Begründung: Die Streitteile schlossen am 4. September 1993 die beiderseits erste Ehe. Aus dieser entstammen zwei Kinder; Ehepakte wurden nicht errichtet. Am 9. Jänner 2006 verließ die Beklagte zusammen mit beiden Kindern die eheliche Wohnung und ist seither nicht mehr dorthin zurückgekehrt; dies ungeachtet der Bemühungen des Klägers, die Beklagte zur Rückkehr zu bewegen. Damit ist die eheliche Gemeinschaft seit 9. Jänner 2006 aufgehoben. Die Beklagte ist weder bereit, die Ehe mit ... mehr lesen...
Begründung: Am 31. 1. 2005 führte die Klägerin in einem von der Erstbeklagten gehaltenen und bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten Linienverkehrsbus in Salzburg-Stadt eine Kontrolle der Fahrscheine durch. Sie war damals bei einem Unternehmen beschäftigt, das die Erstbeklagte mit der Durchführung derartiger Fahrscheinkontrollen beauftragt hatte. Aufgrund ihres beruflichen Einsatzes benötigte die Klägerin selbst keinen gültigen Fahrschein. Bei Überprüfung eines Fahrscheins,... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** Srl*****, vertreten durch Dr. Josef-Michael Danler, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagte Partei W***** AG, ***... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 9. 8. 2004 ereignete sich gegen 12.15 Uhr im Gemeindegebiet von Ardning auf der Bundesstraße 146 bei Straßenkilometer 79,36 in Fahrtrichtung Liezen ein Verkehrsunfall, an welchem der Kläger als Radfahrer und Gerd K* als Lenker eines in Deutschland zugelassenen PKWs mit angekoppeltem Wohnanhänger beteiligt waren. Die Unfallstelle liegt im Freilandgebiet, die zulässige Höchstgeschwindigkeit betrug 70 km/h. Die 5,8 m breite, durch Randlinien begrenzte Fahrbahn w... mehr lesen...
Begründung: Am 19. 11. 1987 wurde die (nach Klagseinbringung verstorbene, hier weiter so bezeichnete) Klägerin in dem von der Beklagten betriebenen Krankenhaus operiert. Dabei unterlief den Bediensteten der Beklagten insofern ein Kunstfehler, als ein Bauchtuch im Bauchraum der Klägerin vergessen wurde. In den folgenden Jahren wurde die Klägerin wegen verschiedener Leiden und Krankheiten insgesamt 11-mal im Krankenhaus der Beklagten stationär behandelt, ohne dass ein Zusammenhang mit... mehr lesen...
Norm: ZPO §272 D
Rechtssatz: Mittels eines E-Mail-Sendeprotokolls kann der Anscheinsbeweis des Zugangs eines E-Mails nicht erbracht werden. Entscheidungstexte 2 Ob 108/07g Entscheidungstext OGH 29.11.2007 2 Ob 108/07g Bem: Mit ausführlicher Darstellung deutscher Literatur. (T1); Veröff: SZ 2007/190 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte die Zahlung von 14.476 EUR sA und brachte vor, die A***** GmbH habe sie im Februar 2002 mit dem Druck und dem Versand von Werbematerial für die Hausmessen einer Motorradfirma beauftragt. Sie habe sich zur Auftragsdurchführung der Beklagten als Subunternehmerin bedient. Die Beklagte habe die Einladungen zu den Hausmessen in St. Pölten und Lienz nicht versandt, obwohl ihr der Auftrag hiezu mit E-Mail vom 5. 3. 2002 erteilt worden sei. Der A... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Dr. Kuras als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und widerbeklagten Partei Robert A*****, vertreten durch Dr. Manfred Meyndt, Rechtsanwalt in Linz, gegen die beklagte und widerklagende Partei Vesna A*****, vertreten durch Dr. Manfred Leimer, Rechtsanw... mehr lesen...
