Begründung: Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Klägers nicht Folge und sprach aus, dass die Revision nicht zulässig sei. Das Urteil des Berufungsgerichts wurde dem den Kläger (damals) vertretenden Rechtsanwalt am 24. 6. 2010 zugestellt. Am 23. 7. 2010 (somit einen Tag nach Ablauf der 4-wöchigen Revisionsfrist) langte beim Erstgericht per Telefax ein als „außerordentliche Revision“ bezeichnetes Schreiben des Klägers ein, das auch eine... mehr lesen...
Begründung: Das Urteil des Berufungsgerichts wurde dem Vertreter des Beklagten am 16. 10. 2009 zugestellt. Am 13. 11. 2009 beantragte der Beklagte Verfahrenshilfe im Umfang der Befreiung von den Gerichtsgebühren. Mit Beschluss vom 7. 12. 2009 wurde die Verfahrenshilfe antragsgemäß im Umfang des § 64 Abs 1 Z 1 lit a ZPO bewilligt. Am 21. 1. 2010 brachte der Beklagte einen Antrag gemäß § 508 Abs 1 ZPO auf Zulassung der ordentlichen Revision samt ordentlicher Revision ein. Das Berufung... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden und durch den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras und die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Martin Gleitsmann und Alfred Klair als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei R***** R*****, Diplomkrankenschwester, *****, vertreten durch Dr. Anton Dierigl, Rechtsanwalt in Rum, gegen die b... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner Klage begehrt der Kläger die Zuerkennung von Entgeltdifferenzen als Insolvenzentgelt von der Beklagten. Die Beklagte beantragte die Zurückweisung der Klage gemäß § 67 Abs 2 iVm § 73 ASGG. Das Erstgericht wies mit „Urteil“ die Klage zurück. Der angefochtene Bescheid vom 2. 6. 2009 sei dem Klagevertreter am 4. 6. 2009 zugegangen. Am 2. 7. 2009 habe der Klagevertreter elektronisch eine Mahnklage eingebracht. Nach telefonischem Verbesserungsauftrag habe der Klagev... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden sowie den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner und die Hofräte Mag. Ziegelbauer und Dr. Brenn als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache der Betroffenen M***** G*****, vertreten durch den bestellten Sachwalter Dr. Wolfgang Grohmann, Rechtsanwalt in 3500 Krems an der Donau, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Betroffenen... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Der Kläger beantragte innerhalb der Berufungsfrist gegen das klageabweisende Urteil des Erstgerichts unter Vorlage eines ausgefüllten Vermögensbekenntnisses die Beigebung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Verfahrenshilfe. Er ließ zwar zunächst offen, ob er die Verfahrenshilfe im vollen Umfang oder nur für bestimmte Begünstigungen begehrt, führte jedoch ausdrücklich einen namentlich näher genannten Rechtsanwalt mit der Beifügung „Wunschanwalt, wen... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestellte Dr. O***** S***** zum Verfahrenssachwalter und einstweiligen Sachwalter für die Vertretung in anhängigen Verfahren. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Betroffenen nicht Folge. Dieser Beschluss wurde dem Betroffenen am 20. 1. 2009 zugestellt. Der Betroffene erhob einen „Protest“ und gleichzeitig einen Verfahrenshilfeantrag, wobei er den Schriftsatz am 3. 2. 2009 zur Post gab, ihn aber nicht an das Erstgericht, sondern an das Rekursgericht adres... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestellte für den Betroffenen einen Sachwalter für näher bezeichnete Angelegenheiten. Das Rekursgericht gab dem dagegen erhobenen Rekurs des Betroffenen nicht Folge und ließ den ordentlichen Revisionsrekurs zu. Seine Entscheidung wurde dem Betroffenen durch Hinterlegung zugestellt; Beginn der Abholfrist war Dienstag, der 15. September 2009. Am 29. September 2009 langte beim Rekursgericht ein an den Vorsitzenden des Rechtsmittelsenats adressiertes Schrei... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht enthob den Antragsteller mit Beschluss vom 30. 