Norm: ZPO §351 ffZPO §503 Abs2 C2aZPO §503 C2c
Rechtssatz: Mangel des Berufungsverfahrens, wenn das Berufungsgericht Feststellungen auf Grund eines in einem Verwaltungsakt erstatteten Sachverständigengutachtens trifft. Entscheidungstexte 1 Ob 85/70 Entscheidungstext OGH 04.06.1970 1 Ob 85/70 17 Ob 21/10b Entscheidungstext OGH 12.04.201... mehr lesen...
Norm: ZPO §294ZPO §351ZPO §530 Z7 G1
Rechtssatz: Mit Privatgutachten allein lässt sich kein Sachverständigenbeweis führen. Sie sind vielmehr lediglich Privaturkunden, die Beweis machen, dass ihr Inhalt der Ansicht des jeweiligen Gutachtenverfassers entspricht. Diese Privatgutachten können also in dem für den Wiederaufnahmskläger günstigsten Fall nur dazu Anlass sein, dass in einem wiederaufgenommenen Verfahren über die in ihnen erörterten Gegen... mehr lesen...
Norm: ZPO §351ZPO §366
Rechtssatz: Dagegen, daß anstelle eines der in der Sachverständigenliste eingetragenen Sachverständigen ein anderer Sachverständiger bestellt wird, ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig. Entscheidungstexte 8 Ob 54/70 Entscheidungstext OGH 10.03.1970 8 Ob 54/70 Veröff: EvBl 1970/283 S 490 Okt 18/74... mehr lesen...
Norm: ZPO §351ZPO §362 Abs2ZPO §503 Z2 C3b
Rechtssatz: Das Gericht ist nicht verpflichtet, allfällige Widersprüche zwischen einem Privatgutachten, auch wenn dieser Gutachter generell gerichtlich beeidet ist, und dem Gutachten eines vom Gericht zur Erstattung eines Gutachtens in einer bestimmten Rechtssache herangezogenen Sachverständigen aufzuklären. Es kann sich vielmehr ohne weitere Erhebungen dem ihm als verlässlich erscheinenden Gutachten a... mehr lesen...
Norm: ZPO §351
Rechtssatz: Das Gericht kann auch ohne vorherige Anhörung der Parteien einen Sachverständigen bestellen, das § 351 ZPO diesbezüglich nur eine Sollvorschrift enthält. Entscheidungstexte 5 Ob 340/63 Entscheidungstext OGH 14.11.1963 5 Ob 340/63 4 Ob 70/79 Entscheidungstext OGH 19.02.1980 4 Ob 70/79 Beisatz: D... mehr lesen...
Das Erstgericht hat mit seinem Beschluß vom 11. April 1962 u. a. den mit Beschluß vom 12. Dezember 1959 bestellten Prof. Ing. Sch. als Sachverständigen enthoben. Den Rekurs des Beklagten gegen diesen Beschluß wies das Rekursgericht aus folgenden Erwägungen zurück: Die angeordnete Enthebung bezwecke nach der Begründung: nichts anderes als die Ersetzung des bisherigen Sachverständigen durch einen anderen. Damit werde nur in Ausführung des Beweisbeschlusses über die Durchführung des Sac... mehr lesen...
Norm: ZPO §277ZPO §351ZPO §366
Rechtssatz: Der Beschluß, mit dem ein Sachverständiger enthoben wird, ist unanfechtbar. Entscheidungstexte 1 Ob 187/62 Entscheidungstext OGH 26.09.1962 1 Ob 187/62 Veröff: RZ 1963,16 = EvBl 1963/56 S 74 = SZ 35/96 2 Ob 302/65 Entscheidungstext OGH 16.09.1965 2 Ob 302/65 Beisatz: Beschluß, mit dem di... mehr lesen...
Norm: ABGB §163 EZPO §155 ffZPO §190 AZPO §351ZPO §530 Z7 G1
Rechtssatz: Eine Unterbrechung des Vaterschaftsprozesses bis zur Erreichung des Mindestalters des Kindes für die erbbiologische Untersuchung ist ausgeschlossen (Fasching, Verfahren zur Feststellung usw Seite 117). Entscheidungstexte 1 Ob 150/62 Entscheidungstext OGH 04.07.1962 1 Ob 150/62 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §351BGB §1221
Rechtssatz: Ein laufender Preis kann nur gebildet werden, wenn die Sache einen Börsen - oder Marktpreis hat. Ob dies der Fall ist und insbesondere ob bloß Geld - oder Warennotierungen für die Bildung des laufenden Preises von Bedeutung sind, kann nur mit Zuziehung eines Sachverständigen beurteilt werden. Entscheidungstexte 8 Ob 379/62 Entscheidungstext OGH 05.... mehr lesen...
Norm: ZPO §351ZPO §503 E3c/21
Rechtssatz: Die Frage, ob die Gefahrenstelle ausreichend gekennzeichnet gewesen ist, ist eine Rechtsfrage, die das Gericht zu entscheiden hat. Entscheidungstexte 2 Ob 389/60 Entscheidungstext OGH 28.10.1960 2 Ob 389/60 Veröff: ZVR 1961/120 S 91 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:... mehr lesen...
