Norm: ZPO §272HGB §369 Abs1ABGB §471ABGB §1052
Rechtssatz: Gemäß § 272 ZPO obliegt die Beweiswürdigung primär dem erkennenden Richter. Dieser hat nach sorgfältiger Überzeugung unter Berücksichtigung der Ergebnisse des gesamten Verfahrens zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzusehen ist oder nicht. Der bloße Umstand, dass nach den Beweisergebnissen allenfalls auch andere Feststellungen möglich gewesen wären, oder dass es einzelne Bewei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Verfahren 2 C 23/02 s vor dem Erstgericht begehrte der Kläger Christian K***** (im Folgenden kurz der Kläger genannt) gegen die beklagte Partei S***** Auto- und Zweirad Handels GmbH (im Folgenden kurz beklagte Partei genannt) die Herausgabe eines Typenscheines des Fahrzeuges Chrysler LR 300M. Er brachte im Wesentlichen vor, dass dieses Fahrzeug der ungarischen Firma A*****, deren Geschäftsführer er sei, für drei Jahre vermietet worden wäre. Zwischen den Streitt... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger entschied sich 1992 für eine Dacheindeckung mit „E*****", weil die Beklagte als Herstellerin mit einer 30-jährigen Garantie für ihr Produkt warb. Er erwarb bei einem Dachdeckerunternehmen 5.514 Rechteckplatten im Ausmaß von 40 x 30, 100 Quadratplatten im Ausmaß von 40 x 40, 454 Faltplatten im Ausmaß von 60 x 30 sowie 65 Lüftungssteine im Ausmaß von 40 x 30. Der Gesamtpreis betrug netto 86.625,91 S, brutto 103.951,09 S. Ob dem Kläger oder dessen Ehegattin bei... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hradil, sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Dr. Thomas Keppert und Ulrike Kargl als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Erich R*****, vertreten durch Mag. Herbert Ortner und Mag. Gernot Stitz, Rechtsanwälte in Voits... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Rekursgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Manfred Engelmann (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Johann Holper (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Mag. Johannes P*****, vertreten durch Dr... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Vorweg wird auf 3 Ob 123/99f = JBl 2000, 169 = RdM 2000/13 und 3 Ob 242/02p verwiesen. Beide Entscheidungen ergingen in einem Verfahren, in dem ein anderer Plasmaspender als Kläger und der hier Erstbeklagte als zuletzt Alleinbeklagter beteiligt waren. I.) Zur außerordentlichen Revision des Erstbeklagten: römisch eins.) Zur außerordentlichen Revision des Erstbeklagten: 1. Das Berufungsgericht war der Ansicht, auch für die h... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 6. 12. 2001 ereignete sich auf der B 20 (Vorrangstraße) im Ort Göblasbruck ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger mit seinem PKW Audi und die Erstbeklagte mit dem von ihr gelenkten und gehaltenen PKW Opel Tigra, der bei der Zweitbeklagten haftpflichtversichert ist, beteiligt waren. Der Kläger begehrte die ihm erwachsenen Reparaturkosten zuzüglich Generalunkosten von den Beklagten mit der
Begründung: ersetzt, die Erstbeklagte sei unachtsam gewesen und habe eine ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerinnen betreiben selbstständige Ambulatorien für Medizinische und Chemische Labordiagnostik. Der Beklagte ist Facharzt für Medizinische und Chemische Labordiagnostik. Gleichzeitig ist er Obmann der Fachgruppe medizinische und chemische Labordiagnostik der Ärztekammer Wien. Am 30. 3. 2001 richtete der Beklagte an den Präsidenten der Wiener Ärztekammer ein Schreiben, das er zur Information auch an sämtliche niedergelassenen Fachärzte für medizinische und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb gemäß § 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO auf deren Richtigkeit verwiesen werden kann. Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb gemäß Paragraph 510, Absatz 3, zweiter Satz ZPO auf deren Richtigkeit verwiesen werden kann. Rechtliche Beurteilung Den Revisionsausführungen ist noch Folgendes entgege... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist ein für Forschungszwecke gegründetes Unternehmen; ihr Hauptgesellschafter ist die Republik Österreich. Der am 3. 11. 1938 geborene Kläger war vom 1. 4. 1959 bis zum 31. 12. 1998 bei der Beklagten beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete durch einvernehmliche Auflösung. Der Kläger bezog ab 1. 1. 1999 eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer. Die Beklagte hatte am 27. 10. 1978 mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung "über... mehr lesen...