12. 2008 beginnend ab 1. 10. 2008 von seiner monatlichen Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem am 10. 7. 1985 geborenen Sohn und Antragsgegner. Dieser Beschluss wurde dem im Verfahren erster Instanz unvertretenen Antragsgegner am 8. 1. 2009 durch Hinterlegung zugestellt. Innerhalb der Rekursfrist beantragte der Antragsgegner die Bewilligung der Verfahrenshilfe. Das Erstgericht forderte ihn daraufhin mit Besch... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionsrekurswerber ist der Sohn der am 6. Mai 2008 verstorbenen Hermine L*****. Er streitet mit dem Verlassenschaftskurator über die Inventarisierung eines auf „Überbringer" lautenden Sparbuchs, das ursprünglich der Verstorbenen gehört, sich bei ihrem Tod aber faktisch beim Sohn befunden hatte. Das Erstgericht sprach aus, dass das Sparbuch in das Inventar aufzunehmen sei, und wies den Antrag des Sohnes auf Ausscheidung ab. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des zu d... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Beschluss vom 2. August 2007, ON 23, wurde für den Betroffenen eine Rechtsanwältin mit dem Wirkungskreis Vertretung vor Gerichten zur Sachwalterin bestellt. Diese regte die Prüfung der Frage der Erweiterung des Umfangs der Sachwalterschaft an, worauf das Erstgericht einen Sachverständigen mit einem Gutachten darüber beauftragte, ob der Betroffene seine finanziellen Angelegenheiten ohne Gefahr eines Nachteils für sich selbst zu erledigen imstande sei. ... mehr lesen...
Begründung: Vorweg wird auf die in diesem Adoptionsverfahren ergangene Vorentscheidung des Senats vom 3. September 2008, AZ 3 Ob 162/08g (ON 53) verwiesen. In Entsprechung dieser Vorentscheidung erteilte das Erstgericht den im Verfahren für den in Deutschland wohnhaften leiblichen Vater einschreitenden deutschen Rechtsanwälten den Auftrag, den von diesen rechtzeitig am 11. Juni 2008 zur Post gegebenen „ordentlichen Revisionsrekurs samt Zulassungsvorstellung" (richtig: außerordentlic... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 29. 12. 2006 (ON 419) gab das Rekursgericht einem Rekurs des Vaters gegen einen im Obsorgeverfahren ergangenen Beschluss des Erstgerichts nicht Folge; gleichzeitig verhängte es über den Vater eine Ordnungsstrafe wegen bestimmter Äußerungen in seinem Rekurs. Die Ausfertigung der Entscheidungen des Rekursgerichts wurde dem Vater am 7. 3. 2007 zugestellt. Sein Verfahrenshilfeantrag vom 21. 3. 2007 wurde bewilligt; der Bescheid über die Beigabe eines Verf... mehr lesen...
Begründung: Am 7. 1. 2008 beantragte die Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau als Jugendwohlfahrtsträger namens des Minderjährigen, der seit Herbst 2007 im Haushalt seines Vaters lebt, die von ihm getrennt lebende Mutter des Kindes zur Leistung eines monatlichen Unterhalts von 130 EUR ab 1. 10. 2007 zu verpflichten. Die Mutter verdiene nach ihren eigenen Angaben 900 EUR netto im Monat zuzüglich Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Dieser Antrag samt Ladung wurde der Mutter am 16. 1. ... mehr lesen...
Begründung: Dr. Alois B***** ist am ***** verstorben. Die Einschreiter sind die Kinder des Erblassers. In der Verlassenschaftssache nach Dr. Alois B***** hat die Todesfallaufnahme stattgefunden. Erbantrittserklärungen liegen bislang nicht vor. Die Einschreiter beantragten mit ihrer beim Erstgericht am 22. 6. 2008 eingelangten Eingabe (ua), „den dem öffentlichen Notar Mag. Christian K***** erteilten Auftrag als Gerichtskommissär ... zu widerrufen und an seiner Stelle einen anderen No... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Spenling und Hon.-Prof. Dr. Kuras und die Hofrätinnen Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Petra B*****, und 2. Markus B*****, beide *****, beide vertreten durch Mag. Egon Lechner, Rechtsanwalt in Münster, gegen die beklagten Parteien 1. Josef W*****, 2. Elisabeth W*****, und 3. Andreas W*****, sämtli... mehr lesen...
