Norm
ABGB §934Rechtssatz
Nach den allgemeinen Regeln über die Beweislastverteilung trifft für die Verkürzung den "Verkürzten" die Beweislast; für den Ausschluss der laesio enormis trägt jedoch der "Verkürzende" die Beweislast.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108170Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.08.2022