1957

RS OGH 1957/2/13 2Ob694/56, 2Ob681/57, 2Ob345/61, 8Ob28/66, 3Ob138/66, 8Ob378/66, 8Ob88/69, 8Ob40/72

Norm: ZPNov 1955 ArtIII Z23ZPO §464 Abs3ZPO §521 Abs3
Rechtssatz: Für Rekurse gilt der durch den Art III Z 23 der Zivilprozeßnovelle 1955 neu eingefügte § 521 Abs 3 ZPO, demzufolge eine sinngemäße Anwendung des neuen § 464 Abs 3 ZPO lediglich im Gerichtshofverfahren Platz greift. Entscheidungstexte 2 Ob 694/56 Entscheidungstext OGH 13.02.1957 2 Ob 694/56 Veröff: EvBl 1957/136 S... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.02.1957

Entscheidungen 181-195 von 195