Begründung: Im Zusammenhang mit einem Unterhaltserhöhungsbegehren des Kindes wurde dem Vater - und nunmehrigen Revisionsrekurswerber - die Verfahrenshilfe insoweit bewilligt, als die Befreiung von den Gerichtsgebühren und Sachverständigengebühren ausgesprochen wurde. Nachdem das Erstgericht eine Sachentscheidung über das Unterhaltsbegehren gefällt hatte (Zustellung am 24. 4. 2007), beantragte der Vater am 27. 4. 2007 die Bewilligung der Verfahrenshilfe einschließlich der Beigebung e... mehr lesen...
Begründung: Auf Anregung seiner Mutter ist beim Bezirksgericht Graz-Ost zu 231 P 982/07z ein Sachwalterbestellungsverfahren für den Betroffenen anhängig. Die Erstanhörung fand am 23. Jänner 2008 durch die Richterin Mag. J***** statt. Mit Beschluss vom selben Tag setzte diese das Verfahren zur Prüfung der Sachwalterbestellung fort und bestellte sowohl eine Verfahrenssachwalterin als auch eine mittlerweilige Sachwalterin für dringende Angelegenheiten, insbesondere zur Vertretung vor Ä... mehr lesen...
Begründung: Der Einschreiter stellte als Bruder der minderjährigen Kinder Clara Elisabeth Konstanze, Elsa und Nora P*****, die sich in der Obsorge ihrer Mutter befinden, den Antrag, dieser das Sorgerecht zu entziehen und darüber hinaus die minderjährige Clara Elisabeth Konstanze P***** vorzeitig für volljährig zu erklären. Das Bezirksgericht Graz-Ost wies diese Anträge im Wesentlichen mit der
Begründung: zurück, dem Einschreiter stehe als (Halb-)Bruder kein Antragsrecht zu. Diese Ent... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hatte den Antrag der betreibenden Partei auf Zusammenrechnung der Bezüge des Verpflichteten nach § 292 EO mit Beschluss vom 8. Jänner 2007 abgewiesen. Das Gericht zweiter Instanz hob diesen auf und trug dem Erstgericht eine neuerliche Entscheidung nach Verfahrensergänzung auf. Während der Rechtsmittelfrist für diesen Beschluss beantragte der Verpflichtete zu gerichtlichem Protokoll die Bewilligung der Verfahrenshilfe im vollen Umfang. Das Erstgericht h... mehr lesen...
Norm: ZPO §73 Abs2ZPO §464 Abs3
Rechtssatz: Auch bei einer allenfalls missverständlichen Formulierung im Bestellungsbeschluss gilt die Bestellung eines Verfahrenshilfeanwalts grundsätzlich für das gesamte weitere Verfahren. Ein weiterer Verfahrenshilfeantrag führt zu keiner Fristunterbrechung, selbst wenn das Erstgericht die Verfahrenshilfe neuerlich bewilligt und ein anderer Verfahrenshelfer bestellt wird. Entscheidungstext... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund von innerhalb der Frist für die Erstattung einer Berufungsbeantwortung gestellten Verfahrenshilfeanträgen bewilligte das Erstgericht den Beklagten mit Beschluss vom 23. April 2007 (ON 13) die Verfahrenshilfe einschließlich der Beigebung eines Rechtsanwalts; dabei wurde ausgesprochen, dass die Beigebung des Rechtsanwalts für „die Dauer des Berufungsverfahrens und das weitere Verfahren (einschließlich eines spätestens innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Re... mehr lesen...
