RS OGH 1995/10/17 1Ob606/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.10.1995
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Norm

ZPO §239
ZPO §396 B

Rechtssatz

Wird bei der ersten Tagsatzung über Anleitung durch das Gericht ergänzendes Tatsachenvorbringen erstattet, ist der nicht erschienenen beklagten Partei Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen, zu geben, sodaß sich die Erstreckung der Tagsatzung als unumgänglich erweist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0086679

Dokumentnummer

JJR_19951017_OGH0002_0010OB00606_9500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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