Norm: ABGB §1497 IVDZPO §279ZPO §332 Abs2ZPO §365
Rechtssatz: Gehörige Fortsetzung des Verfahrens trotz Nichterlag eines gesetzwidrigen Kostenvorschusses. Entscheidungstexte 2 Ob 101/71 Entscheidungstext OGH 04.11.1971 2 Ob 101/71 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0034797 Dokumentnumme... mehr lesen...
Norm: ABGB §1497 IVDZPO §279
Rechtssatz: Wenn der Kläger in der Zeit vom Herbst 1964 bis Mai 1965 wiederholten Einladungen des gerichtlich bestellten Sachverständigen nicht nachgekommen ist und die wiederholten diesbezüglichen mit Ankündigung von Säumnisfolgen verbundenen Aufforderungen des Gerichtes unbeachtet gelassen hat, obwohl ihm deren Befolgung möglich gewesen wäre, und wenn er auch in der Folgezeit bis anfangs 1969 keine Schritte zur Fo... mehr lesen...
Norm: ABGB §1497 IVDZPO §279ZPO §332 Abs2ZPO §365
Rechtssatz: Kündigt der Richter ausdrücklich an, das Verfahren werde bei nicht rechtzeitigem Erlag der Kostenvorschüsse nur auf Antrag der Gegenpartei fortgesetzt werden, so muß der Kläger auch dann von sich aus für den Fortgang des Rechtsstreites sorgen, wenn der Auftrag zur Leistung von Kostenvorschüssen ungesetzlich war. Entscheidungstexte 7... mehr lesen...
Mit der am 23. September 1959 eingebrachten Klage hat der Kläger die eheliche Geburt der Beklagten bestritten und die Feststellung begehrt, daß die am 15. Juni 1958 geborene Beklagte nicht aus seiner Ehe mit Katharina K. stamme. Der Kläger hat behauptet, daß er den ersten Geschlechtsverkehr mit der Mutter des Kindes am 10. November 1957 hatte, daß er die Ehe mit dieser am 14. Dezember 1957 geschlossen habe und daß die Beklagte am 15. Juni 1958 zur Welt gekommen sei. Bei der Geburt hab... mehr lesen...
Norm: FamRAnglV §6ZPO §279
Rechtssatz: Die Anwendung des § 279 ZPO (im Ehelichkeitsbestreitungsprozeß) widerstreitet der Amtswegigkeit des Verfahrens. Entscheidungstexte 2 Ob 324/65 Entscheidungstext OGH 05.11.1965 2 Ob 324/65 Veröff: SZ 38/187 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0040366 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §279
Rechtssatz: Wird die Fortsetzung des Verfahrens ohne Rücksicht auf die Beweisaufnahme beantragt, muß das (Berufungsgericht) Gericht das Verfahren fortsetzen und ist dies nicht von seinem Ermessen abhängig. Ob die vom Berufungsgericht bestimmte Frist zu wenig lang war, ist vom Revisionsgericht nicht zu überprüfen. Entscheidungstexte 7 Ob 316/65 Entscheidungstext OGH 27.... mehr lesen...
Norm: EO §378 ff AZPO §279
Rechtssatz: Es ist nicht Aufgabe der gefährdeten Partei, die Erledigung ihres Antrages auf Erlassung einer einstwilligen Verfügung zu betreiben. Es gehört vielmehr zur Amtspflicht des Richters, den Antrag so rasch als möglich zu erledigen. Das Verfahren über die einstweilige Verfügung ist von Amts wegen durchzuführen. Für die Anwendung des § 279 ZPO ist in diesem Verfahren kein Raum. Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: ABGB §163 EZPO §279
Rechtssatz: Keine Fristerteilung gemäß § 279 ZPO zur Durchführung einer Blutuntersuchung bezüglich des Gmx - Faktors, wenn das Kind das hiefür erforderliche Mindestalter noch nicht erreicht hat. Entscheidungstexte 8 Ob 144/63 Entscheidungstext OGH 18.06.1963 8 Ob 144/63 8 Ob 183/63 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Der am 9. Jänner 1961 von Anna A. außer der Ehe geborene Kläger begehrt die Feststellung, daß der Beklagte als sein Vater anzusehen sei. Er beantragt ferner, den Beklagten zur Leistung eines Unterhaltsbetrages zu verhalten. Der Beklagte gab zu, mit der Mutter des Klägers innerhalb der gesetzlichen Vermutungsfrist geschlechtlich verkehrt zu haben, wendete aber ein, daß er den Kläger nicht gezeugt habe, und beantragte zum Nachweise dieser Behauptung die Durchführung des Sachverständig... mehr lesen...
