Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte von den Beklagten den Ersatz ihrer beim Unfall vom 17.Mai 1979 erlittenen Schäden und die Zahlung von Schmerzengeld. Der Zweitbeklagte habe den Unfall als Straßenbahnführer der Erstbeklagten verschuldet. Mit dem Teilurteil des Oberlandesgerichtes Wien vom 3.Dezember 1982, mit dem das Zwischenund Teilurteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 28.Juli 1982 abgeändert wurde, wurde festgestellt, daß die Beklagten der Klägerin für... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** KG P***** mit dem Haus S*****straße *****. Sie behauptet, daß ihr Haus durch die Herstellung einer Fußgängerunterführung unter der R***** Bundesstraße, durch Arbeiten zur Neuverlegung der Ortskanalisation P*****, durch Kabelverlegungsarbeiten im Auftrag der Post- und Telegrafenverwaltung und durch Bauarbeiten zur Einbindung der S*****straße in die neu trassierte Bundesstraße schwere Schäden erlitten ... mehr lesen...
Gertrude T, die Gattin des Klägers, wurde am 25. 3. 1979 bei einem Verkehrsunfall, den der Lenker eines bei der Beklagten haftpflichtversicherten PKWs verschuldet hatte, getötet. Die Ehegatten T hatten vier Kinder, Hans, geboren 1958, Elisabeth, geboren 1961, Susanne, geboren 1966 und Katharina, geboren 1972. Der Kläger begehrte einen Betrag von 288 527.26 S samt Zinsen. Außerdem stellte er ein Feststellungsbegehren. Zunächst führte der Kläger zur Begründung: des Leistungsbegehrens a... mehr lesen...
Die klagende Partei war Mieterin von Kellerräumlichkeiten im Hause W, E-Straße 4, dessen Eigentümer der Beklagte ist. Die klagende Partei hatte in den gemieteten Räumen ua. Prospekte gelagert. In der Nähe der Lagerräume befindet sich ein zum Versickern von Oberflächenwasser angelegter Schacht, von dem aus ein Rohr in die öffentliche Kanalisation führte. Dieser Schacht war nicht in den für die Erbauung des Hauses im Jahr 1967 erstellten Einreichplänen enthalten. Der Anschluß des Schach... mehr lesen...
Norm: ZPO §176ZPO §237 AZPO §258
Rechtssatz: Die Klagsrücknahme kann im Gegensatz zur Klagseinschränkung und Klagsausdehnung nicht durch eine in der Verhandlung abgegebene Erklärung, sondern auch durch einen dem Beklagten zuzustellenden Schriftsatz erfolgen. Dieser Regelung liegt der Umstand zu Grunde, dass das Verfahren nach einer Klagsrücknahme abgeschlossen ist, so dass eine Verhandlung nicht mehr erforderlich ist. Entsch... mehr lesen...
Das auf Zahlung von restlichem Werklohn gerichtete Klagebegehren wurde in der Klagebeantwortung mit der Behauptung bestritten, es sei ein Großteil der durchgeführten Arbeiten ohne Einvernehmen des Beklagten von dessen Schwiegersohn in Auftrag gegeben und ein großer Teil der Arbeiten nicht vollendet worden, obwohl namhafte Akontozahlungen geleistet worden seien; ferner sei "ein Teil der Arbeit unsachgemäß ausgeführt" worden. Zum Beweis hiefür berief sich der Beklagte auf Ortsaugenschei... mehr lesen...
Norm: ZPO §257ZPO §258
Rechtssatz: Schriftsätze, die so knapp vor der Tagssatzung eingebracht werden, daß eine vorherige Zustellung an den Gegner nicht mehr möglich ist, sind zurückzuweisen. Entscheidungstexte 7 Ob 774/79 Entscheidungstext OGH 22.11.1979 7 Ob 774/79 Veröff: EvBl 1980/93 S 300 = SZ 52/175 European Case Law Identi... mehr lesen...
Norm: ZPO §258
Rechtssatz: Nach Beginn der mündlichen Streitverhandlung erstattete Schriftsätze sind, soweit sie Sachvorbringen zur Vorbereitung der mündlichen Streitverhandlung enthalten, unzulässig und zurückzuweisen. Entscheidungstexte 1 Ob 642/76 Entscheidungstext OGH 30.06.1976 1 Ob 642/76 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ZPO §176ZPO §258
Rechtssatz: Im Hinblick auf den im § 176 ZPO verankerten Verfahrensgrundsatz der Mündlichkeit der Verhandlung vor dem erkennenden Gericht kann - sofern nicht eine Sondernorm besteht (zB §§ 399, 442 ZPO) - in Schriftsätzen enthaltenes Vorbringen nur dann berücksichtigt werden, wenn es in der Verhandlung mündlich vorgetragen wurde. Eine solche Sondernorm fehlt aber für die in den Schriftsätzen der Parteien enthaltenen Bewei... mehr lesen...
