Norm: ZPO §146 IZPO §432ZPO §447AHG §1 Cd 1aGeo §152 Abs1
Rechtssatz: Rechtsunkundigen, anwaltlich nicht vertretenen Parteien ist jedenfalls Rechtsmittelbelehrung zu erteilen; deren Unterbleiben ist als rechtswidriges Organverhalten zu beurteilen. Die fehlende Rechtsmittelbelehrung bildet in der Regel einer Wiedereinsetzungsgrund. Entscheidungstexte 1 Ob 154/98y Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Vorauszuschicken ist, daß über das Vermögen des noch im Berufungsverfahren zweiten Klägers mit Beschluß des Handelsgerichts Wien vom 26.November 1997 der Konkurs eröffnet und demgemäß vom Erstgericht mit Beschluß vom 4.Dezember 1997 ausgesprochen wurde, daß das Verfahren in Ansehung dieses Klägers unterbrochen sei. Soweit die Entscheidungen der Vorinstanzen diesen Kläger betreffen, bleiben sie daher unberührt. Der Kläger und der am Revisionsverfahren nicht me... mehr lesen...
Norm: ZPO §432ASGG §39 Abs2 Z1
Rechtssatz: Erst die Bestimmung des § 39 Abs 2 Z 1 ASGG bietet die Grundlage dafür, daß der Richter alle nach dem erstatteten Parteienvorbringen auch in abstracto in Betracht kommenden Anspruchsgründe zu erörtern und die unvertretene Partei über alle möglichen Prozeßhandlungen (Prozeßerklärungen) zu belehren hat. Entscheidungstexte 1 Ob 144/97a Entscheid... mehr lesen...
Norm: ZPO §432ZPO §435
Rechtssatz: Wenngleich das Prozeßvorbringen der nach § 432 ZPO anzuleitenden Partei nicht zu eng verstanden werden darf (vergleiche 3 Ob 545/93), steckt selbst im bezirksgerichtlichen Verfahren grundsätzlich der geltend gemachte Anspruch den Bereich der Manuduktionspflicht des Richters ab. Entscheidungstexte 1 Ob 144/97a Entscheidungstext OGH 14.10.1997 1 Ob... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer einer Liegenschaft mit einem darauf errichteten Wohnhaus, in dem sich vier Bestandobjekte befinden. Die Beklagten sind je zur Hälfte Eigentümer der angrenzenden Liegenschaft mit einem darauf betriebenen Gasthaus. Unmittelbar an der Grundgrenze, nur 4 m vom Wohngebäude des Klägers entfernt, unterhalten die Beklagten einen Komposthaufen, auf dem sie sowohl Gras und Laub als auch Speisereste, Knochen, Eierschalen, Küchenabfälle sowie den... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 IZPO §182ZPO §182aZPO §432AußStrG 2005 §10 Abs4AußStrG 2005 §14
Rechtssatz: Die Pflicht des Gerichts zur Erteilung von Verbesserungsaufträgen ist ein wesentlicher Teil der Anleitungs- und Belehrungspflicht im Rahmen der materiellen Prozessleitungspflicht eines Richters. Die Verbesserungspflicht besteht unter anderem bei Formgebrechen, zu welchen auch der Mangel einer Anwaltsunterschrift in Prozessen mit Anwaltspflicht gehört. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §182ZPO §432
Rechtssatz: Die Belehrung unvertretener Parteien darf nicht in einseitiger, die Besorgnis der Befangenheit begründenden Weise erfolgen. Entscheidungstexte 3 Ob 545/93 Entscheidungstext OGH 10.11.1993 3 Ob 545/93 1 Ob 144/97a Entscheidungstext OGH 14.10.1997 1 Ob 144/97a Auch; Beisatz: Auch die we... mehr lesen...