Begründung: Am 29. 9. 2004 ereignete sich auf der Bundesstraße B 145 bei Straßenkilometer 19,2 ein Verkehrsunfall, an dem ein von Robert K***** gelenkter, bei der Klägerin haftpflichtversicherter Klein-LKW und ein von Christian S***** gelenkter PKW beteiligt waren. Durch den Unfall wurden beide Fahrzeuge beschädigt und Christian S***** lebensgefährlich verletzt. Zum Unfallszeitpunkt befand sich auch ein der Erstbeklagten gehöriger, bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherter PKW... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek sowie die fachkundigen Laienrichter ADir. Brigitte Augustin und Wolfgang Birbamer als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Michael P*****, vertreten durch Stampfer &... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag. Gerlinde Z*****, vertreten durch Dr. Dieter Böhmdorfer Rechtsanwalts-GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei Dipl. Ing. Helmuth Z*****, vertreten ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag. Gerlinde Z*****, vertreten durch Dr. Dieter Böhmdorfer Rechtsanwalts-GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei Dipl. Ing. Helmuth Z*****, vertreten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 13. 10. 2002 ereignete sich gegen 1.50 Uhr auf der L 200 in Bersbuch ein Verkehrsunfall, im Zuge dessen der von Andreas S***** (geboren am 26. 9. 1983) gelenkte und gehaltene PKW Audi 80, amtliches Kennzeichen *****, mit dem Kläger als Fahrgast von der Fahrbahn geriet und gegen eine Hausmauer prallte. Der mit dem Lenker namensgleiche Kläger (geboren am 27. 9. 1985) wurde schwer verletzt. Der Haftpflichtversicherer des Unfallfahrzeuges lehnte mit Schreiben v... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt mit der am 14. 7. 2006 eingebrachten Klage die Verurteilung des Beklagten als Gatte der Käuferin einer Liegenschaft zur Zahlung des Klagsbetrages aus dem Titel Maklerprovision sowie (hilfsweise) auch des Schadenersatzes. Beide Vorinstanzen haben das Klagebegehren abgewiesen. Die Klägerin hat sich schon in ihrer Mahnklage unter anderem auf den Akt 8 C 1604/04m des Bezirksgerichtes Wiener Neustadt - worin sie denselben Provisionsanspruch gegen die Lieg... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger betreibt ein Bäckereiunternehmen und unterhält in der Stadt Salzburg drei Filialen, welche von Arbeitnehmern des Klägers mit dessen Fahrzeugen beliefert werden. Die Beklagte war vom 16. 9. 2004 bis 13. 5. 2006 beim Kläger beschäftigt, wobei sie nur während der ersten drei Wochen in der Bäckerei selbst arbeitete und seitdem ununterbrochen als Ausfahrerin eingesetzt war. Seit 1997 hat sie einen Führerschein der Gruppe B. Sie verdient einen Stundenlohn von EUR 7... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IA3aABGB §1299 A1ABGB §1299 BZPO §266 BZPO §272 C
Rechtssatz: Das Unterbleiben der Aufklärung über unterschiedlich hohe Rückfallraten von alternativen Behandlungsmethoden führt nicht dazu, dass der belangte Arzt nach einer lege artis gewählten und durchgeführten Behandlung den Beweis erbringen müsste, dass es auch bei jener Behandlungsmethode zu einem Rückfall gekommen wäre, die nach einer ordnungsgemäßen Aufklärung gewählt wor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der beklagte Konvent der B***** betreibt ein Krankenhaus in S*****, das der Kläger im Jänner 2005 aufsuchte. Ein Oberarzt stellte eine Steißbeinfistel (Sakraldermoid) fest. Steißbeinfisteln werden regelmäßig operativ entfernt, wobei es für den Verschluss der Wunde mehrere Möglichkeiten gibt. Bei einer kleinen Fistel mit geringen Entzündungszeichen kann ein „primärer Wundverschluss" erfolgen, bei dem die Wundränder unmittelbar miteinander vernäht werden. Eine st... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Erwin K*****, vertreten durch Dr. Peter Fichtenbauer, Dr. Klaus Krebs, Dr. Edeltraud Fichtenbauer, Rechtsanwälte in Wien, wider die ... mehr lesen...
Norm: JN §104 Abs1 CZPO §266 CZPO §272 C
Rechtssatz: Der in § 104 Abs 1 JN geforderte urkundliche Nachweis ist keine Formvorschrift, sondern eine Beweisregel. Auf diesen Nachweis ist daher die auch für verfahrensrechtliche Tatbestände geltende allgemeine Beweislastregel anzuwenden, wonach jede Partei die Beweislast für das Vorliegen aller tatsächlichen Voraussetzungen der ihr günstigen Rechtsnormen trägt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte mit der am 13. 6. 2003 beim Erstgericht eingelangten Klage Zahlung von EUR 18.240 sA an Schmerzengeld (EUR 12.000) und Verdienstentgang (EUR 6.240). Er brachte vor, Lilita A***** sei am 10. 9. 2002 mit einem bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten Pkw unter Einhaltung einer überhöhten Geschwindigkeit in der Missindorfstraße in Wien gefahren und habe infolge Unaufmerksamkeit nicht bemerkt, dass sich der Kläger mit seinem damals achtz... mehr lesen...