Norm: ZPO §73 Abs2ZPO §464 Abs3
Rechtssatz: Eine Fristunterbrechung gemäß § 73 Abs 2 beziehungsweise § 464 Abs 3 ZPO tritt bei einem unzulässigen - anders als bei einem unberechtigten - Verfahrenshilfeantrag nicht ein. Dass die Frist wegen der Unzulässigkeit des Verfahrenshilfeantrags nicht unterbrochen wurde, ist im Rechtsmittelverfahren ohne Rücksicht darauf aufzugreifen, dass der Antrag (zu Unrecht) als zulässig behandelt wurde. ... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht änderte den Beschluss des Erstgerichts, mit dem dem Kläger die Verfahrenshilfe einschließlich der Beigebung eines Rechtsanwalts bewilligt worden war, dahin ab, dass der Verfahrenshilfeantrag wegen mutwilliger Prozessführung abgewiesen wurde. Diese Entscheidung wurde gemeinsam mit der - nun angefochtenen - Sachentscheidung, mit der der Berufung des Klägers gegen das erstinstanzliche Urteil nicht Folge gegeben wurde, ausgefertigt und dem Prozessvertrete... mehr lesen...
Begründung: In einem Sachwalterschaftsverfahren, das über Anregung einer Tochter des Betroffenen vom Erstgericht eröffnet worden war, legte der Einschreiter eine vom Betroffenen unterfertigte Vorsorgevollmacht vor, mit der er für den Fall des Eintritts der Geschäftsunfähigkeit dazu bevollmächtigt wurde, alle Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens zu besorgen sowie die zur Deckung eines eventuellen Behandlungs- oder Pflegebedarfs zweckdienlichen Maßnahmen zu treffen. Mit seiner Ablehnu... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 IIIZPO §85ZPO §464 Abs3
Rechtssatz: Ein Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe „im vollen Umfang", demnach einschließlich der Beigebung eines Rechtsanwaltes, der wegen eines innerhalb der Verbesserungsfrist nicht behobenen Formmangels zurückgewiesen wurde, bewirkt keine Unterbrechung der Berufungsfrist. Entscheidungstexte 2 Ob 141/07k Entscheidungstext OGH 18.10.2007... mehr lesen...
Norm: ZPO §85 Abs2ZPO §464 Abs3
Rechtssatz: Wird ein Formmangel eines wegen dieses Formgebrechens verbesserungsbedürftigen Antrages auf Beigebung eines Rechtsanwaltes bis zum Ablauf einer wenn auch gesetzwidrig erteilten weiteren Verbesserungsfrist behoben, so ist der Antrag im Sinne des § 85 Abs 2 Satz 1 ZPO als am Tag seines ersten Einlangens überreicht anzusehen. Entscheidungstexte 2 Ob 14... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 14. 7. 2006 gab das Erstgericht dem auf Zahlung von EUR 3.500 sA gerichteten Klagebegehren statt. Das Urteil wurde am 20. 7. 2006 dem im erstinstanzlichen Verfahren als Prozessbevollmächtigter der Beklagten einschreitenden Rechtsanwalt zugestellt. Am 20. 9. 2006 langte beim Erstgericht ein durch diesen Rechtsanwalt mittels Telefax eingebrachter Antrag der Beklagten ein, ihnen die Verfahrenshilfe im vollen Umfang zu bewilligen. Das Erstgericht forderte hier... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Pflegschaftssache der minderjährigen Bianca H*****, wegen Entziehung der Obsorge, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Mutter R*****, vertreten durch Dr. Johann Schilchegger, Rechtsanwalt in St. Johann im Pongau, gegen den ... mehr lesen...
Begründung: In Verbindung mit ihrer Klage auf Ehescheidung begehrt die Klägerin die Zuerkennung eines Geldunterhalts von monatlich 850 EUR „ab der rechtskräftigen Beendigung des Verfahrens". An einstweiligem Unterhalt gemäß § 382 Abs 1 Z 8 lit a EO beantragte sie gleichfalls 850 EUR monatlich ab 1. 8. 2006. Ferner begehrte sie die Bewilligung der Verfahrenshilfe auch unter Beigebung eines Rechtsanwalts als Verfahrenshelfer. In Verbindung mit ihrer Klage auf Ehescheidung begehrt die... mehr lesen...