Norm: ZPO §279ZPO §332 Abs2ZPO §365ZPO §412
Rechtssatz: Bei Richterwechsel ist der neue Richter an den Auftrag des früheren Richters zum Erlag eines Kostenvorschusses zur Durchführung des Sachverständigenbeweises innerhalb einer bestimmten Frist gebunden. Dieser Beschluß hat durch den Richterwechsel seine Wirksamkeit nicht verloren. Das ergibt sich aus dem Zweck der oben angeführten Bestimmungen, insbesondere des § 412 Abs 2 ZPO. Die zuletzt an... mehr lesen...
Norm: ZPO §279ZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Nichtbeachtung des § 279 ZPO ist als Verfahrensmangel geltend zu machen. Entscheidungstexte 6 Ob 391/61 Entscheidungstext OGH 06.12.1961 6 Ob 391/61 6 Ob 157/71 Entscheidungstext OGH 07.07.1971 6 Ob 157/71 European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Norm: ZPO §279ZPO §335
Rechtssatz: Der Ansicht, daß die Unmöglichkeit einer Beweisaufnahme dem Beweisführer nicht zum Nachteil gereichen könne, kann schon im Hinblick auf die Vorschrift der §§ 279, 335 ZPO nicht beigetreten werden. Diese Ansicht würde dazu führen, daß es jede Partei in der Hand hätte, einen Rechtsstreit durch das Anbieten undurchführbarer Beweise zu verschleppen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1497 IVDZPO §279ZPO §332 Abs2ZPO §365 Abs5
Rechtssatz: Keine gehörige Fortsetzung des Verfahrens, wenn der Beklagte die ihm gemäß §§ 365 Abs 5, 332 Abs 2 ZPO erteilte Frist zum Erlag eines Kostenvorschusses verstreichen läßt, der Kläger aber dann fast drei Jahre lang keine Fortsetzungsantrag stellt. Eine Verständigung des Gegners der säumigen Partei von dem Eintritt des Säumnisfalles ist im Gesetze nicht vorgesehen, er selbst hat si... mehr lesen...
Norm: ZPO §279
Rechtssatz: Die Präklusionswirkung des § 279 ZPO bezieht sich nur auf das Beweismittel, welches die Ursache zu einer Verfügung nach dieser Gesetzesstelle war, hindert aber das Gericht nicht, andere Beweise durchzuführen. Entscheidungstexte 1 Ob 583/56 Entscheidungstext OGH 14.11.1956 1 Ob 583/56 Veröff: EvBl 1957/114 S 156 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §279ZPO §496 Abs1 Z3
Rechtssatz: Im Falle der Aufhebung des Ersturteiles nach § 496 Abs 1 Z 3 ZPO steht die im Verfahren vor dem Erstgericht eingetretene Präklusion eines Beweises nach § 279 ZPO einem neuerlichen Beweisantrag nicht entgegen. Entscheidungstexte 2 Ob 89/56 Entscheidungstext OGH 06.06.1956 2 Ob 89/56 Veröff: JBl 1956,528 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §279ZPO §503 Z2
Rechtssatz: Keine Nichtigkeit oder Mangelhaftigkeit des Verfahrens, wenn Berufungsgericht einen vom Erstgericht nach § 279 ZPO ausgeschlossenen Beweis zugelassen und selbst durchgeführt hat. Entscheidungstexte 1 Ob 296/56 Entscheidungstext OGH 30.05.1956 1 Ob 296/56 9 ObA 58/15t Entscheidungstext OGH 18.03.2016 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1497 IVDZPO §179ZPO §279ZPO §332 Abs2ZPO §365 Satz2
