RS OGH 1996/11/26 1Ob2095/96m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.11.1996
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Norm

ZPO §266 B
ZPO §272 C
IPRG §1

Rechtssatz

Beweislastregeln weisen einen besonders ausgeprägten meritorischen Gehalt auf, sodaß sie - unabhängig von ihrer jeweiligen rechtstechnischen Einordnung im positiven Recht - jedenfalls so zu behandeln sind wie das sonst in der Hauptsache materiell anwendbare Recht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106905

Dokumentnummer

JJR_19961126_OGH0002_0010OB02095_96M0000_007
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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