Norm: AußStrG §15 Z2 idF WGN 1989ZPO §432ZPO §503 Z2 C5
Rechtssatz: Einen Verfahrensmangel könnte nur eine unterlassene oder unvollständige Belehrung oder Anleitung begründen (Fasching ZPR 2. Auflage RZ 655); eine unrichtige (Rechts)belehrung oder Anleitung bewirkt keinen Verfahrensmangel. Entscheidungstexte 7 Ob 1610/92 Entscheidungstext OGH 03.09.1992 7 Ob 1610/92 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Obsorge für das Kind erlischt mit dem Eintritt seiner Volljährigkeit (§ 172 ABGB). Der Unterhaltsbemessungsbeschluß kann daher nur mehr durch das volljährig gewordene Kind selbst angefochten werden (EvBl. 1963/200; 3 Ob 625/85; vgl. auch Pichler in Rummel2 Rz 1a zu § 154 a). Einen Verfahrensmangel könnte nur eine unterlassene oder unvollständige Belehrung oder Anleitung begründen (Fasching ZPR2 Rz 655); eine unrich... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger, der im fraglichen Zeitraum Geschäftsführer einer Planungs- und Baugesellschaft sowie Bauleiter zweier Bauunternehmungen war, stand vom 1.5.1983 bis zum 31.12.1986 in Geschäftsbeziehungen zur beklagten Partei. Er vermittelte Kunden, die Leistungen des von der beklagten Partei betriebenen Unternehmens für die Installation von Heizungs- und Sanitäranlagen in Anspruch nahmen. Für zwei dieser Geschäftsfälle hat der Kläger von der beklagten Partei Provisionen erh... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Rechtsanwalt schloß am 31. Mai 1985 mit der Rechtsvorgängerin der beklagten Partei einen Programm-Nutzungsvertrag über ein EDV-Programm für eine Rechtsanwaltskanzlei ab, in dem der Kläger als "Anwender" und die beklagte Partei als "VE" bezeichnet werden; statuiert ist u.a.: "Präambel. Die VE hat die Absicht, die Programme weiterzuentwickeln, zu überarbeiten und auszubauen, diese Überarbeitungen und Weiterentwicklungen sind jedoch nicht Gegenstand dieses Vert... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei war Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** KG Landstraße *****. Sie hatte diese Liegenschaft mit Vertrag vom 2.12.1971 um den Betrag von S 5,100.000,- erworben. Sie schloß ua mit den Klägern zwischen den Jahren 1973 und 1977 Verträge über "Wohnungsreservierung für das Bauvorhaben *****" ab, die folgenden gleichlautenden Wortlaut haben: "Wir sind Eigentümer obiger Liegenschaft und errichten auf dieser ein Wohnhaus laut gesonderter Baubeschreib... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei behauptet, daß ihr der Beklagte als Kreditvermittler vorsätzlich, zumindest aber grob fahrlässig zahlungsunfähige Kunden zugeführt habe. Aus der Uneinbringlichkeit der daraufhin gewährten Darlehen sei ihr ein Schaden entstanden, für den der Beklagte hafte. Er sei mit der Vermittlung von Krediten im Namen und auf Rechnung der klagenden Partei ständig betraut gewesen, habe dabei auch ihre Kreditantragsformulare verwendet und wäre daher iS des § 2 HVG ve... mehr lesen...
Begründung: Wegen Nichterscheinens des Beklagten zur Tagsatzung vom 27.März 1990 wurde auf Antrag der klagenden Partei ein dem Klagebegehren stattgebendes Versäumungsurteil gefällt, das dem Beklagten am 28. März 1990 zugestellt wurde. Mit am 18.April 1990 zur Post gegebenem, als "Berufung gegen das Versäumungsurteil vom 27.3.1990" bezeichnetem - inhaltlich als Widerspruch zu wertendem - Schreiben machte der Beklagte geltend, er sei am Erscheinen bei Gericht beruflich verhindert ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrte die Verurteilung der beklagten Partei zur Zahlung von S 740.469,34 als Entgelt für gelieferte Waren. Sie stützte ihr Begehren ausdrücklich auch auf ein am 19. November 1987 in der Kanzlei des Klagevertreters erklärtes Anerkenntnis der beklagten Partei. Die beklagte Partei wendete in der Sache Gegenforderungen zur Aufrechnung ein, konkretisierte diese jedoch nur in bezug auf Beträge von DM 1.754,27 und S 20.544,31 näher. Von der Ver... mehr lesen...