Begründung: Unstrittig sind die Antragstellerinnen im Wesentlichen im Lebensmitteleinzelhandel tätige Unternehmen und regionale Mitbewerber der Erstantragsgegnerin. Die Antragstellerinnen haben am österreichischen Markt des Lebensmitteleinzelhandels einen Marktanteil von ca 4 bis 5 %, während zumindest die Erstantragsgegnerin auf diesem Markt einen Marktanteil von ca 35 % hat. Deren beherrschende Stellung auf diesem Markt ist ebenfalls unstrittig. Strittig ist nur, inwieweit die Zwe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab 1993 in der Bäckerei von Franz O***** als Bäcker und Fahrer beschäftigt. Sein Arbeitsverhältnis unterlag dem Kollektivvertrag für Arbeiter im österreichischen Bäckereigewerbe. Der Kläger hatte mit Franz O***** mündlich vereinbart, dass er sowohl Arbeiten in der Backstube als auch Zustelltätigkeiten verrichte, und zwar jeden Tag jeweils solange, bis die gesamte Arbeit gemacht sei. Arbeitsbeginn des Klägers war täglich 1.00 Uhr in der Früh, in de... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ein Rückgriff auf die Rechtsprechung zum "gemeinsamen Irrtum" ist nicht erforderlich, weil der Erstbeklagte nach dem festgestellten Sachverhalt den Irrtum der klagenden Partei "veranlasst" iSd § 871 ABGB hat. Veranlassen iS des § 871 ABGB bedeutet adäquate Verursachung; auf ein Verschulden des den Irrtum veranlassenden Vertragspartners kommt es nicht an (RIS-Justiz RS0016195; WBl 1988, 341, ecolex 1991, 318). Dass sich der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht erkannte die beklagte Partei schuldig, dem Kläger ab dem Stichtag 1. 6. 2000 eine vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit im gesetzlichen Ausmaß zu gewähren. Die in § 89 Abs 2 ASGG vorgesehene Erledigungsform wurde nicht gewählt; insbesondere wurde auch keine vorläufige Zahlung aufgetragen. Die beklagte Partei erhob allein gegen die Unterlassung des Ausspruchs, dass die Pension zum Stichtag 1. 6. 2000 wegfalle und erst mit de... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Kläger hat in erster Instanz sein konkretes Schadenersatzbegehren infolge des Verkehrsunfalles darauf gestützt, dass ihm nach dem Gesellschaftsvertrag der KEG ein monatlicher Gewinnvorschuss von S 30.000,-- zustehe. Wenn er nunmehr in seiner außerordentlichen Revision releviert, dass er bereits in der Berufung geltend gemacht habe, dass es zur Frage des Gewinnvorschusses der Einvernahme des Schuldners durch das Erstgeri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 30. 7. 1947 geborene Kläger erlernte den Lehrberuf Installateur, übte diesen Beruf jedoch nicht aus. Er schloss vielmehr 1967 die Werkmeisterschule an der HTL, Fachrichtung Maschinenbau, mit der Werkmeisterprüfung ab und arbeitete anschließend zunächst als Maschinenschlosser, in weiterer Folge (seit 1995) als Werkstättenleiter und Werkmeister bei den Österreichischen Bundesforsten. Als Werkmeister hatte der Kläger etwa 20 ihm unterstellte Mitarbeiter; er ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 5 Abs 1 PHG ist ein Produkt fehlerhaft, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die man unter Berücksichtigung aller Umstände zu erwarten berechtigt ist, besonders angesichts 1. der Darbietung eines Produkts, 2. des Gebrauchs des Produkts, mit dem billigerweise gerechnet werden kann, 3. des Zeitpunkts, zu dem das Produkt in den Verkehr gebracht worden ist. Nach Paragraph 5, Absatz eins, PHG ist ein Produkt fehlerhaft, w... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 502 Abs 1 ZPO ist die Revision nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder uneinheitlich ist. Nach ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 29. 3. 2001, GZ 23 Cg 253/99h-17 rechtskräftig zur Herausgabe von 13, jeweils mit Ohrmarkennummern bezeichneten Stieren an die Klägerin verurteilt, wobei ihm gemäß § 410 ZPO die Lösungsbefugnis eingeräumt wurde, sich durch Zahlung von S 213.385 (= EUR 15.507,29) samt 4 % Zinsen seit 1. 6. 