Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ernst D***** OHG, *****, vertreten durch Dr. Julius Brändle, Rechtsanwalt in Dornbirn, wider die beklagte Partei S*****-Aktiengesellschaf... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei schloss mit der beklagten Partei einen Vertrag über die Durchführung von Werbemaßnahmen im Internet ab. Diese sollten darin bestehen, dass auf verschiedenen Internetforen über die Produkte der beklagten Partei „gechattet" wird („Guerilla-Marketing"). Ziel dieser Maßnahme war, die Aufnahme der Produkte der beklagten Partei in die Einkaufslisten großer deutscher Handelsketten zu erreichen, in Österreich die Aufnahme in den Bestellkatalog zweier Versandk... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 9. 1998 als Dreherlehrling im Betrieb der beklagten Kommanditgesellschaft beschäftigt, das Lehrverhältnis sollte am 31. 8. 2001 enden. Am 11. 6. 2001 tauchte beim Kläger anlässlich dessen Stellungsuntersuchung der Verdacht einer Tuberkulosekrankheit auf, was durch Folgeuntersuchungen bestätigt wurde. Der Kläger begab sich deshalb sofort in den Krankenstand, welcher bis zum 30. 9. 2001 andauerte. Er unterzog sich zunächst einer stationäre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerinnen waren seit 1984 bzw 1981 regelmäßig im Lernhilfeinstitut der Beklagten beschäftigt, wobei sie als selbständig erwerbstätig behandelt wurden. Am 27. 9. 1988 klagten sie die Beklagte auf Feststellung, dass ihr Dienstverhältnis dem AngG unterliege; am 16. 12. 1988 änderten sie ihre Klagebegehren in Leistungsbegehren ab, mit denen sie den Zuspruch der aus der von ihnen gewünschten Qualifizierung ihrer Vertragsverhältnisse resultierenden Entgeltansp... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer, Dr. Zechner, Dr. Sailer und Dr. Jensik als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei DI Roman S*****, vertreten durch DLA Weiss Tessbach Rechtsanwälte GmbH in Wien, wider die beklagte Partei Werner D*****, vertreten durch Dr. Albert Heiss, Rechtsanwalt in Innsbruck, wegen 9... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Dr. Thomas Keppert und Gerhard Prochaska als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Shukran S*****, Hausfrau, *****, vertreten durch Dr. Herbert Pfeifer, Rechtsanwalt i... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Maria K*****, vertreten durch Dr. Hans Otto Schmidt, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei L*****gesellschaft (K*****), *****, vertreten durch Klaus und Quendler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Klagenfu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger und die Zweitklägerin sind miteinander verheiratet. Sie sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 941 Grundbuch *****, zu deren Gutsbestand das Grundstück .131 (mit dem darauf errichteten Gebäude mit der Adresse D***** 194) und das Grundstück 940/2 (dieses hat ein Ausmaß von 373 m2) gehören. Die Kläger erwarben das Grundstück .131 mit Kaufvertrag vom 4. 7. 1976, in dem bereits die Rede davon war, dass Vertragsgegenstand nicht nur das Gru... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 502 Abs 1 ZPO ist die Revision nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder uneinheitlich ist. D... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Walter Zeiler und Mag. Bernhard Achitz als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Mag. Herbert S*****, Zugchef, *****, vertreten durch Dr. Peter Schmautzer, Rechtsanwalt in Wi... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Walter Zeiler und Mag. Bernhard Achitz als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Helmut W*****, Angestellter, *****, vertreten durch Freimüller Noll Obereder Pilz & Partner Rec... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil und ließ die ordentliche Revision mit der