Begründung: Die am 30.Mai 1913 geborene Klägerin und ihr am 4.Mai 1911 geborener Mann Fritz K***, der am 30.März 1979 verstorben ist, haben am 1.April 1970 mit dem Beklagten eine Vereinbarung abgeschlossen, derzufolge sich der am 9.Jänner 1942 geborene Beklagte verpflichtete, seinen Vertragspartnern auf deren Lebenszeit eine Leibrente von monatlich S 6.000,-- (wertgesichert) und bei Wegfall eines von ihnen dem Überlebenden eine solche von monatlich S 4.000,-- (ebenfalls wertgesich... mehr lesen...
Norm: Geo §152ZPO §432
Rechtssatz: Das Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung hat auf das Wirksamwerden eines Beschlusses keinen Einfluss. Entscheidungstexte 2 Ob 507/89 Entscheidungstext OGH 28.02.1989 2 Ob 507/89 6 Ob 47/04m Entscheidungstext OGH 29.04.2004 6 Ob 47/04m 6 Ob 250/10y En... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht setzte die monatliche Unterhaltsleistung des Vaters des Minderjährigen für den Zeitraum 1. September 1986 bis 28. Februar 1987 mit S 2.500,-- fest. Es ging davon aus, daß sich der Vater zu dem ihm übersandten Unterhaltsfestsetzungsantrag trotz Aufforderung gemäß § 185 Abs. 3 AußStrG nicht geäußert habe, weshalb anzunehmen gewesen sei, daß er dem Antrag keine Einwendungen entgegensetze. Auf Grund der Aktenlage sei daher spruchgemäß zu entscheiden gewesen... mehr lesen...
Begründung: Am 24. November 1987 stellte Hans P*** beim Bezirksgericht Klagenfurt unter Vorlage eines Vermögensbekenntnisses den Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe und auf Beigebung eines Rechtsanwaltes mit der
Begründung: , daß er die Absicht habe, beim Landesgericht Klagenfurt 1.) eine Klage gegen die R*** Ö*** zur Hereinbringung einer Schadenersatzforderung von S 2,800.000,--, 2.) eine Klage gegen die "K*** Z***" wegen eines "Pressedeliktes" einzubringen. Das Bezirksgeric... mehr lesen...
Begründung: Im Zuge des von mehreren Gläubigern und dem Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen des Verpflichteten gegen diesen betriebenen Zwangsversteigerungsverfahrens wurden die Liegenschaften EZ 90050 und 336 (Hälfteanteil) KG Gries am Brenner am 9.1.1985 um das Meistbot von 5,250.000 S dem Landeskulturfonds für Tirol zugeschlagen. Der Zuschlag erwuchs in Rechtskraft (ON 39, 41, 44 und 45). Der ordnungsgemäß geladene Verpflichtete scheint im Protokoll über die Meistbotsve... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Rekursgericht den Rekurs des ehelichen Vaters gegen die Bestellung des Bezirksjugendamtes für den 13. und 14. Bezirk zum besonderen Kurator gemäß § 22 JWG für beide Kinder zur Durchsetzung ihrer Unterhaltsansprüche und die Verständigung, daß er künftig seine Unterhaltsleistungen für die Kinder an das Jugendamt zu erbringen habe, mangels Beschwer zurück. Rechtliche Beurteilung Der vom ehelichen Vater gegen ... mehr lesen...
