RS OGH 1998/3/24 6R116/98w

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Veröffentlicht am 24.03.1998
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Norm

ZPO §442 Abs1
ZPO §396

Rechtssatz

Im bezirksgerichtlichen Verfahren kann gegen einen bei der ersten Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung säumigen Beklagten auch dann ein echtes Versäumungsurteil gemäß § 442 Abs. 1 ZPO (§ 396 ZPO) auf Antrag des Klägers gefällt werden, wenn der Beklagte in seinem Einspruch bereits konkretisierte Tatsachen vorgetragen und Beweise angeboten hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00469:1998:RRD0000008

Dokumentnummer

JJR_19980324_LG00469_00600R00116_98W0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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