Norm: ZPO §351
Rechtssatz: Berufen sich beide Parteien ausdrücklich auf die Beweisergebnisse in einem anderen Verfahren, ohne den Antrag zu stellen, neuerlich ein Sachverständigengutachten einzuholen, dann besteht kein Einwand gegen die Benützung einer Abschrift des Vorgutachtens als Urkundenbeweis. Entscheidungstexte 5 Ob 218/59 Entscheidungstext OGH 13.05.1959 5 Ob 218/59 ... mehr lesen...
Mit der vorliegenden Klage begehrt die klagende Partei vom Beklagten, der im Exekutionsverfahren zu E 527/53 des Bezirksgerichtes Völkermarkt als Sachverständiger zwecks Schätzung eines Motorrades eingeschritten ist, die Bezahlung eines Betrages von 1870 S s. A. Zug um Zug gegen Übergabe des erstandenen Motorrades. Die klagende Partei stützt ihr Begehren auf §§ 1229, 1300 ABGB. und behauptet, daß der Beklagte als Sachverständiger bei der Schätzung des Motorrades grob fahrlässig vorgeg... mehr lesen...
Norm: ZPO §269ZPO §351ZPO §503 C2b
Rechtssatz: Wenn die erste Instanz den Sachverständigenbeweis durchführt und darauf gestützt eine Tatsache feststellt, das Berufungsgericht jedoch "auf Grund allgemeiner Lebenserfahrung" eine gegenteilige Feststellung trifft, liegt ein Verfahrensmangel vor, da Beweiswiederholung angezeigt gewesen wäre. Entscheidungstexte 2 Ob 46/55 Entscheidungstex... mehr lesen...
Der Beklagte hat am 2. Mai 1953 einen in seinem Besitz befindlichen dreijährigen Stier über die verkehrsreiche Schallerbacher Bundesstraße getrieben. Er wurde dabei von seinem Bruder unterstützt. Der Stier wurde von den beiden an einer Kette und einem Halfter geführt und trug eine Blende, die ihn jeglicher Sicht beraubte. Er war vom Beklagten aufgezogen worden und hatte nie ein bösartiges, unruhiges, störrisches oder sonst gefährliches Verhalten gezeigt. Er hatte bisher noch nie den H... mehr lesen...
Norm: ABGB §163 EZPO §351ZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Daß die Durchführung eines Sachverständigenbeweises keinen Antrag einer Prozeßpartei erfordert, bedeutet noch nicht, daß sich auch die zweite Instanz mit der Frage, ob ein solcher Beweis aufzunehmen gewesen wäre, in jedem Falle zu befassen hätte, wenn die Prozeßparteien in ihren Rechtsmittelschriften eine diesbezügliche Mängelrüge unterlassen (erbbiologische Untersuchung). ... mehr lesen...
Norm: HKG §19 Abs2 litgMSchG §3 Abs2ZPO §274ZPO §351
Rechtssatz: PGH 23.12.1953, M 4/5-1953 Ein Gutachten der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft ist zum Nachweis der Verkehrsgeltung geeignet; eine von einem Notar veranstaltete Rundfrage ist dagegen nur ein Bescheinigungsmittel, das erst durch Vernehmung des Notars und der Befragten als Zeugen Beweiskraft erlangen kann. Veröff: ÖBl 1954,3 European Case Law I... mehr lesen...
Norm: ZPO §183 Abs2ZPO §351
Rechtssatz: Die Vernehmung eines Sachverständigen ist auch ohne Antrag, selbst wenn sich beide Parteien dagegen aussprechen, zulässig. Entscheidungstexte 2 Ob 694/51 Entscheidungstext OGH 03.11.1951 2 Ob 694/51 2 Ob 705/51 Entscheidungstext OGH 07.11.1951 2 Ob 705/51 ... mehr lesen...
Das Erstgericht gab der Vaterschaftsklage statt. Das Berufungsgericht bestätigte das erstgerichtliche Urteil. Der Oberste Gerichtshof gab der Revision des Beklagten nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Wenn sich die Revision - offenbar unter dem Gesichtswinkel einer Rechtsrüge - darauf beruft, daß nach der Lehre des Prof. Dr. Knaus eine Befruchtung zu den festgestellten Beiwohnungszeiten auszuschließen sei, ist im Sinne der in... mehr lesen...
Norm: ABGB §163 H4b4ZPO §351
Rechtssatz: Bei der Blutgruppenuntersuchung hinsichtlich der Eigenschaften A, B, AB und 0 und der Untersuchung nach den Merkmalen M und N handelt es sich um zwei verschiedene Beweismittel. Entscheidungstexte 2 Ob 394/38 Entscheidungstext OGH 10.06.1938 2 Ob 394/38 Veröff: DREvBl 1938/264 European Case L... mehr lesen...
Norm: ABGB §163 H4b7ZPO §351
Rechtssatz: M - N: Bei der Blutuntersuchung hinsichtlich der Eigenschaften A, B, AB, 0 und der Untersuchung nach den Merkmalen M und N handelt es sich um zwei verschiedene Beweismittel. Entscheidungstexte 2 Ob 394/38 Entscheidungstext OGH 10.06.1938 2 Ob 394/38 Veröff: DREvBl 1938/264 European Case Law ... mehr lesen...