Begründung: Die am 2. Mai 1950 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 5. September 1978, 24 Cg 149/77, aus dem Verschulden des Beklagten geschieden. Am 3. Juli 1950 schlossen die Streitteile in Form eines Notariatsaktes Ehepakten womit sie "über ihr gesamtes beiderseitiges Vermögen, welches sie gegenwärtig einzeln oder schon gemeinsam besitzen und welches sie in Zukunft während der Ehe einzeln oder zusammen erwerben... mehr lesen...
Begründung: Gudrun P*** kam am 21. April 1968 als eheliches Kind zur Welt. Im Jahre 1979 starb ihre Mutter. Das Mädchen blieb im Haushalt des Vaters. Am 14. Mai 1984 suchte es das Bezirksjugendamt auf und erklärte dort seine Weigerung, nach Hause zu gehen. Das Jugendamt überstellte die Minderjährige in ein Lehrmädchenheim und beantragte die Anordnung der gerichtlichen Erziehungshilfe in der Form der gewählten Heimunterbringung. Der Jugendgerichtshof Wien ordnete mit erstinstanzlic... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht änderte mit Beschluß vom 12.12.1984, ON 95, die Unterhaltsverpflichtung des Vaters Wolfgang G*** für den am 4.4.1966 geborenen Michael S*** ab und übertrug mit Beschluß vom 22.1.1985 die Zuständigkeit gemäß § 111 Abs1 und 2 JN an das Bezirksgericht Mattersburg. Beide Beschlüsse wurden dem Vater am 11.2.1985 zugestellt. Eine Übersendung des Aktes an das Bezirksgericht Mattersburg erfolgte nicht. Den von Wolfgang G*** an das Bezirksgericht Mattersburg adr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer des Hauses Wien 2., Blumauergasse 22; der Beklagte ist Mieter der in diesem Haus gelegenen Wohnung top.24. Der Kläger begehrte vom Beklagten die Räumung dieser Wohnung gemäß § 1118 ABGB, weil dieser mit der Mietzinszahlung bis Juni 1982 im Rückstand sei und dem Beklagten daran ein grobes Verschulden zur Last falle. Der Beklagte beantragte die Abweisung dieses Begehrens. Er sei infolge Arbeitslosigkeit im Jahr 1982 in finanziellen Schwie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist grundbücherliche Eigentümerin des Hauses G in H, Bei der Säule 6, in dem der Beklagte aufgrund des Anwartschaftsvertrages vom 5.3.1981 eine Wohnung und eine Garageneinheit benützt. Mit der Behauptung, der Beklagte habe einen mit 31.3.1984 aufgelaufenen Nutzungsgebührenrückstand von 100.488,16 S nicht gezahlt, erklärte die klagende Partei in der am 20.4.1984 eingebrachten, dem Beklagten am 26.4.1984 zugestellten Klage den Rücktritt vom erw... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger brachte am 11. Februar 1982 in Vertretung der erstbeklagten Partei beim Handelsgericht Wien zu 11 Cg 31/82 eine Klage gegen Heinz C, Kaufmann, Wien-Inzersdorf, auf Bezahlung des Betrages von S 572.104,12 s.A. ein. Vom Klagsbetrag entfallen S 213.580,-- auf verdiente Provisionen für die Vermittlung des Ankaufs von Obst und Gemüse aus Bulgarien. Ein weiterer Betrag von S 358.524,12 wurde gemäß § 24 HVG als Schadenersatz für durch vorzeitige unbegründete Auflösun... mehr lesen...
Norm: Geo §152 Abs1ZPO §432ZPO §447
Rechtssatz: Durch eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung wird ein Rechtsmittel, das vom Gesetz ausgeschlossen ist, nicht zulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 512/84 Entscheidungstext OGH 04.04.1984 3 Ob 512/84 3 Ob 187/14t Entscheidungstext OGH 19.11.2014 3 Ob 187/14t ... mehr lesen...