Begründung: Am 24.6.1997 wurde eine Ausfertigung des klageabweisenden Urteils des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien vom 22.8.1996, 7 Cgs 167/94p-27, und des Bescheides des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien vom 17.6.1997 über die Bestellung eines Rechtsanwaltes im Rahmen der Verfahrenshilfe dem für den Kläger bestellten Verfahrenshelfer zugestellt. Dessen Substitutin adressierte die Berufung gegen das Ersturteil direkt an das Berufungsgericht und gab sie am 21.7.1997 zur P... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger betreibt eine Mälzerei, die er 1982 zu erweitern plante. Er zog den Nebenintervenienten als Architekten und den Zweitbeklagten als Statiker bei. Die erstbeklagte Partei wurde mit der Bauausführung betraut. Sie erhielt schließlich auch den Auftrag zur Errichtung eines Weichturms, der in den Jahren 1983 und 1984 gebaut wurde. Nach Fertigstellung traten im Jahr 1985 in der Keimstraße und im Weichturm Risse in den Betonwänden auf. Im Jahr 1992 wurden von einem... mehr lesen...
Begründung: Nach mehreren vergeblichen Zustellversuchen wurde die auf Zahlung von S 2,000.000,-- sA gerichtete Klage samt Auftrag zur Erstattung der Klagebeantwortung binnen 3 Wochen dem Beklagten durch Hinterlegung (mit Beginn der Abholfrist am 15.3.1995 [richtig wohl 16.3.1995]) zugestellt. Antragsgemäß erließ daraufhin das Erstgericht am 12.5.1995 (ON 22) ein klagsstattgebendes Versäumungsurteil. Mit Schriftsatz vom 18.9.1995 (ON 26) beantragte der Beklagte die Verfahrenshi... mehr lesen...
Begründung: Ad I.) Das gerichtliche Neufestsetzungsverfahren nach § 117 Abs 4 und 6 WRG ist ein außerstreitiges Verfahren (Raschauer, Wasserrecht, § 117 WRG Rz 12), in dem in analoger Anwendung des § 235 Abs 5 ZPO auch von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens und somit auch noch im Rechtsmittelverfahren die Berichtigung von Parteienbezeichnungen erfolgen kann. Im vorliegenden Fall haben die Vorinstanzen antragstellende Wohnungseigentümer - die sich allein bzw in Gruppen zum Te... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 23.2.1995 fand in dem Unternehmen, dessen Arbeitnehmer unter anderem der Kläger ist, die Wahl des Beklagten statt. Im Hinblick auf die betrieblichen Besonderheiten - alle Wahlberechtigten leisten ihre Dienste außerhalb der Betriebsstätte des Arbeitgebers - wurde die Wahl durch Briefwahl vorgenommen. Zur Vermeidung von Kosten wurden die Wahlkarten den Wahlberechtigten nicht mittels eingeschriebener Briefsendung zugesandt. Die Verlautbarung des (berichtigte... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 2.5.1996 (ON 11) hielt das Erstgericht den von ihm erlassenen Wechselzahlungsauftrag aufrecht und erkannte den Beklagten zur Zahlung von S 143.755,-- sA schuldig. Dieses Urteil wurde dem frei gewählten Rechtsanwalt des Beklagten am 10.5.1996 zugestellt. Am letzten Tag der Berufungsfrist stellte der Beklagte durch seinen Vertreter mit Schriftsatz ON 12 den Antrag, "ihm die Verfahrenshilfe gemäß § 64 Abs 1 a bis f ZPO zu gewähren". Dieser Schriftsatz en... mehr lesen...
Begründung: Die Erstbeklagte ist eine Agentur, deren Aufgabe es ist, gegen Provision für rund 60 Gesellschaften, darunter auch für die Zweitbeklagte, Verträge zu vermitteln. Die Zweitbeklagte verarbeitet Tonerde in der Aluminiumproduktion. Die Drittbeklagte beschafft selbständig die zur Verarbeitung durch die Zweitbeklagte bestimmte Tonerde. Die Erstbeklagte ist bemüht, der Drittbeklagten Geschäfte anzudienen. Der Kläger besitzt in Belgrad eine Eigentumswohnung. Seit 1968 war ... mehr lesen...
