Norm
ZPO §411 CaRechtssatz
Die Frage, ob sich die Wirkungen der materiellen Rechtskraft eines Urteils im Vorprozeß, insbesondere das daran geknüpfte Wiederholungsverbot, auch auf eine im Spruch nicht erledigtes Zinsenbegehren erstrecken, läßt sich auch an Hand der Erwägung, ob im Vorprozeß die Abweisung des Zinsenmehrbegehrens im Bereichtigungsweg nachgetragen werden könnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0041246Dokumentnummer
JJR_19930322_OGH0002_0010OB00007_9300000_002