Norm
ABGB §1497 IVDRechtssatz
Keine ordnungsgemäße Fortführung des Prozesses, wenn Kläger trotz beschlußmäßiger Auferlegung eines Kostenvorschusses zur Durchführung eines von ihm beantragten Sachverständigenbeweises den Vorschuß durch längere Zeit nicht erlegt und keine weiteren Anträge stellt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0034650Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.05.2015