RS OGH 1996/9/25 ZPO § 266

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Veröffentlicht am 25.09.1996
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Norm

ZPO §266 Übs
ZPO §266 Info

Rechtssatz

Übersicht der Entscheidungen zu § 266 ZPO

A Beweismittel

      I. Taxative oder demonstrative Aufzählung

      II. Einzelfragen

1.

Tonband

2.

Anfrage und Behördenauskunft

3.

Behörden- und Gerichtsakten

4.

Meinungsforschung

5.

Informative Befragung

      III. Sonstiges, Beweisverwertungsverbot

B Beweislast (siehe Informationen - Verweisungen 1)); Einzelfragen nur bei den bezughabenden materiellrechtlichen Gesetzesstellen

C Beweisthema, insbesondere Indizien- und Erkundigungsbeweis

D Geständnis

      I. Gegenstand, insbesondere Rechtsgeständnis

      II. Geständnis - Anerkenntnis

      III. Beachtlichkeit, Verwertung, Auslegung

      IV. Bestreiten - Nichtbestreiten

      V. Widerruf

      VI. Geständnis im Rechtsmittelverfahren

      VII. Verschiedenes

Informationen zu § 266 ZPO

Verweisungen:

1)

Siehe auch § 503 E4c3 ZPO, § 272 ZPO.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102796

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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