Rechtssatz: Keine ordnungsgemäße Fortführung des Prozesses, wenn Kläger trotz beschlußmäßiger Auferlegung eines Kostenvorschusses zur Durchführung eines von ihm beantragten Sachverständigenbeweises den Vorschuß durch längere Zeit nicht erlegt und keine weiteren Anträge stellt. Entscheidungstexte 1 Ob 614/54 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ABGB §163 H5ZPO §279
Rechtssatz: Die Befristung der erbbiologischen Untersuchung nach § 279 ZPO für ein Kind, das noch nicht das für diese Untersuchung erforderliche Mindestalter erreicht hat, ist zwecklos. Entscheidungstexte 1 Ob 754/54 Entscheidungstext OGH 06.10.1954 1 Ob 754/54 8 Ob 183/63 Entscheidungstext OGH 09.07.1... mehr lesen...
Norm: ZPO §279ZPO §376ZPO §399
Rechtssatz: Aus der Tatsache, das eine Partei im Laufe des Rechtsstreites einen längeren Studienaufenthalt im Ausland (USA) antritt, kann nicht geschlossen werden, daß sie auf ihre Vernehmung als Partei verzichtet hat. Entscheidungstexte 1 Ob 255/54 Entscheidungstext OGH 12.05.1954 1 Ob 255/54 European ... mehr lesen...
Der Oberste Gerichtshof bestätigte den Beschluß des Rekursgerichtes, womit der Rekurs gegen den erstrichterlichen Beweisbefristungsbeschluß als unzulässig zurückgewiesen worden ist. Rechtliche Beurteilung Begründung: Das Prozeßgericht faßte über Antrag der klagenden Partei außerhalb der mündlichen Verhandlung den Beschluß, für die Aufnahme des bei der Streitverhandlung vom 18. Dezember 1948 mit Beweisbeschluß zugelassenen Beweises durch Anfrage im Wege der ös... mehr lesen...
Norm: ZPO §193ZPO §279ZPO §291 Abs2
Rechtssatz: 1.) Beschlüsse gemäß § 279 ZPO können nur in mündlicher Verhandlung gefaßt werden. 2.) Der dennoch außerhalb einer mündlichen Verhandlung gefaßte Befristungsbeschluß kann gemäß § 291 Abs 2 durch ein abgesondertes Rechtsmittel nicht angefochten werden. 3.) Ausgenommen hievon sind nur abweisliche Beschlüsse, die nach erfolgtem Verhandlungsschluß (§ 193 ZPO) ergehen. Entscheid... mehr lesen...
Im Ehescheidungsstreite war die Verhandlung zur Aufnahme des Beweises durch Vernehmung der Beklagten als Partei vor einem Gerichte des Auslandes gemäß § 193, Abs. 3 ZPO. geschlossen worden. Drei Monate später brachte der Kläger unter Berufung auf § 279, Abs. 1 ZPO. einen Befristungsantrag ein. Das Prozeßgericht wies ohne Wiedereröffnung der Verhandlung mit der Begründung: ab, daß eine Befristung dieses Beweismittels im Ehescheidungsverfahren, in welchem die Parteienvernehmung unentbe... mehr lesen...
Norm: ZPO §279ZPO §332
Rechtssatz: Die Vorschriften der §§ 279, 332 ZPO sind auch auf die Kosten der Vorführung eines ungehorsamen Zeugen anzuwenden. Entscheidungstexte 2 Ob 420/33 Entscheidungstext OGH 10.05.1933 2 Ob 420/33 Veröff: SZ 15/96 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1933:RS0040411 ... mehr lesen...