Norm
ZPO §266 BRechtssatz
Beweislastregeln weisen einen besonders ausgeprägten meritorischen Gehalt auf, sodaß sie - unabhängig von ihrer jeweiligen rechtstechnischen Einordnung im positiven Recht - jedenfalls so zu behandeln sind wie das sonst in der Hauptsache materiell anwendbare Recht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106905Dokumentnummer
JJR_19961126_OGH0002_0010OB02095_96M0000_007