Die Klägerin lebt von ihrem Gatten, dem Beklagten, faktisch getrennt und begehrt von ihm Geldunterhalt. Der Erstrichter hat den Beklagten schuldig erkannt, der Klägerin ab 1. 1. 1968 einen monatlichen Unterhaltsbetrag von S 4000.- zu bezahlen, das Mehrbegehren hat er abgewiesen. Das Berufungsgericht hat das erstgerichtliche Urteil in teilweiser Stattgebung der Berufungen beider Streitteile dahin abgeändert, daß der Beklagte der Klägerin für die Zeit vom 1. 1. 1968 bis 15. 5. 1969 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1497 IIIZPO §176ZPO §208 CZPO §235 AZPO §258
Rechtssatz: Eine in einem vorbereitenden Schriftsatz "erklärte" Klagsausdehnung wird erst mit dem Vortrag des Schriftsatzes in der mündlichen Verhandlung, aber nicht rückwirkend mit dem Einlangen desselben bei Gericht wirksam, auch wenn der Beklagte der Klagsausdehnung (hier durch Einlassen auf die Verhandlung über das erweiterte Begehren) zustimmt (unter Ablehnung von SZ 35/68 und 4 Ob 3... mehr lesen...
Norm: ZPO §141ZPO §244ZPO §258
Rechtssatz: Im Gerichtshofprozeß besteht keine gesetzliche Grundlage, den Parteien nach Beginn der mündlichen Streitverhandlung den Wechsel vorbereitender Schriftsätze aufzutragen. Ein solcher Auftrag führt zu einer mit den Bestimmungen der §§ 244, 141 ZPO nicht in Einklang zu bringenden Erstreckung der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung auf unbestimmte Zeit. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §257 Abs2ZPO §258
Rechtssatz: Auch die Zurückstellung eines vorbereitenden Schriftsatzes als dem erteilten Auftrag des Gerichtes nicht entsprechend ist nicht anfechtbar. Dies selbst dann nicht, wenn der Schriftsatz Anträge im Sinne des § 229 ZPO und einen Antrag auf Anordnung einer Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung enthält. Entscheidungstexte 8 Ob 230/63 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ZPO §176ZPO §196ZPO §258
Rechtssatz: Das in einem nach Durchführung mehrerer Streitverhandlungen erstatteten vorbereitenden Schriftsatz enthaltene Vorbringen ist, wenn es in der mündlichen Streitverhandlung nicht wiederholt wird, nicht Prozeßgegenstand. Entscheidungstexte 8 Ob 82/63 Entscheidungstext OGH 26.03.1963 8 Ob 82/63 1 Ob 642/76 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1497 IIIZPO §176ZPO §208 CZPO §235 AZPO §258
Rechtssatz: Bei einer mit Schriftsatz vorgenommenen Klagserweiterung wird die Verjährung dieses Anspruches mit dem Zeitpunkt unterbrochen, zu dem der sie mitteilende Schriftsatz bei Gericht eingebracht wird. Entscheidungstexte 2 Ob 82/62 Entscheidungstext OGH 22.06.1962 2 Ob 82/62 Veröff: SZ 35/68 = EvBl 1962/453 S 575 ... mehr lesen...
Nach den Feststellungen der Untergerichte ereignete sich am 11. Jänner 1958 in Klosterneuburg ein Verkehrsunfall, der vom Zweitbeklagten als Lenker des der Erstbeklagten gehörigen LKW verschuldet und bei dem der Gatte der Erstklägerin und Vater der Zweitklägerin Ignaz D. getötet wurde. Der Zweitbeklagte wurde vom Strafgericht rechtskräftig verurteilt. Die Kläger begehren den Ersatz dessen, was ihnen durch den Tod ihres Gatten und Vaters entging, und zwar die Erstklägerin als Witwe für... mehr lesen...
Norm: ABGB §1487ZPO §258ZPO §496 Abs2
Rechtssatz: Eine Einrede kann, sobald Verjährung eingetreten ist, nicht mehr geltend gemacht werden, auch wenn infolge Aufhebung des Urteiles in erster Instanz neuerlich verhandelt werden muß. Entscheidungstexte 7 Ob 2/57 Entscheidungstext OGH 16.01.1957 7 Ob 2/57 European Case Law Identifier... mehr lesen...
Das Erstgericht wies einen Schriftsatz der beklagten Partei als den Vorschriften des § 258 ZPO. widersprechend zurück. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der beklagten Partei Folge und änderte den angefochtenen Beschluß dahin ab, daß es verfügte, der Schriftsatz sei zum Akt zu nehmen. Der Oberste Gerichtshof wies den Revisionsrekurs der klagenden Partei zurück. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Rechtsmittel gegen die Annahme eines Schriftsatzes zu ... mehr lesen...
Norm: ZPO §258ZPO §514 C1
Rechtssatz: Rechtsmittel gegen die Annahme eines Schriftsatzes zu Gericht sind unzulässig, daher auch gegen die Entscheidung, womit ein erstrichterlicher Zurückweisungsbeschluß vom Gericht zweiter Instanz dahin abgeändert wurde, daß die Zurückweisung des Schriftsatzes aufgehoben wurde, zumal da es hiebei überhaupt nicht um einen anfechtbaren Beschluß handelt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §229ZPO §257ZPO §258
Rechtssatz: Die Zurückweisung eines vorbereitenden Schriftsatzes ist als Verfügung nach §§ 229, 257, 258 ZPO anzusehen und gemäß § 257 Abs 2 ZPO nicht anfechtbar. Entscheidungstexte 3 Ob 171/52 Entscheidungstext OGH 26.03.1952 3 Ob 171/52 Veröff: JBl 1952/17 S 422 (jedoch dort mit falscher Geschäftszahl als 1 Ob 171/52 zitiert) ... mehr lesen...