Begründung: zu, „inwieweit die der Bestimmung des § 490 Abs 1 BGB zugrunde liegenden Wertungen" auch die österreichische Rechtsprechung prägen solle, sei eine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung iSd § 502 Abs 1 ZPO. Rechtliche Beurteilung Die Revision ist unzulässig. 1. Nach Ansicht des Berufungsgerichts erstatte... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil vom 11. Juli 1983 aus dem überwiegenden Verschulden des Beklagten geschieden. Die Klägerin machte in der Folge keine Unterhaltsansprüche gegen den Beklagten geltend. Freunde des Beklagten hatten ihr gesagt, sie habe gegenüber ihrem (geschiedenen) Ehemann keine Unterhaltsansprüche. Damit gab sie sich zufrieden und holte keine Rechtsauskünfte ein. Nach ihrer Pensionierung im Oktober 2001 erfuhr die Klägerin, dass der Beklagte aufgru... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Stadtgemeinde als Bestandnehmerin und die beklagte KEG als Bestandgeberin schlossen am 29. September 2000 einen „Mietvertrag" über eine von der Zweitgenannten zu errichtende Tief(park)garage zu einem wertgesicherten monatlichen „Hauptmietzins" von umgerechnet 13.928 EUR zuzüglich Umsatzsteuer. Die Bestandnehmerin erklärte einen Kündigungsverzicht für 40 Jahre und verpflichtete sich, den Bestandgegenstand auf eigene Kosten in sehr gutem Zustand zu erhalten ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 1330 *****, zu der unter anderen das Grundstück 33/1 Baufläche gehört, auf dem sich ein Exerzitienhaus mit der Grundstücksadresse Riedanleiten 59 befindet. Dieses Exerzitienhaus wurde von 1938 bis etwa 1950 nicht benutzt, seit 1951 werden dort regelmäßig Exerzitienkurse (10 bis 15 Kurse pro Jahr für die Dauer von jeweils drei bis vier Tagen) abgehalten, an denen jeweils acht bis zehn Personen teilnehmen. Der Beklagte is... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu I.: Zu römisch eins.: § 18 Abs 1 Bundesbahngesetz in der Fassung BGBl I Nr 138/2003 (BBG) bestimmt, dass der Teilbetrieb Technische Services der Österreichischen Bundesbahnen an die ÖBB-***** GmbH im Wege der Gesamtrechtsnachfolge unter sinngemäßer Anwendung des Bundesgesetzes über die Spaltung von Kapitalgesellschaften (Spaltung zur Aufnahme) zu übertragen ist. Hiezu ist ein Spaltungs- und Übernahmevertrag aufzustellen und abzuschließen, wobei der Spalt... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Prof. Dr. Elmar Peterlunger und Dr. Herbert Stegmüller als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Rahime T*****, Angestellte, *****, vertreten durch Dr. Hans Rainer ua, Rechtsanwält... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Schlüssigkeit einer Klage kann nur anhand der konkreten Behauptungen im Einzelfall geprüft werden; ob eine Klage schlüssig ist, sich also der Anspruch aus dem behaupteten Sachverhalt ergibt, kann daher in der Regel keine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO sein (RIS-Justiz RS0037780; RS0116144; RS0042828 ua). Das Berufungsgericht geht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung (RIS-Justiz RS0037915; RS... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage - an den gegenteiligen Ausspruch des Berufungsgerichtes ist der Oberste Gerichtshof nicht gebunden (§ 508a Abs 1 ZPO) - auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehle... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der klagende Konsument und die beklagte Bank schlossen am 3. Juli 1992 einen Darlehensvertrag über 600.000 S (im Folgenden nur Darlehen; es diente der Anschaffung einer Wohnung bzw. einer Wohnungseinrichtung des Klägers „im privaten Bereich") mit u.a. folgenden Bestimmungen: 1. „Das Darlehen ist derzeit und bis auf weiteres mit einem jährlichen Zinssatz von 9,75 % zu verzinsen. Die Zinsen werden kontokorrentmäßig vom jeweils aushaftenden Darlehensrest monatlic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1997 hatte der Kläger mit Mag. Claudia B***** von der beklagten Partei Gespräche zum Abschluss eines Versicherungsvertrages für eine Kreditversicherung geführt, wobei auch besprochen wurde, dass der Kläger auch Kunden in Deutschland hat, wobei erörtert wurde, dass er für von ihm gelieferte Waren einen Eigentumsvorbehalt zu vereinbaren habe. Eine Zusage B*****, dass der vom Kläger in seinen Lieferscheinen und Rechnungen enthaltene Hinweis „Die gelieferte Ware b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist hinsichtlich seines Hauses 3162 Rainfeld 30 bei der Beklagten im Rahmen einer "Haushalts-Komfortschutz-Versicherung" ua auch gegen Einbruchsdiebstahl versichert. Dem Versicherungsvertrag wurden die Allgemeinen Bedingungen für Haushaltsversicherungen-ABH 1996 zugrundegelegt, die ua folgende hier entscheidungswesentliche Bestimmungen enthalten: Art 2 Artikel 2, Welche Sachen und Kosten sind versichert? 