Norm
ZPO §239Rechtssatz
Wird bei der ersten Tagsatzung über Anleitung durch das Gericht ergänzendes Tatsachenvorbringen erstattet, ist der nicht erschienenen beklagten Partei Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen, zu geben, sodaß sich die Erstreckung der Tagsatzung als unumgänglich erweist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0086679Dokumentnummer
JJR_19951017_OGH0002_0010OB00606_9500000_002