Norm: ZPO §36 Abs1ZPO §464 Abs3 II
Rechtssatz: Eine Partei, die im Anwaltsprozeß die Bewilligung der Verfahrenshilfe beantragte, ist nach Auflösung des Vollmachtsverhältnisses mit ihrem letzten Prozeßbevollmächtigten solange als unvertreten anzusehen, bis entweder ein Rechtsanwalt als Verfahrenshelfer bestellt wird oder die Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags in Rechtskraft erwächst. Aufgrund des Schutzzwecks des § 36 Abs 1 ZPO ist aber eine... mehr lesen...
Norm: ZPO §66 Abs1ZPO §85 Abs2ZPO §124ZPO §464 Abs3 II
Rechtssatz: Die vom Gericht gemäß § 85 Abs 2 ZPO gesetzte Frist zur Verbesserung des Antrages auf Bewilligung der Verfahrenshilfe und Beigebung eines Rechtsanwalts durch Anschluß eines Vermögensbekenntnisses beginnt erst mit der Zustellung auch des Formblattes für das Vermögensbekenntnis zu laufen. Entscheidungstexte 10 ObS 165/95 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §464 Abs3 IIMAußStrG 2005 §7 Abs2
Rechtssatz: Die Verfahrenshilfe beantragende Partei ist nach Beigebung eines Rechtsanwalts (Verfahrenshelfers) und Zustellung der Urteilsausfertigung an diesen nicht gehindert, die Berufung innerhalb der nun laufenden Rechtsmittelfrist durch einen frei gewählten Vertreter einzubringen (Ablehnung von 3 Ob 338/57 = RZ 1958,14). Entscheidungstexte 7 Ob... mehr lesen...
Norm: ZPO §464 Abs3 II
Rechtssatz: Im Fall der Umbestellung des Rechtsanwaltes zur Verfahrenshilfe durch die Rechtsanwaltskammer läuft die - bis dahin nicht abgelaufene - Rechtsmittelfrist erst ab Zustellung des Umbestellungsbeschlusses und der anzufechtenden Entscheidung an den neu bestellten Rechtsanwalt. Entscheidungstexte 6 Ob 621/94 Entscheidungstext OGH 20.10.1994 6 Ob 621/94 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §464 Abs3 II
Rechtssatz: Auch wenn die schriftliche Urteilsausfertigung dem gewählten Prozessbevollmächtigten zugestellt wurde, beginnt die Berufungsfrist im Falle der fristgerecht beantragten Beigebung eines Rechtsanwaltes als Verfahrenshelfer erst mit Zustellung des Bestellungsbescheides und der schriftlichen Urteilsausfertigung (neu) zu laufen. Entscheidungstexte 1 Ob 595/93 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §464 Abs3 II
Rechtssatz: Hat eine die Verfahrenshilfe beantragende Partei innerhalb der Berufungsfrist die Beigebung eines Rechtsanwaltes beantragt, so beginnt die Berufungsfrist erst ab der Zustellung des Bestellungsbeschlusses und der Urteilsausfertigung neu zu laufen. Erfolgt deren Zustellung nicht gleichzeitig, beginnt die Frist erst mit der Zustellung des zweiten Schriftstückes. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem Klagebegehren mit dem Urteil vom 30.12.1991 statt. Das Urteil wurde dem Vertreter der beklagten Partei am Montag, den 27.1.1992 zugestellt. Am Dienstag, den 25.2.1992 gab der Vertreter der beklagten Partei die auch mit diesem Tag datierte Berufung zur Post. Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht wies die Berufung wegen Verspätung zurück. Es führte aus, gemäß § 464 Abs 1 ZPO betrage die Berufungsfrist vier Wochen.... mehr lesen...