Begründung: Die Österreichischen Bundesbahnen (Immobilien & Recht, Region Süd) schlossen am 16. 12. 1997 als Verpächter mit dem Beklagten einen Pachtvertrag über die Bahnhof-Gastwirtschaft Z*****. Als ausschließlicher Gerichtsstand im bezirksgerichtlichen Verfahren wurde das Bezirksgericht Villach vereinbart. Die Klägerin begehrt bei diesem - nicht nach § 83 Abs 1 JN zuständigen - Bezirksgericht aus dem Pachtvertrag Zahlung von EUR 17.567,34 s.A. sowie Räumung des Bestandobjek... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer einer Liegenschaft in S*****. Er begehrte die Beklagte schuldig zu erkennen, die von ihr widerrechtlich auf seiner Liegenschaft entlang der unteren Liegenschaftsgrenze unterirdisch verlegte Wasserleitung im Durchmesser von 200 mm und den ebenfalls von der Beklagten auf seiner Liegenschaft eigenmächtig angebrachten Holzzaun zu beseitigen. Die Beklagte habe ohne Zustimmung des Klägers und ohne sonstige Rechtsgrundlage eine 200 mm starke W... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Georg P*****, Rechtsanwalt, *****, als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen des Pero T*****, zuletzt *****, gegen die beklagte Partei Silvia S*****, vertreten durch... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Pimmer als Vorsitzenden sowie durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei T*****, vertreten durch Dr. Rudolf Hein, Rechtsanwalt in Linz, gegen die beklagte Partei m*****, vertreten durch KWR Karasek... mehr lesen...
Begründung: Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 dritter Satz ZPO). Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, dritter Satz ZPO). Rechtliche Beurteilung Auch die Verneinung des in der Berufung gerügten Verfahrensmangels beruht keineswegs auf einer „rechtlich unhaltbaren
Begründung: ", hat sich doch das Berufungsgericht zu der Frage, ob die Wiedereröffnung d... mehr lesen...
Begründung: Die außerordentliche Revision führt eine im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO erhebliche Rechtsfrage nicht aus: Die außerordentliche Revision führt eine im Sinn des Paragraph 502, Absatz eins, ZPO erhebliche Rechtsfrage nicht aus: Rechtliche Beurteilung 1. Die Beurteilung der Schlüssigkeit eines Verhaltens hat regelmäßig keine über die besonderen Umstände des Einzelfalls hinausgehende Bedeutung (1 Ob 6/03s; 6 Ob 331/99s uva), lassen sich doch für ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt mit ihrer Drittschuldnerklage von der Beklagten EUR 11.506,37 sA. Sie macht eine ihr in einem Exekutionsverfahren gegen ihre Schuldnerin C*****GmbH (in der Folge: GmbH) überwiesene Forderung gegen die Beklagte geltend, die die GmbH damit begründet, dass sie im September 2001 im Wohnhaus der Beklagten eine neue Heizkesselanlage eingebaut habe. In der Klage wurde die Forderung mit „Dienstleistungsansprüche" der GmbH gegen die Beklagte umschrieben und v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erstbeklagte Partei (W***** GmbH & Co KG), deren persönlich haftende Gesellschafterin die zweitbeklagte Partei (W***** GmbH) ist, betreibt das Kabelnetz M*****, über das ihren Kunden Internetanschlüsse angeboten werden. Der Kläger Bernhard K***** war und ist auf dem Gebiet der Beratung, Installation und Wartung von Internetanschlüssen und damit zusammenhängender Dienstleistungen tätig. Die erstbeklagte Partei und der Kläger begannen am 1. 5. 2000 eine ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Andrea B*****, vertreten durch Dr. Mario Mandl, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagte Partei W***** AG, *****, vertreten durch Dr. Harald Burmann, Dr. Peter Wallnöfer und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte hatte im Herbst 2001 eine ehewidrige Beziehung mit dem Mann der Klägerin. Bei einer Aussprache im März 2002 kamen die Beklagte, die Klägerin und deren Mann überein, dass es künftig keine solche „Beziehung" mehr geben werde, ebenso keine Treffen irgendwelcher Art, sofern diese nicht „unvermeidbar" wären. Daraufhin unterblieben Kontakte bis zum Jahr 2003 (mit Ausnahme weniger Telefonate oder Treffen im gemeinsamen Wanderverein). Im Jänner 2003 erfuhr ... mehr lesen...