Norm: ZPO §240 Abs3 CIIbZPO §411 AaZPO §411 Ca
Rechtssatz: Die materielle Rechtskraft des Urteils bezieht sich auf die Sachlage, wie sie im Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung in erster Instanz vorliegt. Nachträgliche Änderungen des rechtserzeugenden Sachverhaltes werden von der Rechtskraftwirkung dieses Urteils nicht erfaßt und machen eine neue Klage nicht unzulässig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §36 AbZPO §411
Rechtssatz: Der Verzicht auf den staatlichen Vollstreckungsschutz, der auch nach Einleitung des Exekutionsverfahrens abgegeben werden kann, berührt nicht den Bestand der Forderung und bildet daher einen Impugnationsgrund, der mit Rechtsgestaltungsklage nach § 36 EO geltend zu machen ist. Entscheidungstexte 3 Ob 97/92 Entscheidungstext OGH 12.05.1993 3 Ob ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und ihr Ehegatte waren bis 1972 je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 124 KG Hörgersteig, zu deren Gutsbestand unter anderem das Grundstück 1707/1 Wald gehört. Aufgrund des Übergabsvertrags vom 15.3.1972 wurde auf dieser Liegenschaft am 19.9.1972 das Eigentumsrecht für deren Sohn einverleibt; in diesem Vertrag bedangen sich die Übergeber ein Wohnungsrecht und ein Ausgedinge aus. Die Beklagten sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft E... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wurde wegen des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB mit den Urteilen des Kreisgerichtes Korneuburg vom 18. Dezember 1984, GZ 10 Vr 949/82-570, und des Obersten Gerichtshofes vom 2. Juli 1986, GZ 9 Os 76/85-27, rechtskräftig zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Im Vorverfahren 35 Cg 9/89 des Landesgerichtes St. Pölten begehrte der Kläger, die beklagte Republik Österreich aus dem Titel des Schadenersatzes schuldig zu erkennen, ihn bei sonstiger ... mehr lesen...
Norm: ZPO §411 Ca
Rechtssatz: Wird ein Zinsenmehrbegehren im Urteilstenor zwar nicht ausdrücklich abgewiesen, in den Entscheidungsgründen jedoch deutlich dargelegt, daß ein über den gesetzlichen Zinsfluß hinausgehendes Zinsenmehrsbegehren mangels erforderlichen Nachweises nicht berechtigt sei, dann erstreckt sich das Urteil und seine (materielle) Rechtskraft auf das gesamte Klagebegehren und somit auch auf das Zinsenbegehren im abweislich besch... mehr lesen...
Norm: ZPO §411 CaZPO §419 A
Rechtssatz: Die Frage, ob sich die Wirkungen der materiellen Rechtskraft eines Urteils im Vorprozeß, insbesondere das daran geknüpfte Wiederholungsverbot, auch auf eine im
Spruch: nicht erledigtes Zinsenbegehren erstrecken, läßt sich auch an Hand der Erwägung, ob im Vorprozeß die Abweisung des Zinsenmehrbegehrens im Bereichtigungsweg nachgetragen werden könnte. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASVG §296 Abs3GSVG §153 Abs3ZPO §411 Ba
Rechtssatz: Ist die Ausgleichzulage neu festzustellen - dies ist auch bei Pensionsanpassung oder Richtsatzerhöhung der Fall -, ist das Feststellungsverfahren neu aufzurollen. Dabei besteht keine Bindung an einen in einem früheren Verfahren geschlossenen Vergleich über die grundsätzliche Berücksichtigung eines Wohnrechtes als Einkommen des Pensionisten. Die Frage der Anrechnung des Wohnrechtes ist vi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 20.3.1933 geborene Kläger erlitt im Jänner 1976 (der genaue Tag ist nicht mehr feststellbar) einen Arbeitsunfall. Der Kläger erhielt dabei einen Schlag gegen die rechte Stirnseite oberhalb des rechten Auges. Dieser Unfall wurde der beklagten Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt erst im Mai 1979 gemeldet, nachdem dem Kläger im Feber 1979 wegen einer Linsentrübung (grauer Star) die Linse des rechten Auges entfernt worden war. In den folgenden Jahren ü... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Tatbestandswirkung des einem Feststellungsbegehren stattgebenden Urteils besteht darin, daß jeder Dritter die Tatsache, daß das Rechtsverhältnis zwischen den Streitteilen dieses Verfahrens bindend festgestellt wurde, auch gegen sich gelten lassen muß. Soweit der Dritte jedoch nicht Gesamtnachfolger oder auch nur Einzelrechtsnachfolger einer der Parteien dieses Rechtsstreites ist, muß er aber im Rechtsstreit über einen von einem anderen (vor allem einer der Parteien des Vorp... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte vom Beklagten die Herausgabe einer Reihe von Gegenständen, in eventu die Bezahlung des nach Gegenständen jeweils aufgeschlüsselten Betrages von (richtig:) S 72.751,80. Mit Urteil des Erstgerichtes vom 8.3.1991, ON 21, wurde dem Herausgabebegehren für Gegenstände im Wert von S 51.740,80 stattgegeben, das Mehrbegehren mit einem Wert von S 21.011,-- wurde abgewiesen. Dieses Urteil wurde von beiden Parteien mit Berufungen bekämpft. Das Berufungsgerich... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 19.9.1991 (ON 19) wurde der eheliche Vater des am ***** geborenen mj. Mehmet K***** verpflichtet, für den in der Obsorge der Mutter befindlichen Minderjährigen - die Eltern leben in aufrechter Ehe, aber getrennt - einen monatlichen Unterhalt von S 3.000,-- zu leisten. Aufgrund des Antrages des Vaters setzte das Pflegschaftsgericht mit Beschluß vom 7.5.1992 (ON 32) den Unterhaltsbeitrag ab 1.3.1992 auf monatlich S 1.950,-- herab und wies das darüber... mehr lesen...
Norm: AußStrG §18 AZPO §411 Cb
Rechtssatz: Auch Zurückweisungsbeschlüsse erwachsen in materielle Rechtskraft, die sich auf den maßgeblichen Zurückweisungsgrund erstreckt. Entscheidungstexte 1 Ob 618/92 Entscheidungstext OGH 11.11.1992 1 Ob 618/92 Veröff: RZ 1994/20 S 45 1 Ob 12/93 Entscheidungstext OGH 20.04.1993 1 Ob 12/93 Au... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren 1 Nc 87/76 des Erstgerichtes begehrte die Verlassenschaft nach dem am 31.8.1974 verstorbenen Erich K*****, vertreten durch den Verlassenschaftskurator Marianne K***** gegen die Agrargemeinschaft W***** ihr zur Bewirtschaftung der Liegenschaft EZ 256 II KG Jenbach ein Notwegerecht des Gehens und Fahrens auf dem von der Antragsgegnerin neu errichteten Weg laut angeschlossenem Plan einzuräumen. Die Antragsgegnerin wendete ein, bei diesem Weg handle es sich um... mehr lesen...