2000 von der Herausgabeverpflichtung zu befreien. Nach den dieser Entscheidung zugrundegelegten Festste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb auf die Richtigkeit dieser Ausführungen verwiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Den Revisionsausführungen ist noch Folgendes zu entgegnen: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb auf die Richtigkeit dieser Ausführungen verwiesen werden kann (Paragraph 510, A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erstbeklagte Partei ist eine im Firmenbuch des Landesgerichtes Linz eingetragene Offene Erwerbsgesellschaft; persönlich haftende Gesellschafter sind der Zweit - und der Drittbeklagte. Die erstbeklagte Partei gab in der Zeit von 1996 bis Jänner 2000 die Zeitschrift "ankick" heraus, die unentgeltlich in Fußballstadien verteilt wurde und während der jeweils laufenden Meisterschaft der österreichischen Bundesliga einmal wöchentlich erschien. Die Zeitung sollte... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob sog "überschießende" Feststellungen in den Rahmen des geltend gemachten Rechtsgrundes oder der Einwendungen (hier: zum Mitschuldantrag in einem Ehescheidungsverfahren) fallen und daher nach stRsp (ua SZ 61/135 = MR 1988, 161 = ÖBl 1989, 118; ZVR 1999/118; 7 Ob 185/00g; RIS-Justiz RS0037972 und RS0040318) zu berücksichtigen sind, ist eine Frage des Einzelfalles (3 Ob 73/01h mwN). Aber auch die Prüfung der Vertretbarkeit e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Unter dem Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung der Sache macht der Kläger geltend, er habe den Anscheinsbeweis eines Kausalzusammenhangs erbracht. Das Erstgericht habe nicht festgestellt, es sei zumindest gleich wahrscheinlich, dass eine andere Ursache als der festgestellte Sturz des Klägers am 17. 12. 1998 die Bandscheibenvorfälle im selben Ausmaß und etwa zur selben Zeit herbeigeführt hätte und e... mehr lesen...
Begründung: Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt - wie der Oberste Gerichtshof geprüft hat - nicht vor; dies bedarf gemäß § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner weiteren
Begründung: . Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt - wie der ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung (RIS-Justiz RS0039438, zuletzt: 8 Ob 253/99k) muss der Beklagte, der sich gegen die nach Eintritt der Streitanhängigkeit vorgenommene Klageänderung ausgesprochen hat, das Unterbleiben der Beschlussfassung über die Zulassung der Klageänderung in der Berufung gegen das über die abgeänderte Klage ergehende Urteil ausdrücklich rügen. Tut er dies nicht, ist die Klageänderung als vom Beklagten genehm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 2. 8. 1955 geborene Klägerin erlitt am 28. 6. 1979 als Hausarbeiterin in einer Allgemeinen öffentlichen Krankenanstalt einen Arbeitsunfall. Sie stürzte im Operationssaal, wobei sie sich keine über eine Prellung der Lendenwirbelsäule und eine fragliche Prellung des Lumbalmarks hinausgehenden Verletzungen zuzog. Bei der Klägerin liegt eine MRT-gesicherte Multiple Sklerose (Enzephalomyelitis disseminata) vor, die 1999 diagnostiziert wurde; seitdem steht die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zwischen der Rechtsvorgängerin der Klägerin als Leasinggeberin und der Beklagten sowie deren Ehegatten als Leasingnehmer wurden 1996 und 1997 insgesamt vier Leasingverträge über Lastkraftwagen geschlossen. Die Lastkraftwagen waren im Transportunternehmen des Ehegatten der Beklagten eingesetzt; die Beklagte war dort als Angestellte beschäftigt. Die Bedingungen der Leasingverträge lauten auszugsweise wie folgt: „4. Verzug: Bei Verzug mit mindestens einem Leasing... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 2. 4. 1974 geborene Kläger besuchte nach Absolvierung von 4 Klassen Volksschule und 4 Klassen Hauptschule im Schuljahr 1989/90 die HTL, Studienrichtung Kunststofftechnik, konnte die Klasse aber nicht positiv abschließen. Die Schuljahre 1990/91 und 1991/92 verbrachte er im Aufbaugymnasium Horn, weil er Priester werden wollte. Er konnte sich aber in die Klassengemeinschaft nicht integrieren und verließ schließlich die Schule. Vom 11. 7. bis 7. 8. 1991 arbei... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien haben eine als "Vorvertrag" überschriebene Vereinbarung über den Kauf einer Liegenschaft geschlossen; das Schriftstück wurde vom Erstbeklagten am 9. Februar 1984, von der Zweitbeklagten am 10. Februar 1984 unterfertigt; darauf haben nun die klagenden Käufer eine Zahlung von 450.000 S an die beklagten Verkäufer geleistet. Die Beklagten waren damals nur außerbücherliche Eigentümer. Vertragsbestimmung war: "Die Liegenschaft wurde mit Gemeinderatsbeschluss der G... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder uneinheitlich ist (§ 502 Abs 1 ZPO). Eine der... mehr lesen...