1. Versicherte Sachen 1.1 Der gesamte Wohnung... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. An den gegenteiligen Ausspruch des Berufungsgerichtes ist der Oberste Gerichtshof nicht gebunden (§ 508a Abs 1 ZPO). Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen R... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei hat mit dem Beklagten einen Leasingvertrag über einen PKW für die Dauer von 24 Monaten, beginnend ab 8. 5. 1998 abgeschlossen. Die monatliche Leasingrate betrug S 14.445,-- (EUR 1.049,76). Die letzte Leasingrate für Mai 2000 wurde vom Beklagten nicht bezahlt. Der kalkulierte Restwert des Fahrzeuges betrug S 333.333,-- (EUR 24.224,25), der Nettoerlös nach Veräußerung des Fahrzeuges S 266.666,67 (EUR 19.379,42). Für die Erstellung eines Gutacht... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht änderte seinen Ausspruch dahingehend ab, dass die ordentliche Revision zulässig sei, da nicht völlig von der Hand zu weisen sei, dass das Berufungsverfahren unter Umständen deshalb mit einem Mangel behaftet sein könnte, da das Berufungsgericht, ohne dies mit den Parteien abzuklären oder dies offenzulegen, aus dem Plan Beilage ./2 unter Zuhilfenahme eines Lineals das Auseinanderklaffen von Mappengrenze und Steinwall in der Natur mit bis zu 350 m bei d... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger steht seit vielen Jahren in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seit 1973 war er im Landesschulrat für Steiermark tätig und leitete seit 1986 dessen größte Abteilung - die Personalabteilung für Pflichtschullehrer - mit einunddreißig Mitarbeitern. Er war gleichzeitig Stellvertreter des seinerzeitigen Amtsdirektors des Landesschulrats für Steiermark, der mit Ablauf des Jahres 1998 pensioniert wurde. Am 31. 8. 1998 schrieb der damalige amtsfüh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte plante die Errichtung des Rohbaues eines Einfamilienhauses. Anfang Mai 1999 erhielt das nun klagende Bauunternehmen vom Geschäftsführer der I***** GmbH (im Folgenden nur Bau GmbH) eine telefonische Anfrage, ob sie Baumeisterarbeiten übernehmen könne. Noch am selben Tag erschien der Beklagte bei der klagenden Partei und präsentierte deren handlungsbevollmächtigtem Angestellten Helmut E***** ein Anbot der Bau GmbH über Baumeisterarbeiten. Der Angest... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach stRsp obliegt dem Beschädigten der Beweis für den Kausalzusammenhang zwischen dem Verhalten des Schädigers und dem Eintritt des Schadens. Wenn aber nach der Lebenserfahrung eine hohe Wahrscheinlichkeit für den Kausalzusammenhang spricht, dann muss die freie Beweiswürdigung den Tatrichter dazu führen, den Kausalzusammenhang als erwiesen anzunehmen, wenn nicht der geklagte Schädiger diesen prima-facie-Beweis dadurch ersc... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat bei der beklagten Partei eine Privatkrankenversicherung abgeschlossen, der die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaus-Tagegeldversicherung (AVB 1999), zugrundeliegen, deren hier maßgebliche Bestimmung lautet: 2. Einschränkung des Versicherungsschutzes 2.1. Kein Versicherungsschutz besteht für ... 2.1.e) Krankheiten und Unfälle (Unfallfolgen), die aufgrund eines missbräuchlichen Genusses von Alkohol oder Suchtgifte... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist bei der beklagten Partei unfallversichert. Dem Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 1995) zugrunde. Nach deren Art 17 Pkt 8. sind Unfälle von der Versicherung ausgeschlossen, die der Versicherte infolge einer wesentlichen Beeinträchtigung seiner psychischen oder physischen Leistungsfähigkeit durch Alkohol, Suchtgifte oder Medikamente erleidet. Der Kläger ist bei der beklagten Partei unfallversichert. D... mehr lesen...