RS OGH 1989/2/28 2Ob507/89, 6Ob47/04m, 6Ob250/10y, 7Ob206/13i (7Ob207/13m)

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Veröffentlicht am 28.02.1989
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Norm

Geo §152
ZPO §432

Rechtssatz

Das Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung hat auf das Wirksamwerden eines Beschlusses keinen Einfluss.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0041485

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.02.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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