Norm: ZPO §266 BAVRAG §3
Rechtssatz: Grundsätzlich muss derjenige, der einen Betriebsübergang behauptet, diesen beweisen. Daneben ist aber auch der Grundsatz der Beweisnähe zu beachten. Hier: Die hinter zwei Vereinen stehende Gebietskörperschaft steht dem Beweis über die Gestion des neuen Vereines weitaus näher als die Arbeitnehmer. (§ 48 ASGG.) Entscheidungstexte 8 ObA 2100/96y Entscheid... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B1ABGB §831ABGB §841ABGB §843 AWEG idF 3.WÄG §2 Abs2 Z2ZPO §182 Abs1ZPO §266 BZPO §272 C
Rechtssatz: Für diese besondere Art der Teilung hat der Gesetzgeber die Schaffung des Titels für die
Begründung: (Einverleibung) von Wohnungseigentum dem Streitrichter überantwortet. Derjenige, der das Rechtsschutzziel der Wohnungseigentumsbegründung anstrebt, hat auch die dafür notwendigen rechtserzeugenden Tatsachen zu behaupten und nachzuw... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 Abs1ABGB §871 Abs1ZPO §266
Rechtssatz: Bei der Irrtumsanfechtung muss der Kläger einen Sachverhalt behaupten, aus dem sich ergibt, dass der Geschäftsirrtum des Klägers wesentlich war und entweder vom Beklagten veranlasst wurde oder diesem aus den Umständen offenbar auffallen musste oder rechtzeitig aufgeklärt wurde. Entscheidungstexte 4 Ob 2091/96w Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §323ABGB §523 ANZwG §1ZPO §266 BZPO §272 C
Rechtssatz: Wird über keinen gültigen Rechtstitel für das Begehren und Befahren einer Wegparzelle verfügt, so wäre eine diesbezügliche Einverleibung des Wegerechts unbeachtlich, weil titellose Eintragungen nichtig sind, doch begründet die Tatsache der Eintragung gemäß § 323 ABGB immerhin die Vermutung des Rechts. Die Beweislast dafür, daß die Eintragung des von der Beklagten beanspruchten We... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 FIIZPO §266 B
Rechtssatz: Im Zweifel ist ein konkludenter Verzicht des Vermieters auf das Kündigungsrecht nicht anzunehmen. Die Beweislast für das Vorliegen eines solchen Verzichtes trifft den Mieter. Entscheidungstexte 4 Ob 2050/96s Entscheidungstext OGH 16.04.1996 4 Ob 2050/96s 1 Ob 254/00k Entscheidungstext OGH 28.11... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 DIZPO §266 DIIIZPO §267MRG §37MRG §37 Abs3 Z12
Rechtssatz: Da die Vorschriften der ZPO über zugestandene Tatsachen (§§ 266, 267) anzuwenden sind (§ 37 Abs 3 Z 12 MRG), begründet es keinen Verfahrensmangel, wenn Tatsachenbehauptungen einer Partei, die entweder ausdrücklich als richtig zugestanden wurden (§ 266 Abs 1 ZPO) oder doch bei sorgfältiger Berücksichtigung des gesamten gegnerischen Vorbringens als zugestanden anzusehen sin... mehr lesen...